Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz
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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- 1Bebauungsplan Nr. 14 "Susewind" hier: Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGBZur Vorlage · 2021/490 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2021/490 befasst sich mit dem Bebauungsplan Nr. 14 „Susewind“, der eine gemischte Nutzung im Bereich am Rande des Siedlungsschwerpunktes Haßlinghausen vorsieht. Das Planungsziel ist die Ausweisung eines Mischgebiets, das sowohl Wohnraum als auch die Ansiedlung nicht störender Gewerbebetriebe ermöglicht. Geplant ist die Errichtung von Geschosswohnungsbauten für barrierefreies Wohnen sowie von Einfamilienhäusern für junge Familien. Ein wesentlicher Bestandteil des Vorhabens ist die Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes, der an einen neuen Standort verlagert werden soll, um die Nahversorgung im Stadtteil zu sichern. Die Verkaufsfläche des Marktes soll dabei mit 799 m² etwa dem bisherigen Bestand entsprechen.
Der Bebauungsplanentwurf wurde bereits im Zeitraum vom 4. Mai bis zum 6. Juni 2021 öffentlich ausgelegt. Im Rahmen der Beteiligung von Behörden, Trägern öffentlicher Belange und Nachbargemeinden gingen Stellungnahmen ein, wobei 13 Beteiligte Anregungen oder Bedenken vorbrachten. Die Verwaltung hat die eingegangenen Hinweise in den Planentwurf sowie in die Begründung eingearbeitet.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz soll das Ergebnis der öffentlichen Auslegung zur Kenntnis nehmen und die weitere Vorgehensweise gemäß der Stellungnahme der Verwaltung beschließen. Zudem wird dem Rat empfohlen, den Bebauungsplan Nr. 14 „Susewind“ einschließlich der Begründung als Satzung zu verabschieden.
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Beratungsfolge
- 02.09.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz
- 215. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Eickerstraße hier:1. Ergebnis der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB 2. Beschluss über die 15. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 6 BauGBZur Vorlage · 2021/459 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2021/459 befasst sich mit der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Eickerstraße. Ziel der Änderung ist es, die Zweckbestimmung einer Fläche, die im Flächennutzungsplan von 1998 als Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Friedhof“ ausgewiesen ist, auf „Parkanlage“ zu ändern. Hintergrund ist die Planung eines Wohngebietes in diesem Bereich. Da eine Erweiterung des städtischen Friedhofs auf dieser Fläche nicht vorgesehen ist, soll die Fläche als Parkanlage zur öffentlichen Naherholung dienen. Das Bebauungsplanverfahren wird dabei im Parallelverfahren durchgeführt.
Im Rahmen der Beteiligungsprozesse wurden verschiedene Anliegen berücksichtigt. Während die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung im Jahr 2019 unter anderem den Wunsch nach einer Parkanlage sowie Bedenken hinsichtlich der Verkehrsbelastung aufzeigte, wurden während der öffentlichen Auslegung im Zeitraum vom 4. Mai bis zum 6. Juni 2021 keine Anregungen von Bürgerinnen und Bürgern eingereicht. Von den beteiligten Behörden und Trägern öffentlicher Belange gingen Hinweise zu Themen wie Bergwerksfeldern, Löschwasserversorgung, Bodendenkmälern, Glasfaserausbau sowie Boden- und Immissionsschutz ein. Die Verwaltung hat diese Anregungen in den Planentwurf, die Begründung und den Umweltbericht eingearbeitet. Die Regionalplanungsbehörde hat die Anpassung der Bauleitplanung an die Ziele der Raumordnung bestätigt.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz nimmt das Ergebnis der öffentlichen Auslegung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat, die 15. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 6 BauGB zu beschließen.
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- 02.09.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz
- 3Bebauungsplan Nr. 88 "Eickerstraße" hier: Ergebnis der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGBZur Vorlage · 2021/460 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2021/460 befasst sich mit dem Ergebnis der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs Nr. 88 „Eickerstraße“ in Niedersprockhövel. Ziel des Verfahrens ist die Schaffung von Baurecht für eine Wohnbebauung, um der Nachfrage nach innenstadtnahem und barrierefreiem Wohnraum nachzukommen. Die Planung sieht die Errichtung von 22 barrierefreien Wohnungen in Mehrfamilienhäusern, 5 Doppelhäusern und 9 Reihenhäusern vor. Zudem ist vorgesehen, eine Fläche südlich der Eickerstraße, die bisher als Friedhofsfläche ausgewiesen war, planungsrechtlich als Parkanlage zur öffentlichen Naherholung zu sichern.
Der Bebauungsplanentwurf wurde im Zeitraum vom 4. Mai bis zum 6. Juni 2021 öffentlich ausgelegt. Im Rahmen dieser Auslegung gingen Stellungnahmen von Behörden, Trägern öffentlicher Belange, Nachbargemeinden sowie von einem Bürger und einem Investor ein. Während ein Teil der angeschriebenen Stellen keine Anregungen vorbrachte, wurden von neun Behörden bzw. Trägern öffentlicher Belange sowie von der privaten Beteiligung Hinweise und Bedenken eingereicht.
Aufgrund der eingegangenen Anregungen und Bedenken ist eine Überarbeitung des Planentwurfes erforderlich. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz soll das Ergebnis der Auslegung zur Kenntnis nehmen und dem Rat empfehlen, unter Abwägung der unterschiedlichen Belange gemäß der Stellungnahme der Verwaltung zu verfahren. Nach der Überarbeitung ist eine erneute öffentliche Auslegung des Plans vorgesehen.
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- 02.09.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz
- 4Bebauungsplan Nr. 88 "Eickerstraße" hier: Erneute öffentliche Auslegung gemäß § 4 a Abs. 3 BauGBZur Vorlage · 2021/481 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz empfiehlt dem Rat, eine erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Nr. 88 „Eickerstraße“ zu beschließen. Die Vorlage umfasst den Planentwurf, die Begründung sowie die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 4a Abs. 3 BauGB.
Ziel des Vorhabens in Niedersprockhövel ist die Schaffung von Baurecht für eine Wohnbebauung, um dem Bedarf an innenstadtnahem und barrierefreiem Wohnraum nachzukommen. Die Planung sieht die Errichtung von 22 barrierefreien Wohnungen in Mehrfamilienhäusern, 5 Doppelhäusern und 9 Reihenhäusern vor. Parallel dazu ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes beabsichtigt, um die Fläche südlich der Eickerstraße, die bisher als Friedhofsfläche ausgewiesen ist, in eine Parkanlage zur öffentlichen Naherholung umzuwandeln.
Die Notwendigkeit einer erneuten Auslegung ergibt sich aus Überarbeitungen am Planentwurf, die auf Anregungen und Bedenken während der vorangegangenen Auslegungsphase zurückzuführen sind. Zu den vorgenommenen Änderungen gehören unter anderem die Festlegung einer Dachbegrünung für Garagen, Ergänzungen zum Schallschutz sowie Hinweise zur Bewässerung mittels Zisternen. Zudem wurden die Firsthöhen bei den Doppelhäusern sowie die Baugrenzen für Balkone angepasst. Die Verwaltung hat die entsprechenden Anpassungen in den Entwurf eingearbeitet.
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- 02.09.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz
- 51. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63 "Hauptstraße" hier: Ausnahme von der Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 2 BauGB für das Grundstück Hauptstraße 55Zur Vorlage · 2021/477 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2021/477 befasst sich mit der Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63 „Hauptstraße“. Gegenstand der Vorlage ist die Entscheidung über eine Ausnahme von der bestehenden Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 2 BauGB für das Grundstück Hauptstraße 55.
Der Hintergrund der Anfrage ist ein Antrag auf Nutzungsänderung für das Erdgeschoss des genannten Gebäudes. Während die Fläche zuletzt als Fitnessstudio genutzt wurde, ist künftig die Einrichtung eines Blumenfachgeschäfts vorgesehen. Da sich das Grundstück im Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63 befindet, unterliegt es seit dem 16. März 2021 einer Veränderungssperre, die bauliche Veränderungen oder neue Vorhaben einschränkt.
Die Verwaltung führt aus, dass das Ziel der geplanten Bebauungsplanänderung darin besteht, die Nutzung der Erdgeschosszonen entlang der Hauptstraße langfristig für den kleinteiligen Einzelhandel und Dienstleistungen zu sichern und Wohnnutzungen in diesem Bereich auszuschließen. Das geplante Vorhaben, ein Blumenfachgeschäft zu etablieren, entspricht diesen planerischen Zielsetzungen. Da keine öffentlichen Belange gegen die Ausnahme sprechen und die zukünftigen Festsetzungen des Bebauungsplanentwurfs eingehalten werden, wird dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz vorgeschlagen, der Ausnahme von der Veränderungssperre zuzustimmen.
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- 02.09.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz
- 61. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63 "Hauptstraße" hier: Ausnahme von der Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 2 BauGB für das Grundstück Hauptstraße 75Zur Vorlage · 2021/478 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2021/478 befasst sich mit der Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63 „Hauptstraße“. Gegenstand der Beratung im Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz ist die Erteilung einer Ausnahme von der bestehenden Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 2 BauGB für das Grundstück Hauptstraße 75.
Die Verwaltung geht aus, dass ein formloser Antrag auf die Errichtung einer Photovoltaikanlage auf einem Garagendach auf dem besagten Grundstück vorliegt. Da sich das Vorhaben im Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63 befindet, unterliegt es der seit dem 16. März 2021 wirksamen Veränderungssperre. Diese untersagt grundsätzlich bauliche Veränderungen oder die Durchführung von Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB, sofern keine Ausnahme zugelassen wird.
Nach Angaben der Verwaltung entspricht die geplante Photovoltaikanlage den planerischen Zielsetzungen des Bebauungsplanentwurfes sowie den Vorgaben der Ortsgestaltungssatzung Niedersprockhövel. Es liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass dem Vorhaben überwiegende öffentliche Belange entgegenstehen. Die 1. Änderung des Bebauungsplanes verfolgt primär das Ziel, die Nutzung der Erdgeschosszonen entlang der Hauptstraße für den Einzelhandel und Dienstleistungen zu sichern und Wohnnutzungen in diesem Bereich auszuschließen. Der Beschlussvorschlag sieht daher vor, dass der Ausschuss der Ausnahme von der Veränderungssperre für das Grundstück zustimmt.
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- 02.09.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz
- 71. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63 "Hauptstraße" hier: Ausnahme von der Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 2 BauGB für das Grundstück Friedrichstraße 6Zur Vorlage · 2021/495 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2021/495 behandelt die geplante Ausnahme von der Veränderungssperre für das Grundstück in der Friedrichstraße 6. Die Verwaltung liegt ein Antrag vor, auf diesem Grundstück ein neues Mehrfamilienhaus zu errichten. Das Vorhaben sieht den Abriss des bestehenden Wohngebäudes und den Ersatz durch einen zweigeschossigen Neubau mit ausgebautem Satteldach vor. Geplant sind insgesamt sieben Wohneinheiten sowie eine Kinderspielfläche im rückwärtigen Bereich des Grundstücks.
Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63 „Hauptstraße“, für den seit dem 16. März 2021 eine Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 2 BauGB besteht. Ziel der Bebauungsplanänderung ist es, die Nutzung der Erdgeschosszonen entlang der Hauptstraße für den Einzelhandel und Dienstleistungen zu sichern, indem eine Wohnnutzung in den vorderen Gebäudeteilen ausgeschlossen wird.
Da das Bauvorhaben in der Friedrichstraße liegt, befindet es sich außerhalb des Bereichs, der für die Sicherung der Geschäftsnutzungen vorgesehen ist. Die Verwaltung stellt fest, dass das Vorhaben den planerischen Zielen der Bebauungsplanänderung entspricht und keine öffentlichen Belange einer Ausnahme entgegenstehen. Einzig die geplanten Balkone überschreiten teilweise geringfügig die Baugrenzen. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz wird daher angehalten, der Ausnahme von der Veränderungssperre zuzustimmen.
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- 02.09.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz
- 8Integriertes Handlungskonzept Mittelstraße, Umgestaltung des Rathausvorplatzes hier: MaterialauswahlZur Vorlage · 2021/488 · Beschlussvorlage
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Im Rahmen des Integrierten Handlungskonzepts Mittelstraße Haßlinghausen wird die Umgestaltung des Rathausplatzes als erster Bauabschnitt vorbereitet. Ziel der Maßnahme ist die Schaffung eines barrierefreien und attraktiven Übergangs zwischen den Lebensmittelmärkten und der Mittelstraße sowie die Stärkung der Verbindung zum Gemeindezentrum. Für dieses Vorhaben wurde bereits eine Fördersumme von 1.788.000 Euro aus dem Städtebauförderprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ des Landes Nordrhein-Westfalen zugesagt.
Die Verwaltung hat im Rahmen einer Materialauswahl, die in einem Arbeitskreis mit Vertretern der politischen Fraktionen, der Verwaltung und des Planungsbüros beraten wurde, konkrete Vorgaben für die Ausführung erarbeitet. Für die Bodenbeläge ist eine helle Platzfläche mit einer dunkleren Einfassung aus Betonsteinen vorgesehen. Die Begrünung soll durch Japanische Blühkirschen, Feldahorne, Hainbuchenhecken sowie Staudenbeete erfolgen, wobei die Speicherung von Niederschlagswasser zur Bewässerung berücksichtigt werden soll.
Von der ursprünglichen Planung runden Baumscheiben aus Metall wird abgewichen; stattdessen sollen quadratische Baumbeete mit L-förmigen, seniorengerechten Sitzbänken mit Holzauflage entstehen. Ein Wasserspiel im Eingangsbereich des Rathauses ist unter der Voraussetzung eines wirtschaftlichen Betriebs geplant. Für die Fahrradüberdachung wurde das Modell „LUNA“ mit Gründach und Holzrückwand ausgewählt. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz hat die Materialauswahl zur Kenntnis genommen und beauftragt die Verwaltung, das Verfahren auf dieser Basis fortzuführen.
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- 02.09.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz
- 9Integriertes Handlungskonzept Mittelstraße hier: Vorstellung der Planung der Trittsteinplätze vor den Gebäuden Mittelstraße 16 und Mittelstraße 20Zur Vorlage · 2021/489 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen des Integrierten Handlungskonzepts Mittelstraße Haßlinghausen liegt eine Beschlussvorlage zur städtebaulichen Planung der sogenannten Trittsteinplätze vor. Konkret geht es um die Umgestaltung der Platzbereiche vor den Gebäuden Mittelstraße 16 und Mittelstraße 20. Ziel der Maßnahme ist die barrierefreie Gestaltung der Gehwegbereiche sowie die Schaffung von Aufenthaltsräumen, um die Attraktivität des Straßenraums und des Einzelhandels zu fördern.
Die Planung sieht vor, die Plätze durch farbliche Differenzierung von den Wegeflächen abzuheben, bestehende Bäume zu integrieren und neue Grünelemente zur Verbesserung des Mikroklimas zu schaffen. Zudem sollen Sitzgelegenheiten, Spielgeräte und Fahrradabstellanlagen installiert werden. Da für das Gebäude Mittelstraße 20 ein Bauantrag für ein Wohn- und Geschäftshaus mit Gastronomieflächen vorliegt, sind Flächen für eine Außengastronomie in die Gestaltung einbezogen. Ein durchgehender Geh- und Radweg mit einer Breite von mindestens 2,50 Metern soll die Verkehrsführung sicherer gestalten.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz hat die Planung zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wurde beauftragt, auf Basis einer der vorliegenden Entwurfsvarianten einen Antrag auf Städtebauförderung durch das Landesprogramm „Lebendige Zentren“ für das Programmjahr 2022 zu stellen. Die Einreichung des Antrags ist bis Ende September 2021 vorgesehen. Im Vorfeld wurden Eigentümer, Gewerbetreibende sowie 34 Träger öffentlicher Belange beteiligt.
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- 02.09.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz
- 10Naturnaher Familenpark auf der Waldfläche Am alten Knapp hier: Ergebnis der Prüfung der Nutzbarkeit der Waldfläche als naturnaher FamilienparkZur Vorlage · 2021/499 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Vorlage 2021/499 wurde das Ergebnis einer Prüfung zur Nutzbarkeit der Waldfläche „Am alten Knapp“ für die Einrichtung eines naturnahen Familienparks vorgelegt. Die Untersuchung basierte auf einem Antrag der CDU-Fraktion, die eine Nutzung der gerodeten Waldfläche im Zuge der Wiederaufforstung prüft hatte.
Die Prüfung der rechtlichen und fachlichen Rahmenbedingungen ergab Hindernisse durch die Beteiligung der zuständigen Fachbehörden. Der Landesbetrieb Wald und Holz äußerte Bedenken hinsichtlich einer möglichen Waldumwandlung, da die geplante Nutzung den Waldcharakter beeinträchtigen könnte. Zudem wies die Forstbehörde auf die erhöhte Verkehrssicherungspflicht und den damit verbundenen Pflegeaufwand hin, falls durch touristische Nutzung die waldtypischen Gefahrenregeln nicht mehr vollumfänglich greifen würden.
Die Untere Naturschutzbehörde des Ennepe-Ruhr-Kreises sah eine Umsetzung ebenfalls kritisch, da die Fläche im Landschaftsschutzgebiet Stüter/Sprockhövel/Hiddinghausen liegt. Die Behörde verwies auf die geltenden Verbote zur Veränderung des Gebietscharakters, insbesondere hinsichtlich der Errichtung baulicher Anlagen wie Spieleinrichtungen.
Aufgrund der Stellungnahmen der Behörden empfiehlt die Verwaltung, die Planung eines Familienparks auf die Fläche im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 88 „Eickerstraße“ zu verlagern. Dort seien rechtliche und bauliche Voraussetzungen für Spielmöglichkeiten und Ruhebereiche gegeben. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz hat den Sachstand zur Kenntnis genommen und die Verwaltung beauftragt, die Einrichtung eines Familienparks im genannten Bebauungsplan vorzusehen.
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- 02.09.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz
- 11Bebauungsplan Nr. 14 "Susewind" hier: Abschluss der städtebaulichen VerträgeZur Vorlage · 2021/507 · Beschlussvorlage
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Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz empfiehlt dem Rat, die Verwaltung mit dem Abschluss der städtebaulichen Verträge zum Bebauungsplan Nr. 14 „Susewind“ zu beauftragen. Das Plangebiet befindet sich am Rand des Siedlungsschwerpunktes Haßlinghausen und ist als gemischte Baufläche für Wohn- und Gewerbenutzung vorgesehen.
Ziel der Planung ist die Schaffung eines Mischgebiets, das sowohl Wohnraum als auch nicht störende Gewerbebetriebe umfasst. Geplant ist die Errichtung von Geschosswohnungsbauten für barrierefreies Wohnen sowie von Einfamilienhäusern. Ein wesentlicher Bestandteil des Vorhabens ist die Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes, der eine bestehende Versorgungsfunktion im Stadtteil sichern soll. Die Verkaufsfläche wird auf etwa 799 m² festgesetzt.
Die städtebaulichen Verträge mit zwei Vorhabenträgern sollen die Umsetzung der Bauleitplanung sowie die Übernahme von Kosten und Aufwendungen regeln. Inhaltlich sind unter anderem die Verpflichtung zur Errichtung barrierefreier Wohnungen, die Sicherung ökologischer Ausgleichsmaßnahmen sowie die Nutzung umweltfreundlicher Baustoffe und erneuerbarer Energien vorgesehen. Zudem sollen Regelungen zur Verkehrsführung, zur Bepflanzung von Flächen sowie zur Kostenübernahme für notwendige Gutachten und Planungskosten Bestandteil der Vereinbarungen sein. Die Verträge dienen der Sicherung der städtebaulichen Ziele und der Durchführung des ökologischen Ausgleichs.
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- 02.09.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz
- 12Bebauungsplan Nr. 88 "Eickerstraße" hier: Abschluss des städtebaulichen VertragesZur Vorlage · 2021/518 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2021/518 befasst sich mit dem Abschluss eines städtebaulichen Vertrages im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Nr. 88 „Eickerstraße“ in Niedersprockhövel. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz empfiehlt dem Rat, die Verwaltung mit dem Abschluss des Vertrages mit dem Vorhabenträger zu beauftragen.
Ziel des Bebauungsplans ist die Schaffung von Baurecht für eine Wohnbebauung im Bereich der Eickerstraße, um der Nachfrage nach innenstadtnahem und barrierefreiem Wohnraum nachzukommen. Parallel dazu ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes vorgesehen, um die Fläche südlich der Eickerstraße von einer Friedhofsfläche in eine Parkanlage umzuwidmen.
Der geplante städtebauliche Vertrag soll die Sicherung der Planungsziele sowie die Übernahme von Kosten und die Durchführung von ökologischem Ausgleich gewährleisten. Zu den Regelungen gehören unter anderem die Verpflichtung zur Errichtung barrierefreier Wohnungen, die Nutzung umweltfreundlicher Baustoffe, die Installation von Zisternen sowie die energetische Optimierung der Gebäude. Zudem sind Vorgaben zur Bepflanzung, zur Begrünung von Garagendächern und zur Umsetzung von Schallschutzmaßnahmen vorgesehen. Der Vertrag regelt ferner die Kostenübernahme für Planungskosten, Gutachten und die Erschließung sowie die kostenlose Übertragung der Parkanlage und der Verkehrsflächen an die Stadt Sprockhövel. Ein Gehrecht für die Allgemein Richtung Hauptstraße soll ebenfalls sichergestellt werden.
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- 02.09.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz
- 13Bekanntgabe von eingegangenen und beschiedenen Bauanträgen und BauvoranfragenZur Vorlage · 2021/479 · Beschlussvorlage
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Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Denkmalschutz am 2. September 2021 liegt die Beschlussvorlage 2021/479 zur Bekanntgabe von Bauanträgen und Bauvoranfragen vor. Der Inhalt der Vorlage umfasst die Information über die seit der letzten Ausschusssitzung eingegangenen und bearbeiteten Vorgänge im Bereich Bauen und Wohnen.
Die Dokumentation beinhaltet eine Aufstellung der neu angelegten Bauakten sowie der erteilten Baugenehmigungen. Darüber hinaus werden die eingegangenen und beschiedenen Bauvoranfragen im Rahmen dieser Bekanntgabe aufgeführt. Zur Identifizierung von gewerblichen Vorhaben ist in der Aufstellung am Ende der jeweiligen Zeile ein „G“ vorgesehen.
Die Vorlage sieht vor, dass der Ausschuss die vorliegenden Informationen zur Kenntnis nimmt. Es sind keine haushaltsmäßigen Auswirkungen durch diesen Vorgang zu erwarten. Die zuständige Fachabteilung ist für die Bereitstellung der entsprechenden Daten verantwortlich.
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- 02.09.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz
- 14Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen TeilZur Vorlage · 2021/473 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2021/473 dient als Tagesordnungspunkt für die 14. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Denkmalschutz, die am 2. September 2021 stattfindet. Der Inhalt der Vorlage ist unter dem Tagesordnungspunkt Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen Teil geführt.
Die Vorlage wurde von der Bürgermeisterin eingebracht und bezieht sich auf das Sachgebiet Planen und Umwelt. Ein konkreter Beschlussvorschlag ist für diesen Tagesordnungspunkt nicht vorgesehen. Über die haushaltsmäßigen Auswirkungen der Mitteilungen liegen in der vorliegenden Dokumentation keine Angaben vor. Ein Berichtswesen durch den zuständigen Fachbereich ist für diesen Punkt nicht angeordnet.
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- 02.09.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz
- 15Anfragen im öffentlichen TeilZur Vorlage · 2021/474 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2021/474 dient als Grundlage für die Beratung im Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz während der 15. Sitzung am 2. September 2021. Der Tagesordnungspunkt betrifft Anfragen im öffentlichen Teil der Sitzung.
Die Vorlage wurde von der Bürgermeisterin eingebracht und bezieht sich auf das Sachgebiet Planen und Umwelt. Ein konkreter Beschlussvorschlag ist in dem Dokument nicht enthalten. Bezüglich des Berichtswesens ist vorgesehen, dass der zuständige Fachbereich dem Ausschuss oder dem Rat einen Sachstandsbericht vorlegt. Über die genaue Frequenz der Berichterstattung, ob vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich, sowie über die Bereitstellung eines Berichts nach Abschluss eines Auftrages, macht die Vorlage keine spezifischen Angaben.
Hinsichtlich der haushaltsmäßigen Auswirkungen ist in der Vorlage lediglich vermerkt, dass keine unmittelbaren Kosten oder Einnahmen ausgewiesen werden. Es liegen keine Angaben zu Personalkosten oder Sachkosten vor, die als Folgekosten oder Zuschussfähigkeit zu bewerten wären. Die Vorlage dient primär der strukturellen Vorbereitung der parlamentarischen Beratung der eingereichten Anfragen.
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