Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz
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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- 1Einführung und Verpflichtung von sachkundigen Einwohnern für den Ausschuss für Stadtentwicklung und DenkmalschutzZur Vorlage · 2021/228 · Beschlussvorlage
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Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Denkmalschutz am 14. April 2021 wurde die Einführung und Verpflichtung von sachkundigen Einwohnern behandelt. Die Vorlage 2021/228 bezieht sich auf die im Rat am 18. Februar 2021 getroffene Entscheidung, zwei Personen als sachkundige Einwohner für diesen Ausschuss zu benennen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Vorsitzende die benannten sachkundigen Einwohner in ihr Amt einführt. Dabei erfolgt eine förmliche Verpflichtung nach einer festgelegten Formel. Die Mitglieder verpflichten sich in diesem Rahmen, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrzunehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes sowie die Gesetze zu beachten und ihre Pflichten zum Wohle der Gemeinde zu erfüllen. Die Vorlage dient somit der formalen Umsetzung der bereits im Rat beschlossenen Personalbesetzung für das Gremium.
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- 14.04.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz
- 2Bebauungsplan Nr. 14 "Susewind" hier: öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGBZur Vorlage · 2021/225 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz empfiehlt dem Rat, die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes Nr. 14 „Susewind“ gemäß § 3 Absatz 2 BauGB zu beschließen. Die Vorlage umfasst die Begründung, den Umweltbericht sowie die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen.
Das geplante Gebiet liegt am Rand des Siedlungsschwerpunktes Haßlinghausen und soll als Mischgebiet ausgewiesen werden. Ziel der Planung ist die Schaffung von Flächen für Wohnbebauung und nicht störendes Gewerbe. Geplant sind unter anderem Geschosswohnungsbauten für barrierefreies Wohnen sowie Einfamilienhäuser. Im Erdgeschossbereich soll eine gewerbliche Nutzung, insbesondere ein Lebensmittelmarkt, ermöglicht werden. Die Ansiedlung des Lebensmittelmarktes erfolgt als Verlagerung eines bereits im Stadtteil etablierten Betriebes. Ein Einzelhandelsgutachten prognostiziert für diesen Standort eine geringe Umsatzausweitung ohne wesentliche Beeinträchtigungen für andere Anbieter.
Im Rahmen der Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden Hinweise zu Themen wie Altbergbauflächen, Niederschlagswasserversickerung, Löschwasserversorgung, Bodendenkmälern sowie Verkehr und Energieversorgung eingerebracht. Die Verwaltung hat diese Anregungen in den Planentwurf und die Begründung eingearbeitet. Der Rat der Stadt Sprockhövel hatte bereits im Juni 2020 die Aufstellung des Bebauungsplanes beschlossen. Die vorliegende Vorlage bereitet nun den nächsten Verfahrensschritt der öffentlichen Auslegung vor.
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- 14.04.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz
- 3Bebauungsplan Nr. 76 "Tackenberg/ Am Hilgenstock" hier: öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGBZur Vorlage · 2021/223 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2021/223 befasst sich mit dem Bebauungsplan Nr. 76 „Tackenberg/ Am Hilgenstock“. Ziel der Planung ist die Schaffung von erweiterten Gewerbeflächen in Sprockhövel, um dem Bedarf an Ansiedlungsflächen für kleine und große Unternehmen gerecht zu werden. Die Fläche ist bereits im Flächennutzungsplan als gewerbliche Baufläche ausgewiesen.
Im Rahmen des Planungsverfahrens wurden bereits eine vorgezogene Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange durchgeführt. Während der Bürgeranhörung im April 2019 wurden Bedenken hinsichtlich des Verkehrsaufkommens und der Lärmimmissionen für die Anwohner der Straße „Alter Kohlenweg“ geäußert. Die Verwaltung erarbeitete daraufhin einen Planentwurf auf Basis einer spezifischen Variante. Die Beteiligung der Behörden im Sommer 2020 brachte Anregungen zu Themen wie Bergbaufolgen, Löschwasserversorgung, Sichtfeldern und Naturschutz hervor, welche in den Planentwurf, die Begründung und den Umweltbericht eingearbeitet wurden.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz empfiehlt dem Rat, die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes gemäß § 3 Absatz 2 BauGB zu beschließen. Die Auslegung soll unter Berücksichtigung der Begründung, des Umweltberichts und der vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen erfolgen. Eine haushaltsmäßige Auswirkung durch das Vorhaben wird nicht verzeichnet.
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- 14.04.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz
- 415. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich "Eickerstraße" hier: Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGBZur Vorlage · 2021/250 · Beschlussvorlage
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Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz empfiehlt dem Rat, die öffentliche Auslegung des Entwurfes zur 15. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Eickerstraße zu beschließen. Die Änderung umfasst die Begründung sowie die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.
Ziel der Planänderung ist die Anpassung der Zweckbestimmung für das betreffende Gebiet. Während der Flächennutzungsplan aus dem Jahr 1998 die Fläche als Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Friedhof“ ausweist, soll diese Änderung die Zweckbestimmung durch „Parkanlage“ ersetzen. Hintergrund ist die geplante Umsetzung eines Wohngebietes an der Eickerstraße. Da eine Erweiterung des städtischen Friedhofes auf dieser Fläche nicht vorgesehen ist, soll die Fläche als Parkanlage zur öffentlichen Naherholung dienen. Das Bebauungsplanverfahren wird dabei im Parallelverfahren durchgeführt.
Im Rahmen der vorangegangenen Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden Anregungen zu Themen wie Bergwerksfeldern, Löschwasserversorgung, Bodendenkmälern, Glasfaserausbau sowie Boden- und Immissionsschutz eingereicht. Diese Hinweise wurden in den Planentwurf, die Begründung und den Umweltbericht eingearbeitet, wobei auch ein Lärmgutachten erstellt wurde. Die Verwaltung hat den Entwurf der Änderung einschließlich der Begründung und des Umweltberichts erarbeitet.
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- 14.04.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz
- 5Bebauungsplan Nr. 88 "Eickerstraße" hier: öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGBZur Vorlage · 2021/224 · Beschlussvorlage
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Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz empfiehlt dem Rat, die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes Nr. 88 „Eickerstraße“ zu beschließen. Die Vorlage umfasst die Begründung, den Umweltbericht sowie die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Absatz 2 BauGB.
Ziel des Vorhabens ist die Schaffung von Baurecht für eine Wohnbebauung im Bereich der Eickerstraße in Niedersprockhövel. Die Planung sieht vor, die unbebaute Fläche nördlich der Eickerstraße für Wohnzwecke zu nutzen, um dem Bedarf an innenstadtnahem und barrierefreiem Wohnraum nachzukommen. Das städtebauliche Konzept sieht die Errichtung von 22 barrierefreien Wohnungen in Mehrfamilienhäusern, 5 Doppelhäusern und 9 Reihenhäusern vor. Gleichzeitig soll die Fläche südlich der Eickerstraße, die im Flächennutzungsplan derzeit als Friedhofsfläche ausgewiesen ist, planungsrechtlich als Parkanlage gesichert werden. Hierzu wird eine Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren angestrebt, da die Fläche für eine Erweiterung des städtischen Friedhofes nicht benötigt wird.
Im Rahmen der bisherigen Planungsverfahren wurden Anregungen aus der Bürgerbeteiligung sowie Hinweise von Behörden und Trägern öffentlicher Belange berücksichtigt. Diese betrafen unter anderem Themen wie die Löschwasserversorgung, den Glasfaserausbau sowie den Boden- und Immissionsschutz. Ein entsprechendes Lärmgutachten wurde erstellt und die Anregungen in den Planentwurf sowie den Umweltbericht eingearbeitet.
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- 14.04.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz
- 61. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63 "Hauptstraße" hier: Vorstellung der PlanungZur Vorlage · 2021/248 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2021/248 befasst sich mit der Vorstellung der Planung zur ersten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63 „Hauptstraße“. Hintergrund der Planung ist ein Antrag auf Errichtung eines Mehrfamilienhauses auf dem Grundstück Hauptstraße Nr. 46. Das Vorhaben sieht den Abriss eines bestehenden Gebäudes, in dem sich ein Elektrofachmarkt befindet, sowie den Ersatz durch ein reines Wohngebäude mit Hochparterre vor.
Da der aktuelle Bebauungsplan für diesen Bereich ein Mischgebiet festlegt, wäre die geplante reine Wohnnutzung nach geltender Rechtslage zulässig. Die Verwaltung führt jedoch aus, dass die Struktur der Hauptstraße durch eine Mischung aus Gewerbe in den Erdgeschossen und Wohnnutzung in den Obergeschossen geprägt ist. Um die Funktion des Hauptgeschäftsbereiches als zentraler Versorgungsbereich zu sichern und eine Verödung durch „tote Zonen“ zu verhindern, sieht die geplante Änderung vor, Wohnnutzungen in den Erdgeschosszonen der Gebäude entlang der Hauptstraße in einer Tiefe von 10 Metern auszuschließen. Im rückwärtigen Bereich der Grundstücke soll eine Wohnnutzung im Erdgeschoss weiterhin zulässig bleiben, um eine flächensparende Nachverdichtung zu ermöglichen.
Die bestehenden Festlegungen zur Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl und Geschossigkeit bleiben unverändert. Zudem ist die Festsetzung einer maximal zulässigen Firsthöhe für die Baufenster vorgesehen. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz nimmt die Planung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung.
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- 14.04.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz
- 71. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63 "Hauptstraße" hier: Ausnahme von den Veränderungssperre gemäß § 14 Absatz 2 BauGBZur Vorlage · 2021/247 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2021/247 befasst sich mit der geplanten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63 „Hauptstraße“. Gegenstand der Vorlage ist die Entscheidung über eine Ausnahme von der seit dem 16. März 2021 wirksamen Veränderungssperre gemäß § 14 Absatz 2 BauGB für das Grundstück Hauptstraße 21.
Der Hintergrund der Vorlage ist eine Bauvoranfrage zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage im rückwärtigen Bereich des Grundstücks, bei dem es sich um eine Bebauung in zweiter Reihe handelt. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich der ersten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63. Das Ziel dieser Änderung ist es, die Nutzung der Erdgeschosszonen entlang der Hauptstraße langfristig für den kleinteiligen Einzelhandel und Dienstleistungen zu sichern und Wohnnutzungen in den vorderen Gebäudeteilen auszuschließen. Eine Wohnnutzung im hinteren Bereich der Grundstücke ist im Entwurf der Änderung jedoch vorgesehen, um Nachverdichtungspotenziale zu nutzen.
Da das Bauvorhaben im rückwärtigen Bereich liegt, entspricht es den planerischen Zielen der ersten Änderung des Bebauungsplanes. Die Verwaltung stellt fest, dass das Vorhaben die zukünftigen Festsetzungen einhält und keine öffentlichen Belange einer Ausnahme von der Veränderungssperre entgegenstehen. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz wird daher angefragt, der Ausnahme von der Veränderungssperre zuzustimmen.
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- 14.04.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz
- 81. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63 "Hauptstraße" hier: Ausnahme von der Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 2 BauGBZur Vorlage · 2021/259 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2021/259 befasst sich mit der Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63 „Hauptstraße“. Gegenstand der Beratung im Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz ist die Gewährung einer Ausnahme von der seit dem 16. März 2021 bestehenden Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 2 BauGB für das Grundstück Hauptstraße 46.
Grundlage der Vorlage ist ein Antrag auf Bauvorbescheid für die Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses. Das Vorhaben sieht den Abriss des Bestandsgebäudes und den Neubau eines dreigeschossigen Gebäudes mit ausgebautem Satteldach sowie einem Flachdachteil vor. Geplant sind 18 barrierefreie Wohneinheiten sowie ein Ladenlokal im Erdgeschoss mit einer Fläche von etwa 127 Quadratmetern zuzüglich Nebenräumen.
Die Verwaltung stellt fest, dass das Bauvorhaben in Teilen von den Festsetzungen der 1. Änderung des Bebauungsplanes sowie der Ortsgestaltungssatzung abweicht. Insbesondere die geplante Gebäudehöhe, die Grundflächenzahl und die Geschossflächenzahl überschreiten die aktuellen Grenzwerte. Zudem widerspricht der mehrgeschossige Flachdachteil den Vorgaben der Gestaltungssatzung.
Hinsichtlich der Nutzung des Erdgeschosses wird jedoch eine Ausnahme von der Veränderungssperre in Aussicht gestellt. Da die geplante gewerbliche Nutzung im Erdgeschoss eine Tiefe von etwa 9,00 Metern aufweist, weicht sie nur geringfügig von der im Bebauungsplanentwurf vorgesehenen 10-Meter-Grenze ab. Die Verwaltung hält diese Abweichung städtebaulich für vertretbar, um die Sicherung der gewerblichen Nutzung im Bereich der Hauptstraße zu unterstützen.
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- 14.04.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz
- 9Handlungskonzept Wohnen hier: EndberichtZur Vorlage · 2021/1102 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2021/1102 behandelt den Abschlussbericht zum Handlungskonzept Wohnen in Sprockhövel. Der Auftrag zur Erstellung dieses Konzepts wurde im Juli 2018 an das beauftragte Unternehmen Empirica aus Bonn vergeben. Die Finanzierung des Gutachtens erfolgte durch die Stadt.
Der Bericht basiert auf Analysen und Prognosen, die unter Einbeziehung von Akteuren des Wohnungsmarktes entwickelt wurden. Die Ergebnisse prognostizieren für den Zeitraum von 2020 bis 2032 einen Bedarf von etwa 580 Wohneinheiten. Dabei soll der Anteil von Ein- und Zweifamilienhäusern bei etwa 40 bis 50 Prozent des Neubaus liegen, während der restliche Bedarf durch familiengerechten Wohnungsbau sowie Wohnungen für Ein- und Zweipersonenhaushalte in Mehrfamilienhäusern gedeckt werden soll.
Als zentrale Handlungsfelder werden die Sicherung und Beplanung von Wohnbaureserven, die Mobilisierung zusätzlicher Flächenpotenziale sowie die Nachverdichtung im Innenbereich genannt. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Schaffung barrierefreien Wohnraums, insbesondere in den Siedlungsschwerpunkten Haßlinghausen und Niedersprockhövel, um dem demografischen Wandel zu begegnen. Zudem wird die Entwicklung von Flächen für Zweifamilien- und Reihenhäuser sowie die Förderung von preisgebundenem Mietwohnungsbau empfohlen.
In den untersuchten Quartieren Dorfstraße, Hiddinghausen und Gedulderweg wurde kein unmittelbarer besonderer Handlungsbedarf festgestellt. Die Verwaltung schlägt vor, die Ergebnisse des Berichts bei zukünftigen Planungen zu berücksichtigen. Der Ausschuss soll den Abschlussbericht zur Kenntnis nehmen.
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- 14.04.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz
- 10Errichtung eines Mehrgenerationenhauses in der Hauptstraße auf dem Grundstück des ehemaligen FeuerwehrgerätehausesZur Vorlage · 2021/229 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2021/229 befasst sich mit der Errichtung eines Mehrgenerationenhauses in der Hauptstraße auf dem Grundstück des ehemaligen Feuerwehrgerätehauses der Freiwilligen Feuerwehr Niedersprockhövel. Der Ausschuss soll der Errichtung des Wohnhauses vorbehaltlich der Zustimmung der Fachbehörden zustimmen.
Das geplante Bauvorhaben umfasst elf Wohneinheiten, die sich aus fünf Zwei-Raum-Wohnungen, vier Drei-Raum-Wohnungen und zwei Vier-Raum-Wohnungen zusammensetzen. Das Gebäude ist zweigeschossig mit einem Staffelgeschoss als Dachgeschoss und einer Flachdachkonstruktion vorgesehen. Ergänzend soll ein Gartenhaus für Versammlungen und Feierlichkeiten auf dem Grundstück errichtet werden. Die Stellplätze sollen in einer Tiefgarage sowie entlang der Grundstückszufahrt angeordnet werden.
Nach einer im Juni 2020 durch den Rat beauftragten Prüfung der städtebaulichen Eignung wurde eine Bauvoranfrage gestellt. Das Vorhaben liegt im Innenbereich der Stadt Sprockhövel und fügt sich hinsichtlich der Art und des Maßes der baulichen Nutzung in die angrenzende Bebauung ein. Planungsrechtlich ist eine zweigeschossige Bebauung zuzüglich eines Staffelgeschosses möglich. Da das Grundstück außerhalb des Geltungsbereiches der Ortsgestaltungssatzung liegt, ist die geplante Flachdachform städlich vertretbar. Die abschließende Genehmigungsfähigkeit ist unter dem Vorbehalt der noch ausstehenden Stellungnahmen der beteiligten Fachbehörden zu prüfen.
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- 19.04.2021 · Betriebsausschuss
- 14.04.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz
- 11115. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wuppertal sowie Bebauungsplan Nr. 1250 "Nächstebrecker Str./Bramdelle" hier: Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGBZur Vorlage · 2021/254 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Wuppertal hat die Stadt Sprockhövel im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB um eine Stellungnahme zur 115. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie zum Bebauungsplan Nr. 1250 „Nächstebrecker Str./Bramdelle“ gebeten. Die Beteiligung der Nachbarkommune erfolgt gemäß § 2 Abs. 2 BauGB, um die Bauleitpläne aufeinander abzustimmen.
Mit den geplanten Änderungen beabsichtigt die Stadt Wuppertal, die rechtlichen Grundlagen für die Entwicklung eines Gewerbegebietes im Stadtteil Oberbarmen zu schaffen. Das Plangebiet umfasst etwa 5,3 Hektar, wovon rund 2 Hektar als Gewerbefläche ausgewiesen werden sollen. Ziel ist es, einem in Wuppertal-Ronsdorf ansässigen Textilproduzenten eine Fläche für dessen Expansion oder Verlagerung zur Verfügung zu stellen. Der Flächennutzungsplan soll hierbei von einer Nutzung als Grünfläche und landwirtschaftliche Fläche hin zu gewerblichen Bauflächen und Grünflächen angepasst werden.
Die Verwaltung der Stadt Sprockhövel sieht in dem Vorhaben keine Gründe für Bedenken. Eine Abwanderung von Unternehmen aus Sprockhövel in das neue Gebiet wird nicht erwartet. Zudem wird eine langfristige Erweiterung des Gewerbegebiets über die derzeit geplanten Flächen hinaus aufgrund der ökologischen Bedeutung der nördlichen Flächen nicht vorausgesetzt. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz hat die Ausführungen zur Kenntnis genommen und die Verwaltung beauftragt, eine entsprechende Stellungnahme zu den Bauleitplanverfahren abzugeben.
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- 14.04.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz
- 12Denkmalschutz hier: Sachstandsbericht über die Eintragungen in die DenkmallisteZur Vorlage · 2021/0572 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2021/0572 enthält einen Sachstandsbericht über die Eintragungen in die Denkmalliste der Stadt Sprockhövel. Zum Stichtag 01.01.2021 sind 66 Baudenkmäler in die Denkmalliste Teil A eingetragen. Zusätzlich umfasst die Liste drei Bodendenkmäler sowie ein bewegliches Denkmal in den Teilen B und C.
Das Verzeichnis des zu schützenden Kulturgutes umfasst insgesamt 265 Objekte. Für etwa 150 dieser Objekte steht die Prüfung der Denkmalwürdigkeit noch aus. Die Verfahren zur Prüfung des Denkmalwertes sowie die etwaigen Eintragungen werden innerhalb der personellen Kapazitäten der Verwaltung nach und nach durchgeführt. Zudem erfolgt eine Prüfung anlassbezogen im Rahmen von Bauvoranfragen oder Bauanträgen.
Hinsichtlich der finanziellen Situation wird ausgeführt, dass aufgrund der Haushaltslage der Stadt keine Fördermittel des Landes Nordrhein-Westfalen für kleinere Maßnahmen an Denkmälern abgerufen werden konnten. Grund hierfür ist der erforderliche Eigenanteil von mindestens 20 Prozent, der eine freiwillige Leistung der Stadt darstellt. Eine pauschale Förderung kleinerer privater Denkmalpflegemaßnahmen durch die Stadt besteht daher derzeit nicht. Es wird darauf verwiesen, dass seitens des Landes die Möglichkeit zur Förderung von Einzelprojekten besteht und für Denkmaleigentümer Steuervorteile zur Verfügung stehen. Der Ausschuss wird gebeten, den Sachstand zur Kenntnis zu nehmen.
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- 14.04.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz
- 13Sachstand City Lab Südwestfalen - Ergebnisse der Befragungen in Haßlinghausen und NiedersprockhövelZur Vorlage · 2021/262 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2021/262 befasst sich mit dem Sachstand zum Projekt City Lab Südwestfalen. Im Fokus der Vorlage stehen die Ergebnisse der durchgeführten Befragungen in den Stadtteilen Haßlinghausen und Niedersprockhövel.
Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Stadtmarketing und Tourismus am 25. März 2021 wurde bereits ein Bericht zum aktuellen Sachstand des City Lab Südwestfalen vorgelegt. Die Mitglieder des Ausschusses haben die vorliegenden Ergebnisse der Befragungen in den genannten Stadtgebieten zur Kenntnis genommen. Die detaillierten Resultate der Befragungen sind der Vorlage als Anlage beigefügt.
Die Vorlage dient der Information über den Fortschritt des Projekts und die Auswertung der bürgerschaftlichen Beteiligung in den betroffenen Ortsteilen. Es sind keine haushaltsmäßigen Auswirkungen durch diese Information festzustellen. Die Vorlage wurde für die Beratung im Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz im Rahmen einer nichtöffentlichen Sitzung vorbereitet.
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- 14.04.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz
- 14Bekanntgabe von eingegangenen und beschiedenen Bauanträgen und BauvoranfragenZur Vorlage · 2021/251 · Beschlussvorlage
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Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Denkmalschutz am 14. April 2021 wurde die Bekanntgabe von Bauanträgen und Bauvoranfragen behandelt. Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2021/251 dient der Information über den aktuellen Stand der baulichen Entwicklungen im Stadtgebiet.
Der Inhalt der Vorlage umfasst eine detaillierte Aufstellung der Vorgänge, die seit der letzten Sitzung des Ausschusses bearbeitet wurden. Dies beinhaltet die Erfassung neu angelegten Bauakten sowie die Information über erteilte Baugenehmigungen. Darüber hinaus werden die eingegangenen und die bereits beschiedenen Bauvoranfragen im Gremium zur Kenntnis gebracht.
Die Dokumentation enthält zudem eine Kennzeichnung für gewerbliche Vorhaben, die in der entsprechenden Aufstellung am Ende der jeweiligen Zeile mit einem „G“ markiert sind. Mit dem vorliegenden Vorschlag wird angestrebt, dass der Ausschuss die genannten Informationen offiziell zur Kenntnis nimmt. Es sind keine haushaltsmäßigen Auswirkungen durch diesen Vorgang zu verzeichnen.
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- 14.04.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz
- 20Tischvorlage - Antrag SPD-Fraktion zur Baumaßnahme Hombergstraße 17Zur Vorlage · 2021/280 · Tischvorlage
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Im Rahmen der nichtöffentlichen Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Denkmalschutz am 14. April 2021 wurde die Tischvorlage mit der Nummer 2021/280 behandelt. Gegenstand der Vorlage ist ein Antrag der SPD-Fraktion, der sich auf die Baumaßnahme in der Hombergstraße bezieht.
Die Vorlage wurde als Tischvorlage eingereicht, wobei für den Beschlussvorschlag keine spezifischen Textpassagen im Dokument hinterlegt waren. Aus den Angaben zur Vorlage geht hervor, dass keine unmittelbaren haushaltsmäßigen Auswirkungen durch die Maßnahme erwartet werden. Es wurden weder Personalkosten noch Sachkosten oder jährliche Folgekosten oder -einnahmen ausgewiesen. Eine Verpflichtung zur Vorlage eines Sachstandsberichts durch den zuständigen Fachbereich wurde in der Vorlage nicht spezifiziert.
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- 14.04.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz
- 15Antrag der CDU-Fraktion hier: Naturnaher Familienpark auf der Waldfläche Am Alten KnappZur Vorlage · 2021/271 · Beschlussvorlage
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Die CDU-Fraktion hat im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Denkmalschutz am 14. April 2021 einen Antrag mit dem Titel „Naturnaher Familienpark auf der Waldfläche Am Alten Knapp“ eingebracht. Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2021/271 dient der Beratung dieses Antrags im genannten Ausschuss.
Der Inhalt des Antrags wird in der Vorlage durch Verweis auf die beigefügten Anlagen erläutert. Aus den Dokumenten geht hervor, dass für das Vorhaben keine unmittelbaren haushaltsmäßigen Auswirkungen in Form von Personalkosten oder Sachkosten im Rahmen der vorliegenden Vorlage ausgewiesen wurden. Ein Beschlussvorschlag zur Umsetzung des Antrags ist in der Sitzungsvorlage nicht enthalten. Die Verwaltung wurde dazu angehalten, über den Sachstand zu berichten, wobei die Frequenz der Berichterstattung im Dokument nicht spezifisch für diesen Vorgang festgelegt wurde.
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- 14.04.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz
- 16Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen TeilZur Vorlage · 2021/230 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2021/230 dient als Information für die 16. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Denkmalschutz, die am 14. April 2021 stattfindet. Der Tagesordnungspunkt ist im öffentlichen Teil angesiedelt und umfasst die Mitteilungen der Verwaltung.
Die Vorlage ist als reine Mitteilung konzipiert, weshalb kein spezifischer Beschlussvorschlag vorliegt. Es sind keine unmittelbaren haushaltsmäßigen Auswirkungen durch diesen Tagesordnungspunkt zu erwarten. Die Verwaltung ist im Rahmen des Berichtswesens dazu angehalten, dem Ausschuss oder dem Rat nach Abschluss eines Auftrages einen Sachstandsbericht vorzulegen, sofern dies für die entsprechenden Themen der Mitteilungen erforderlich ist. Die inhaltlichen Details zu den einzelnen Mitteilungen sind den beigefügten Anlagen zu entnehmen.
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- 14.04.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz
- 17Anfragen im öffentlichen TeilZur Vorlage · 2021/231 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2021/231 dient als Tagesordnungspunkt für die 17. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Denkmalschutz, die am 14. April 2021 stattfindet. Der Gegenstand der Vorlage betrifft Anfragen im öffentlichen Teil der Sitzung.
Die Vorlage wurde von der Bürgermeisterin erstellt und bezieht sich auf den Sachgebiet Planen und Umwelt. Ein konkreter Beschlussvorschlag ist für diesen Tagesordnungspunkt nicht vorgesehen. Bezüglich des Berichtswesens ist vorgesehen, dass der zuständige Fachbereich dem Ausschuss oder dem Rat einen Sachstandsbericht vorlegt. Über die genaue Frequenz der Berichterstattung, ob vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich, sowie über den Zeitpunkt nach Abschluss eines Auftrages, macht die Vorlage in diesem Punkt keine spezifische Angabe.
Hinsichtlich der haushaltsmäßigen Auswirkungen sind keine unmittelbaren Kosten oder Einnahmen für die Stadt Sprockhövel durch diesen Tagesordnungspunkt ausgewiesen. Es werden keine Personalkosten, Sachkosten oder freiwilligen Leistungen aufgeführt. Die Vorlage dient primär der Strukturierung der öffentlichen Beratung im Rahmen der Ausschusssitzung.
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- 14.04.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz