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Beschlussvorlage

Bebauungsplan Nr. 14 "Susewind" hier: öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB

2021/225 14.04.2021

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz empfiehlt dem Rat, die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes Nr. 14 „Susewind“ gemäß § 3 Absatz 2 BauGB zu beschließen. Die Vorlage umfasst die Begründung, den Umweltbericht sowie die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen.

Das geplante Gebiet liegt am Rand des Siedlungsschwerpunktes Haßlinghausen und soll als Mischgebiet ausgewiesen werden. Ziel der Planung ist die Schaffung von Flächen für Wohnbebauung und nicht störendes Gewerbe. Geplant sind unter anderem Geschosswohnungsbauten für barrierefreies Wohnen sowie Einfamilienhäuser. Im Erdgeschossbereich soll eine gewerbliche Nutzung, insbesondere ein Lebensmittelmarkt, ermöglicht werden. Die Ansiedlung des Lebensmittelmarktes erfolgt als Verlagerung eines bereits im Stadtteil etablierten Betriebes. Ein Einzelhandelsgutachten prognostiziert für diesen Standort eine geringe Umsatzausweitung ohne wesentliche Beeinträchtigungen für andere Anbieter.

Im Rahmen der Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden Hinweise zu Themen wie Altbergbauflächen, Niederschlagswasserversickerung, Löschwasserversorgung, Bodendenkmälern sowie Verkehr und Energieversorgung eingerebracht. Die Verwaltung hat diese Anregungen in den Planentwurf und die Begründung eingearbeitet. Der Rat der Stadt Sprockhövel hatte bereits im Juni 2020 die Aufstellung des Bebauungsplanes beschlossen. Die vorliegende Vorlage bereitet nun den nächsten Verfahrensschritt der öffentlichen Auslegung vor.

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