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Beschlussvorlage

Bebauungsplan Nr. 14 "Susewind" hier: Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

2021/490 02.09.2021

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 2021/490 befasst sich mit dem Bebauungsplan Nr. 14 „Susewind“, der eine gemischte Nutzung im Bereich am Rande des Siedlungsschwerpunktes Haßlinghausen vorsieht. Das Planungsziel ist die Ausweisung eines Mischgebiets, das sowohl Wohnraum als auch die Ansiedlung nicht störender Gewerbebetriebe ermöglicht. Geplant ist die Errichtung von Geschosswohnungsbauten für barrierefreies Wohnen sowie von Einfamilienhäusern für junge Familien. Ein wesentlicher Bestandteil des Vorhabens ist die Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes, der an einen neuen Standort verlagert werden soll, um die Nahversorgung im Stadtteil zu sichern. Die Verkaufsfläche des Marktes soll dabei mit 799 m² etwa dem bisherigen Bestand entsprechen.

Der Bebauungsplanentwurf wurde bereits im Zeitraum vom 4. Mai bis zum 6. Juni 2021 öffentlich ausgelegt. Im Rahmen der Beteiligung von Behörden, Trägern öffentlicher Belange und Nachbargemeinden gingen Stellungnahmen ein, wobei 13 Beteiligte Anregungen oder Bedenken vorbrachten. Die Verwaltung hat die eingegangenen Hinweise in den Planentwurf sowie in die Begründung eingearbeitet.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz soll das Ergebnis der öffentlichen Auslegung zur Kenntnis nehmen und die weitere Vorgehensweise gemäß der Stellungnahme der Verwaltung beschließen. Zudem wird dem Rat empfohlen, den Bebauungsplan Nr. 14 „Susewind“ einschließlich der Begründung als Satzung zu verabschieden.

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