Bestellung von Schriftführern / Schriftführerinnen
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 11. Februar 2021 lag die Beschlussvorlage 2021/145 zur Bestellung von Schriftführerinnen und Schriftführern vor. Die Grundlage für diesen Vorgang bildet die Gemeindeordnung, welche den Haupt- und Finanzausschuss dazu verpflichtet, Schriftführer für die Niederschriften seiner Beschlüsse zu bestellen.
Die Verwaltung schlug vor, drei Personen als Schriftführerinnen für die Niederschriften des Haupt- und Finanzausschusses zu bestellen. Zusätzlich wurde vorgeschlagen, eine weitere Person als Schriftführer speziell für die Niederschriften des Ausschusses im Zusammenhang mit den Etatberatungen zu bestellen. Die Vorlage diente der formellen Besetzung dieser Funktionen für die Protokollführung der Ausschusssitzungen.
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Beratungsfolge
- 11.02.2021kein Ergebnis hinterlegt