1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63 "Hauptstraße" hier: Vorstellung der Planung
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2021/248 befasst sich mit der Vorstellung der Planung zur ersten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63 „Hauptstraße“. Hintergrund der Planung ist ein Antrag auf Errichtung eines Mehrfamilienhauses auf dem Grundstück Hauptstraße Nr. 46. Das Vorhaben sieht den Abriss eines bestehenden Gebäudes, in dem sich ein Elektrofachmarkt befindet, sowie den Ersatz durch ein reines Wohngebäude mit Hochparterre vor.
Da der aktuelle Bebauungsplan für diesen Bereich ein Mischgebiet festlegt, wäre die geplante reine Wohnnutzung nach geltender Rechtslage zulässig. Die Verwaltung führt jedoch aus, dass die Struktur der Hauptstraße durch eine Mischung aus Gewerbe in den Erdgeschossen und Wohnnutzung in den Obergeschossen geprägt ist. Um die Funktion des Hauptgeschäftsbereiches als zentraler Versorgungsbereich zu sichern und eine Verödung durch „tote Zonen“ zu verhindern, sieht die geplante Änderung vor, Wohnnutzungen in den Erdgeschosszonen der Gebäude entlang der Hauptstraße in einer Tiefe von 10 Metern auszuschließen. Im rückwärtigen Bereich der Grundstücke soll eine Wohnnutzung im Erdgeschoss weiterhin zulässig bleiben, um eine flächensparende Nachverdichtung zu ermöglichen.
Die bestehenden Festlegungen zur Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl und Geschossigkeit bleiben unverändert. Zudem ist die Festsetzung einer maximal zulässigen Firsthöhe für die Baufenster vorgesehen. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz nimmt die Planung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung.
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