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Beschlussvorlage

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63 "Hauptstraße" hier: Ausnahme von der Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 2 BauGB für das Grundstück Hauptstraße 75

2021/478 02.09.2021

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 2021/478 befasst sich mit der Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63 „Hauptstraße“. Gegenstand der Beratung im Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz ist die Erteilung einer Ausnahme von der bestehenden Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 2 BauGB für das Grundstück Hauptstraße 75.

Die Verwaltung geht aus, dass ein formloser Antrag auf die Errichtung einer Photovoltaikanlage auf einem Garagendach auf dem besagten Grundstück vorliegt. Da sich das Vorhaben im Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63 befindet, unterliegt es der seit dem 16. März 2021 wirksamen Veränderungssperre. Diese untersagt grundsätzlich bauliche Veränderungen oder die Durchführung von Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB, sofern keine Ausnahme zugelassen wird.

Nach Angaben der Verwaltung entspricht die geplante Photovoltaikanlage den planerischen Zielsetzungen des Bebauungsplanentwurfes sowie den Vorgaben der Ortsgestaltungssatzung Niedersprockhövel. Es liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass dem Vorhaben überwiegende öffentliche Belange entgegenstehen. Die 1. Änderung des Bebauungsplanes verfolgt primär das Ziel, die Nutzung der Erdgeschosszonen entlang der Hauptstraße für den Einzelhandel und Dienstleistungen zu sichern und Wohnnutzungen in diesem Bereich auszuschließen. Der Beschlussvorschlag sieht daher vor, dass der Ausschuss der Ausnahme von der Veränderungssperre für das Grundstück zustimmt.

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