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Beschlussvorlage

15. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich "Eickerstraße" hier: Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

2021/250 14.04.2021

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz empfiehlt dem Rat, die öffentliche Auslegung des Entwurfes zur 15. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Eickerstraße zu beschließen. Die Änderung umfasst die Begründung sowie die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.

Ziel der Planänderung ist die Anpassung der Zweckbestimmung für das betreffende Gebiet. Während der Flächennutzungsplan aus dem Jahr 1998 die Fläche als Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Friedhof“ ausweist, soll diese Änderung die Zweckbestimmung durch „Parkanlage“ ersetzen. Hintergrund ist die geplante Umsetzung eines Wohngebietes an der Eickerstraße. Da eine Erweiterung des städtischen Friedhofes auf dieser Fläche nicht vorgesehen ist, soll die Fläche als Parkanlage zur öffentlichen Naherholung dienen. Das Bebauungsplanverfahren wird dabei im Parallelverfahren durchgeführt.

Im Rahmen der vorangegangenen Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden Anregungen zu Themen wie Bergwerksfeldern, Löschwasserversorgung, Bodendenkmälern, Glasfaserausbau sowie Boden- und Immissionsschutz eingereicht. Diese Hinweise wurden in den Planentwurf, die Begründung und den Umweltbericht eingearbeitet, wobei auch ein Lärmgutachten erstellt wurde. Die Verwaltung hat den Entwurf der Änderung einschließlich der Begründung und des Umweltberichts erarbeitet.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 173 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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