1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63 "Hauptstraße" hier: Ausnahme von den Veränderungssperre gemäß § 14 Absatz 2 BauGB
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2021/247 befasst sich mit der geplanten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63 „Hauptstraße“. Gegenstand der Vorlage ist die Entscheidung über eine Ausnahme von der seit dem 16. März 2021 wirksamen Veränderungssperre gemäß § 14 Absatz 2 BauGB für das Grundstück Hauptstraße 21.
Der Hintergrund der Vorlage ist eine Bauvoranfrage zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage im rückwärtigen Bereich des Grundstücks, bei dem es sich um eine Bebauung in zweiter Reihe handelt. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich der ersten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63. Das Ziel dieser Änderung ist es, die Nutzung der Erdgeschosszonen entlang der Hauptstraße langfristig für den kleinteiligen Einzelhandel und Dienstleistungen zu sichern und Wohnnutzungen in den vorderen Gebäudeteilen auszuschließen. Eine Wohnnutzung im hinteren Bereich der Grundstücke ist im Entwurf der Änderung jedoch vorgesehen, um Nachverdichtungspotenziale zu nutzen.
Da das Bauvorhaben im rückwärtigen Bereich liegt, entspricht es den planerischen Zielen der ersten Änderung des Bebauungsplanes. Die Verwaltung stellt fest, dass das Vorhaben die zukünftigen Festsetzungen einhält und keine öffentlichen Belange einer Ausnahme von der Veränderungssperre entgegenstehen. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz wird daher angefragt, der Ausnahme von der Veränderungssperre zuzustimmen.
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- 14.04.2021kein Ergebnis hinterlegt