Bebauungsplan Nr. 88 "Eickerstraße" hier: öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz empfiehlt dem Rat, die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes Nr. 88 „Eickerstraße“ zu beschließen. Die Vorlage umfasst die Begründung, den Umweltbericht sowie die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Absatz 2 BauGB.
Ziel des Vorhabens ist die Schaffung von Baurecht für eine Wohnbebauung im Bereich der Eickerstraße in Niedersprockhövel. Die Planung sieht vor, die unbebaute Fläche nördlich der Eickerstraße für Wohnzwecke zu nutzen, um dem Bedarf an innenstadtnahem und barrierefreiem Wohnraum nachzukommen. Das städtebauliche Konzept sieht die Errichtung von 22 barrierefreien Wohnungen in Mehrfamilienhäusern, 5 Doppelhäusern und 9 Reihenhäusern vor. Gleichzeitig soll die Fläche südlich der Eickerstraße, die im Flächennutzungsplan derzeit als Friedhofsfläche ausgewiesen ist, planungsrechtlich als Parkanlage gesichert werden. Hierzu wird eine Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren angestrebt, da die Fläche für eine Erweiterung des städtischen Friedhofes nicht benötigt wird.
Im Rahmen der bisherigen Planungsverfahren wurden Anregungen aus der Bürgerbeteiligung sowie Hinweise von Behörden und Trägern öffentlicher Belange berücksichtigt. Diese betrafen unter anderem Themen wie die Löschwasserversorgung, den Glasfaserausbau sowie den Boden- und Immissionsschutz. Ein entsprechendes Lärmgutachten wurde erstellt und die Anregungen in den Planentwurf sowie den Umweltbericht eingearbeitet.
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- 14.04.2021kein Ergebnis hinterlegt