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Beschlussvorlage

115. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wuppertal sowie Bebauungsplan Nr. 1250 "Nächstebrecker Str./Bramdelle" hier: Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

2021/254 14.04.2021

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadt Wuppertal hat die Stadt Sprockhövel im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB um eine Stellungnahme zur 115. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie zum Bebauungsplan Nr. 1250 „Nächstebrecker Str./Bramdelle“ gebeten. Die Beteiligung der Nachbarkommune erfolgt gemäß § 2 Abs. 2 BauGB, um die Bauleitpläne aufeinander abzustimmen.

Mit den geplanten Änderungen beabsichtigt die Stadt Wuppertal, die rechtlichen Grundlagen für die Entwicklung eines Gewerbegebietes im Stadtteil Oberbarmen zu schaffen. Das Plangebiet umfasst etwa 5,3 Hektar, wovon rund 2 Hektar als Gewerbefläche ausgewiesen werden sollen. Ziel ist es, einem in Wuppertal-Ronsdorf ansässigen Textilproduzenten eine Fläche für dessen Expansion oder Verlagerung zur Verfügung zu stellen. Der Flächennutzungsplan soll hierbei von einer Nutzung als Grünfläche und landwirtschaftliche Fläche hin zu gewerblichen Bauflächen und Grünflächen angepasst werden.

Die Verwaltung der Stadt Sprockhövel sieht in dem Vorhaben keine Gründe für Bedenken. Eine Abwanderung von Unternehmen aus Sprockhövel in das neue Gebiet wird nicht erwartet. Zudem wird eine langfristige Erweiterung des Gewerbegebiets über die derzeit geplanten Flächen hinaus aufgrund der ökologischen Bedeutung der nördlichen Flächen nicht vorausgesetzt. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz hat die Ausführungen zur Kenntnis genommen und die Verwaltung beauftragt, eine entsprechende Stellungnahme zu den Bauleitplanverfahren abzugeben.

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