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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- 1Bestellung von Schriftführern / SchriftführerinnenZur Vorlage · 2021/145 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 11. Februar 2021 lag die Beschlussvorlage 2021/145 zur Bestellung von Schriftführerinnen und Schriftführern vor. Die Grundlage für diesen Vorgang bildet die Gemeindeordnung, welche den Haupt- und Finanzausschuss dazu verpflichtet, Schriftführer für die Niederschriften seiner Beschlüsse zu bestellen.
Die Verwaltung schlug vor, drei Personen als Schriftführerinnen für die Niederschriften des Haupt- und Finanzausschusses zu bestellen. Zusätzlich wurde vorgeschlagen, eine weitere Person als Schriftführer speziell für die Niederschriften des Ausschusses im Zusammenhang mit den Etatberatungen zu bestellen. Die Vorlage diente der formellen Besetzung dieser Funktionen für die Protokollführung der Ausschusssitzungen.
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Beratungsfolge
- 11.02.2021 · Haupt- und Finanzausschuss
- 2Wahl des/der stellvertretenden AusschussvorsitzendenZur Vorlage · 2021/146 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Sprockhövel vom 11. Februar 2021 liegt die Beschlussvorlage 2021/146 zur Wahl der stellvertretenden Vorsitzenden vor. Gemäß der gesetzlichen Grundlage in § 57 Abs. 3 der Gemeindeordnung ist der Haupt- und Finanzausschuss dazu verpflichtet, aus seiner Mitte eine oder mehrere Personen als Vertreter oder Vertreterinnen des Vorsitzenden zu wählen. Diese Regelung findet auch dann Anwendung, wenn die Aufgaben des Finanzausschusses durch den Hauptausschuss wahrgenommen werden.
Für den Wahlvorgang ist das Verfahren der Mehrheitswahl nach § 50 Abs. 2 der Gemeindeordnung vorgesehen. Ein Kandidat oder eine Kandidatin gilt als gewählt, sofern mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erreicht wird. Die Vorlage dient somit der Besetzung der stellvertretenden Leitungsebene des Ausschusses.
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Beratungsfolge
- 11.02.2021 · Haupt- und Finanzausschuss
- 3Erlass von Elternbeiträgen im Kita- und Schulbereich aufgrund der Corona-PandemieZur Vorlage · 2021/142 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2021/142 des Geschäftsbereichs II sieht den Erlass von Elternbeiträgen im Kita- und Schulbereich vor. Hintergrund sind die durch die Corona-Pandemie bedingten Schließungen von Schulen und Kindertageseinrichtungen sowie die damit einhergehende Reduzierung der Betreuungsumfänge.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat auf die Erhebung der Elternbeiträge für den Monat Januar 2021 verzichtet. Dies umfasst die Nutzung von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege, außerunterrichtliche Angebote der Offenen Ganztagsschulen (OGS, „Schule von 8-1“ sowie die Betreuungsform „13 Plus“), den Mittagstisch, Snack und Frühstück in städtischen Kitas sowie die Nutzung des Busses zur städtischen Natur-Kita Schee.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass das Land Nordrhein-Westfalen die Einnahmeausfälle bei den Elternbeiträgen zur Hälfte übernimmt. Unter der Voraussetzung, dass diese hälftige Kostenübernahme durch das Land auch für den Monat Februar erfolgt, wird vorgeschlagen, den Erlass der Beiträge ebenfalls auf den Monat Februar auszudehnen.
Die finanziellen Auswirkungen für die Stadt Sprockhövel umfassen voraussichtliche Mindereinnahmen im Kita-Bereich von etwa 32.557,25 Euro sowie im Bereich der Tagespflege von etwa 5.250 Euro nach Abzug der Landesanteile. Im Schulbereich wird mit einer Mindereinnahme von circa 5.885 Euro gerechnet. Kosten für Essenszuschüsse und den Kita-Bus werden nicht durch das Land erstattet.
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Beratungsfolge
- 18.02.2021 · Rat
- 11.02.2021 · Haupt- und Finanzausschuss
- 03.02.2021 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule
- 4Bericht über die haushaltswirtschaftliche SituationZur Vorlage · 2021/060 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2021/060 dient der Information über die aktuelle haushaltswirtschaftliche Situation der Stadt Sprockhövel. Die Vorlage wurde von der Bürgermeisterin erstellt und ist für die Beratung im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Rat vorgesehen.
Der Inhalt der Vorlage sieht vor, dass die zuständigen Gremien den Bericht zur haushaltswirtschaftlichen Lage lediglich zur Kenntnis nehmen. Es handelt sich somit nicht um einen Antrag auf eine Entscheidung oder eine Maßnahme, sondern um eine reine Informationsvorlage zur Berichterstattung des Fachbereichs Finanzmanagement.
Die Vorlage legt fest, dass der Berichtswesen-Prozess vorsieht, dem Ausschuss und dem Rat Sachstandsberichte vorzulegen. Die entsprechenden Termine für diese Berichterstattungen sind auf vierteljährlicher, halbjährlicher oder jährlicher Basis sowie nach Abschluss spezifischer Aufträge vorgesehen. Über die haushaltsmäßigen Auswirkungen, wie etwa Personalkosten, Sachkosten oder mögliche Zuschussfähigkeit, enthält das Dokument in diesem Stadium keine weiteren detaillierten Angaben oder quantifizierbaren Werte. Die Sitzungstermine für die Beratung der Vorlage waren für den 11. Februar 2021 im Haupt- und Finanzausschuss sowie für den 18. Februar 2021 im Rat angesetzt.
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Beratungsfolge
- 18.02.2021 · Rat
- 11.02.2021 · Haupt- und Finanzausschuss
- 5Bericht über das IV. Quartal 2020Zur Vorlage · 2021/061 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2021/061 dient der Information der kommunalen Gremien über die wirtschaftliche Entwicklung im vierten Quartal des Jahres 2020. Der Inhalt der Vorlage umfasst einen Bericht des Fachbereichs Finanzmanagement, der zur Beratung in den Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Rates vorgesehen ist.
Die Vorlage ist für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 11. Februar 2021 sowie für die Sitzung des Rates am 18. Februar 2021 konzipiert. Der vorgeschlagene Beschluss sieht vor, dass die zuständigen Gremien den Bericht über das vierte Quartal 2020 lediglich zur Kenntnis nehmen.
Aus den Angaben zur Vorlage geht hervor, dass keine unmittelbaren haushaltsmäßigen Auswirkungen durch die bloße Kenntnisnahme des Berichts entstehen. Es sind keine zusätzlichen Kosten für Personalkosten oder Sachkosten sowie keine Änderungen bei den freiwilligen Leistungen durch diesen Vorgang zu verzeichnen. Die Vorlage dient somit der Erfüllung des Berichtswesens durch die Verwaltung gegenüber den Entscheidungsgremien.
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Beratungsfolge
- 18.02.2021 · Rat
- 11.02.2021 · Haupt- und Finanzausschuss
- 6Kenntnisnahme von überplanmäßigen Aufwendungen/AuszahlungenZur Vorlage · 2021/135 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2021/135 befasst sich mit der Kenntnisnahme von überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen der Stadt Sprockhövel. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die in der Anlage aufgeführten Mehrausgaben zur Kenntnis zu nehmen.
Die Vorlage dokumentiert verschiedene Beschaffungsvorgänge aus den Zeiträumen Juli 2020, August 2020 und September 2020. Im Juli 2020 wurden Ausgaben in Höhe von 10.350,00 Euro verzeichnet. Diese umfassen die Ersatzbeschaffung für einen defekten Werkstattwagen sowie den Erwerb beweglicher Sachen des Anlagevermögens über 800 Euro. Die Kosten werden durch Minderauszahlungen aus den Planungsstellen für die Planungsstelle sowie für das Bauvorhaben „Zum England 010“ gedeckt.
Für den Zeitraum August 2020 ist eine Beschaffung von geringwertigen Wirtschaftsgütern in Höhe von 8.500,00 Euro aufgeführt, die aufgrund eines Einbruchs oder Diebstahls notwendig wurde. Die Deckung erfolgt durch Einsparungen bei der Gewerbesteuerumlage.
Im September 2020 wurden weitere Ausgaben in Höhe von 8.000,00 Euro für den Erwerb beweglicher Sachen des Anlagevermögens über 800 Euro verzeichnet. Auch hier dient der Ersatz von Gütern nach einem Einbruch oder Diebstahl als Grund. Die Finanzierung erfolgt durch Minderauszahlungen aus der Planungsstelle für das Bauvorhaben „Zum England 010“.
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Beratungsfolge
- 18.02.2021 · Rat
- 11.02.2021 · Haupt- und Finanzausschuss
- 7I. Nachtragshaushaltssatzung 2021Zur Vorlage · 2021/018 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2021/018 befasst sich mit der Verabschiedung der I. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 der Stadt Sprockhövel. Die Vorlage wurde durch die Bürgermeisterin zur Beratung in den zuständigen Gremien vorgelegt.
Der vorgesehene Ablauf sieht eine Beratung im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Rat vor. Der Termin für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ist auf den 11. Februar 2021 datiert, während die Sitzung des Rates für den 18. Februar 2021 angesetzt ist.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt Sprockhövel die I. Nachtragshaushaltssatzung einschließlich der dazugehörigen Anlagen beschließt. Dabei sollen die Änderungen berücksichtigt werden, die vom Haupt- und Finanzausschuss empfohlen wurden. Über die konkreten haushaltsmäßigen Auswirkungen oder spezifische inhaltliche Details der Nachtragssatzung enthält das Dokument zum jetzigen Zeitpunkt keine weiteren Angaben.
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Beratungsfolge
- 18.02.2021 · Rat
- 11.02.2021 · Haupt- und Finanzausschuss
- 8Haushaltssanierungsplan Fortschreibung 2021Zur Vorlage · 2021/019 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2021/019 befasst sich mit der Fortschreibung des Haushaltssanierungsplans für das Haushaltsjahr 2021 der Stadt Sprockhövel. Die Vorlage wurde von der Bürgermeisterin zur Beratung in den Ausschüssen und im Rat vorgelegt.
Der konkrete Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt Sprockhövel die Fortschreibung des genannten Plans beschließt. Dabei sollen die Änderungen berücksichtigt werden, welche vom Haupt- und Finanzausschuss empfohlen wurden. Die Beratung der Vorlage war für die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses am 11. Februar 2021 sowie für die Sitzung des Rates am 18. Februar 2021 vorgesehen.
Hinsichtlich des Berichtswesens ist vorgesehen, dass dem Rat oder dem zuständigen Ausschuss durch den zuständigen Fachbereich ein Sachstandsbericht vorgelegt wird. Über die haushaltsmäßigen Auswirkungen der Vorlage, wie etwa mögliche Personalkosten oder Sachkosten, sind in der Vorlage keine spezifischen Beträge ausgewiesen. Die Vorlage dient somit der formalen Grundlage für die Fortführung der Haushaltsplanung im Rahmen des Sanierungsplans.
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Beratungsfolge
- 18.02.2021 · Rat
- 11.02.2021 · Haupt- und Finanzausschuss
- 9Stellenplan 2021Zur Vorlage · 2021/148 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2021/148 des Fachbereichs Personal/Organisation befasst sich mit dem Stellenplan für das Jahr 2021. Der Entwurf des Stellenplans soll als Anlage zum Haushaltsplan bzw. zum Nachtrag 2021 gebilligt werden.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat die Empfehlung an den Rat abgegeben, den vorliegenden Entwurf in dieser Form zu verabschieden. Als inhaltliche Grundlage für die aktuelle Vorlage wird auf die bereits bestehende Vorlage 2021/063 verwiesen, die in der Sitzung des Rates am 21. Januar 2021 behandelt wurde, um in der vorliegenden Sitzungsvorlage keine inhaltlichen Wiederholungen vornehmen zu müssen.
Die Beratung der Vorlage war für die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses am 11. Februar 2021 sowie für die Sitzung des Rates am 18. Februar 2021 vorgesehen. Über die haushaltsmäßigen Auswirkungen im Bereich der Personalkosten oder Sachkosten werden in diesem Dokument keine spezifischen Beträge ausgewiesen.
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- 18.02.2021 · Rat
- 11.02.2021 · Haupt- und Finanzausschuss
- 10Vorstellung der Organisationsuntersuchung "Jugendhilfe" im Fachbereich II.1 - Jugend, Familie und Schule - der Stadt SprockhövelZur Vorlage · 2021/096 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Vorlage 2021/096 wird die Ergebnisse der Organisationsuntersuchung für den Fachbereich II.1 – Jugend, Familie und Schule der Stadt Sprockhövel zur Kenntnis gebracht. Die Untersuchung wurde im Kontext des Stärkungspakts Stadtfinanzen durchgeführt, im Zuge dessen die Stadt Sprockhövel Konsolidierungshilfen des Landes Nordrhein-Westfalen erhält. Die Entscheidung zur Durchführung dieser Untersuchung erfolgte durch den Verwaltungsvorstand, nachdem die Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen (gpaNRW) beratend zur Seite stand.
Die Erstellung des Berichts wurde durch die gpaNRW an die Firma Breyting vergeben. Der vorliegende Beschluss sieht vor, dass der Ausschuss für Jugendhilfe und Schule, der Haupt- und Finanzausschuss sowie der Rat die Ergebnisse der Untersuchung zur Kenntnis nehmen. Zudem wird die Verwaltung beauftragt, die im Gutachten enthaltenen Maßnahmenvorschläge zu prüfen und deren Umsetzung einzuleiten. Die Umsetzung der Maßnahmen kann voraussichtlich jährliche Folgekosten im Bereich der Personalkosten nach sich ziehen, deren genaue Höhe sich aus der Organisationsuntersuchung ergibt. Ein Sachstandsbericht über den Fortschritt der Umsetzung ist dem zuständigen Gremium nach Abschluss des Auftrages vorzulegen.
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- 18.02.2021 · Rat
- 11.02.2021 · Haupt- und Finanzausschuss
- 03.02.2021 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule
- 11Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen TeilZur Vorlage · 2021/138 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2021/138 dient als Tagesordnungspunkt für die 11. öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 11. Februar 2021. Gegenstand der Vorlage sind die Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen Teil der Sitzung.
Der vorliegende Text enthält einen Beschlussvorschlag, der vorsieht, die Mitteilungen zur Kenntnis zu nehmen. Als alternative Option ist aufgeführt, dass keine Mitteilungen vorliegen. Die Federführung der Vorlage liegt beim Sachgebiet Digitalisierung/IT. Aus dem Dokument gehen keine weiteren inhaltlichen Details zu den spezifischen Mitteilungen oder zu den damit verbundenen Sachverhalten hervor, da auf die entsprechenden Anlagen verwiesen wird. Es sind keine haushaltsmäßigen Auswirkungen oder Kosten für die Stadt Sprockhövel durch diesen Tagesordnungspunkt ausgewiesen.
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Beratungsfolge
- 11.02.2021 · Haupt- und Finanzausschuss
- 12Anfragen im öffentlichen Teil nach § 18 der Geschäftsordnung für den Rat und die AusschüsseZur Vorlage · 2021/139 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2021/139 des Sachgebiets Digitalisierung/IT befasst sich mit dem Verfahren für Anfragen im öffentlichen Teil der Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Rates der Stadt Sprockhövel. Grundlage der Vorlage ist die im Jahr 2020 verabschiedete Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse, insbesondere der Paragraph 18.
Nach den Regelungen der Geschäftsordnung sind Ratsmitglieder berechtigt, schriftliche oder elektronische Anfragen zu städtischen Angelegenheiten an die Bürgermeisterin zu richten. Diese Anfragen müssen mindestens zwei Werktage vor Sitzungsbeginn eingereicht werden und werden in der Sitzung mündlich beantwortet, sofern keine schriftliche Auskunft verlangt wird. Zudem besteht die Möglichkeit, mündliche Anfragen zu Themen des Aufgabenbereichs der Stadt direkt in einer Ratssitzung zu stellen. Diese müssen kurz gefasst sein und dürfen nicht auf der Tagesordnung stehen. Pro Anfrage ist jeweils eine Zusatzfrage zulässig.
Die Verwaltung ist befugt, Anfragen zurückzuweisen, wenn sie den formalen Bestimmungen nicht entsprechen, wenn die gewünschte Auskunft bereits innerhalb der letzten sechs Monate erteilt wurde oder wenn die Beantwortung einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern würde. Für den vorliegenden Tagesordnungspunkt ist vorgesehen, dass die Verwaltung die eingegangenen Anfragen beantwortet. Eine Aussprache zu den Anfragen findet nicht statt.
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Beratungsfolge
- 11.02.2021 · Haupt- und Finanzausschuss