1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63 "Hauptstraße" hier: Ausnahme von der Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 2 BauGB
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2021/259 befasst sich mit der Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63 „Hauptstraße“. Gegenstand der Beratung im Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz ist die Gewährung einer Ausnahme von der seit dem 16. März 2021 bestehenden Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 2 BauGB für das Grundstück Hauptstraße 46.
Grundlage der Vorlage ist ein Antrag auf Bauvorbescheid für die Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses. Das Vorhaben sieht den Abriss des Bestandsgebäudes und den Neubau eines dreigeschossigen Gebäudes mit ausgebautem Satteldach sowie einem Flachdachteil vor. Geplant sind 18 barrierefreie Wohneinheiten sowie ein Ladenlokal im Erdgeschoss mit einer Fläche von etwa 127 Quadratmetern zuzüglich Nebenräumen.
Die Verwaltung stellt fest, dass das Bauvorhaben in Teilen von den Festsetzungen der 1. Änderung des Bebauungsplanes sowie der Ortsgestaltungssatzung abweicht. Insbesondere die geplante Gebäudehöhe, die Grundflächenzahl und die Geschossflächenzahl überschreiten die aktuellen Grenzwerte. Zudem widerspricht der mehrgeschossige Flachdachteil den Vorgaben der Gestaltungssatzung.
Hinsichtlich der Nutzung des Erdgeschosses wird jedoch eine Ausnahme von der Veränderungssperre in Aussicht gestellt. Da die geplante gewerbliche Nutzung im Erdgeschoss eine Tiefe von etwa 9,00 Metern aufweist, weicht sie nur geringfügig von der im Bebauungsplanentwurf vorgesehenen 10-Meter-Grenze ab. Die Verwaltung hält diese Abweichung städtebaulich für vertretbar, um die Sicherung der gewerblichen Nutzung im Bereich der Hauptstraße zu unterstützen.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 205 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert
Beratungsfolge
- 14.04.2021kein Ergebnis hinterlegt