Anfragen im öffentlichen Teil nach § 18 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2021/139 des Sachgebiets Digitalisierung/IT befasst sich mit dem Verfahren für Anfragen im öffentlichen Teil der Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Rates der Stadt Sprockhövel. Grundlage der Vorlage ist die im Jahr 2020 verabschiedete Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse, insbesondere der Paragraph 18.
Nach den Regelungen der Geschäftsordnung sind Ratsmitglieder berechtigt, schriftliche oder elektronische Anfragen zu städtischen Angelegenheiten an die Bürgermeisterin zu richten. Diese Anfragen müssen mindestens zwei Werktage vor Sitzungsbeginn eingereicht werden und werden in der Sitzung mündlich beantwortet, sofern keine schriftliche Auskunft verlangt wird. Zudem besteht die Möglichkeit, mündliche Anfragen zu Themen des Aufgabenbereichs der Stadt direkt in einer Ratssitzung zu stellen. Diese müssen kurz gefasst sein und dürfen nicht auf der Tagesordnung stehen. Pro Anfrage ist jeweils eine Zusatzfrage zulässig.
Die Verwaltung ist befugt, Anfragen zurückzuweisen, wenn sie den formalen Bestimmungen nicht entsprechen, wenn die gewünschte Auskunft bereits innerhalb der letzten sechs Monate erteilt wurde oder wenn die Beantwortung einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern würde. Für den vorliegenden Tagesordnungspunkt ist vorgesehen, dass die Verwaltung die eingegangenen Anfragen beantwortet. Eine Aussprache zu den Anfragen findet nicht statt.
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