Bebauungsplan Nr. 76 "Tackenberg/ Am Hilgenstock" hier: öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2021/223 befasst sich mit dem Bebauungsplan Nr. 76 „Tackenberg/ Am Hilgenstock“. Ziel der Planung ist die Schaffung von erweiterten Gewerbeflächen in Sprockhövel, um dem Bedarf an Ansiedlungsflächen für kleine und große Unternehmen gerecht zu werden. Die Fläche ist bereits im Flächennutzungsplan als gewerbliche Baufläche ausgewiesen.
Im Rahmen des Planungsverfahrens wurden bereits eine vorgezogene Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange durchgeführt. Während der Bürgeranhörung im April 2019 wurden Bedenken hinsichtlich des Verkehrsaufkommens und der Lärmimmissionen für die Anwohner der Straße „Alter Kohlenweg“ geäußert. Die Verwaltung erarbeitete daraufhin einen Planentwurf auf Basis einer spezifischen Variante. Die Beteiligung der Behörden im Sommer 2020 brachte Anregungen zu Themen wie Bergbaufolgen, Löschwasserversorgung, Sichtfeldern und Naturschutz hervor, welche in den Planentwurf, die Begründung und den Umweltbericht eingearbeitet wurden.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz empfiehlt dem Rat, die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes gemäß § 3 Absatz 2 BauGB zu beschließen. Die Auslegung soll unter Berücksichtigung der Begründung, des Umweltberichts und der vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen erfolgen. Eine haushaltsmäßige Auswirkung durch das Vorhaben wird nicht verzeichnet.
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- 14.04.2021kein Ergebnis hinterlegt