15. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Eickerstraße hier:1. Ergebnis der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB 2. Beschluss über die 15. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 6 BauGB
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2021/459 befasst sich mit der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Eickerstraße. Ziel der Änderung ist es, die Zweckbestimmung einer Fläche, die im Flächennutzungsplan von 1998 als Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Friedhof“ ausgewiesen ist, auf „Parkanlage“ zu ändern. Hintergrund ist die Planung eines Wohngebietes in diesem Bereich. Da eine Erweiterung des städtischen Friedhofs auf dieser Fläche nicht vorgesehen ist, soll die Fläche als Parkanlage zur öffentlichen Naherholung dienen. Das Bebauungsplanverfahren wird dabei im Parallelverfahren durchgeführt.
Im Rahmen der Beteiligungsprozesse wurden verschiedene Anliegen berücksichtigt. Während die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung im Jahr 2019 unter anderem den Wunsch nach einer Parkanlage sowie Bedenken hinsichtlich der Verkehrsbelastung aufzeigte, wurden während der öffentlichen Auslegung im Zeitraum vom 4. Mai bis zum 6. Juni 2021 keine Anregungen von Bürgerinnen und Bürgern eingereicht. Von den beteiligten Behörden und Trägern öffentlicher Belange gingen Hinweise zu Themen wie Bergwerksfeldern, Löschwasserversorgung, Bodendenkmälern, Glasfaserausbau sowie Boden- und Immissionsschutz ein. Die Verwaltung hat diese Anregungen in den Planentwurf, die Begründung und den Umweltbericht eingearbeitet. Die Regionalplanungsbehörde hat die Anpassung der Bauleitplanung an die Ziele der Raumordnung bestätigt.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz nimmt das Ergebnis der öffentlichen Auslegung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat, die 15. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 6 BauGB zu beschließen.
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