Bebauungsplan Nr. 88 "Eickerstraße" hier: Abschluss des städtebaulichen Vertrages
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2021/518 befasst sich mit dem Abschluss eines städtebaulichen Vertrages im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Nr. 88 „Eickerstraße“ in Niedersprockhövel. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz empfiehlt dem Rat, die Verwaltung mit dem Abschluss des Vertrages mit dem Vorhabenträger zu beauftragen.
Ziel des Bebauungsplans ist die Schaffung von Baurecht für eine Wohnbebauung im Bereich der Eickerstraße, um der Nachfrage nach innenstadtnahem und barrierefreiem Wohnraum nachzukommen. Parallel dazu ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes vorgesehen, um die Fläche südlich der Eickerstraße von einer Friedhofsfläche in eine Parkanlage umzuwidmen.
Der geplante städtebauliche Vertrag soll die Sicherung der Planungsziele sowie die Übernahme von Kosten und die Durchführung von ökologischem Ausgleich gewährleisten. Zu den Regelungen gehören unter anderem die Verpflichtung zur Errichtung barrierefreier Wohnungen, die Nutzung umweltfreundlicher Baustoffe, die Installation von Zisternen sowie die energetische Optimierung der Gebäude. Zudem sind Vorgaben zur Bepflanzung, zur Begrünung von Garagendächern und zur Umsetzung von Schallschutzmaßnahmen vorgesehen. Der Vertrag regelt ferner die Kostenübernahme für Planungskosten, Gutachten und die Erschließung sowie die kostenlose Übertragung der Parkanlage und der Verkehrsflächen an die Stadt Sprockhövel. Ein Gehrecht für die Allgemein Richtung Hauptstraße soll ebenfalls sichergestellt werden.
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