1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63 "Hauptstraße" hier: Ausnahme von der Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 2 BauGB für das Grundstück Hauptstraße 55
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2021/477 befasst sich mit der Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63 „Hauptstraße“. Gegenstand der Vorlage ist die Entscheidung über eine Ausnahme von der bestehenden Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 2 BauGB für das Grundstück Hauptstraße 55.
Der Hintergrund der Anfrage ist ein Antrag auf Nutzungsänderung für das Erdgeschoss des genannten Gebäudes. Während die Fläche zuletzt als Fitnessstudio genutzt wurde, ist künftig die Einrichtung eines Blumenfachgeschäfts vorgesehen. Da sich das Grundstück im Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63 befindet, unterliegt es seit dem 16. März 2021 einer Veränderungssperre, die bauliche Veränderungen oder neue Vorhaben einschränkt.
Die Verwaltung führt aus, dass das Ziel der geplanten Bebauungsplanänderung darin besteht, die Nutzung der Erdgeschosszonen entlang der Hauptstraße langfristig für den kleinteiligen Einzelhandel und Dienstleistungen zu sichern und Wohnnutzungen in diesem Bereich auszuschließen. Das geplante Vorhaben, ein Blumenfachgeschäft zu etablieren, entspricht diesen planerischen Zielsetzungen. Da keine öffentlichen Belange gegen die Ausnahme sprechen und die zukünftigen Festsetzungen des Bebauungsplanentwurfs eingehalten werden, wird dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz vorgeschlagen, der Ausnahme von der Veränderungssperre zuzustimmen.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 173 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert
Beratungsfolge
- 02.09.2021kein Ergebnis hinterlegt