Bebauungsplan Nr. 88 "Eickerstraße" hier: Erneute öffentliche Auslegung gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz empfiehlt dem Rat, eine erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Nr. 88 „Eickerstraße“ zu beschließen. Die Vorlage umfasst den Planentwurf, die Begründung sowie die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 4a Abs. 3 BauGB.
Ziel des Vorhabens in Niedersprockhövel ist die Schaffung von Baurecht für eine Wohnbebauung, um dem Bedarf an innenstadtnahem und barrierefreiem Wohnraum nachzukommen. Die Planung sieht die Errichtung von 22 barrierefreien Wohnungen in Mehrfamilienhäusern, 5 Doppelhäusern und 9 Reihenhäusern vor. Parallel dazu ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes beabsichtigt, um die Fläche südlich der Eickerstraße, die bisher als Friedhofsfläche ausgewiesen ist, in eine Parkanlage zur öffentlichen Naherholung umzuwandeln.
Die Notwendigkeit einer erneuten Auslegung ergibt sich aus Überarbeitungen am Planentwurf, die auf Anregungen und Bedenken während der vorangegangenen Auslegungsphase zurückzuführen sind. Zu den vorgenommenen Änderungen gehören unter anderem die Festlegung einer Dachbegrünung für Garagen, Ergänzungen zum Schallschutz sowie Hinweise zur Bewässerung mittels Zisternen. Zudem wurden die Firsthöhen bei den Doppelhäusern sowie die Baugrenzen für Balkone angepasst. Die Verwaltung hat die entsprechenden Anpassungen in den Entwurf eingearbeitet.
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- 02.09.2021kein Ergebnis hinterlegt