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Beschlussvorlage

Bebauungsplan Nr. 88 "Eickerstraße" hier: Ergebnis der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

2021/460 02.09.2021

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 2021/460 befasst sich mit dem Ergebnis der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs Nr. 88 „Eickerstraße“ in Niedersprockhövel. Ziel des Verfahrens ist die Schaffung von Baurecht für eine Wohnbebauung, um der Nachfrage nach innenstadtnahem und barrierefreiem Wohnraum nachzukommen. Die Planung sieht die Errichtung von 22 barrierefreien Wohnungen in Mehrfamilienhäusern, 5 Doppelhäusern und 9 Reihenhäusern vor. Zudem ist vorgesehen, eine Fläche südlich der Eickerstraße, die bisher als Friedhofsfläche ausgewiesen war, planungsrechtlich als Parkanlage zur öffentlichen Naherholung zu sichern.

Der Bebauungsplanentwurf wurde im Zeitraum vom 4. Mai bis zum 6. Juni 2021 öffentlich ausgelegt. Im Rahmen dieser Auslegung gingen Stellungnahmen von Behörden, Trägern öffentlicher Belange, Nachbargemeinden sowie von einem Bürger und einem Investor ein. Während ein Teil der angeschriebenen Stellen keine Anregungen vorbrachte, wurden von neun Behörden bzw. Trägern öffentlicher Belange sowie von der privaten Beteiligung Hinweise und Bedenken eingereicht.

Aufgrund der eingegangenen Anregungen und Bedenken ist eine Überarbeitung des Planentwurfes erforderlich. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz soll das Ergebnis der Auslegung zur Kenntnis nehmen und dem Rat empfehlen, unter Abwägung der unterschiedlichen Belange gemäß der Stellungnahme der Verwaltung zu verfahren. Nach der Überarbeitung ist eine erneute öffentliche Auslegung des Plans vorgesehen.

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