Wahl des/der stellvertretenden Ausschussvorsitzenden
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Sprockhövel vom 11. Februar 2021 liegt die Beschlussvorlage 2021/146 zur Wahl der stellvertretenden Vorsitzenden vor. Gemäß der gesetzlichen Grundlage in § 57 Abs. 3 der Gemeindeordnung ist der Haupt- und Finanzausschuss dazu verpflichtet, aus seiner Mitte eine oder mehrere Personen als Vertreter oder Vertreterinnen des Vorsitzenden zu wählen. Diese Regelung findet auch dann Anwendung, wenn die Aufgaben des Finanzausschusses durch den Hauptausschuss wahrgenommen werden.
Für den Wahlvorgang ist das Verfahren der Mehrheitswahl nach § 50 Abs. 2 der Gemeindeordnung vorgesehen. Ein Kandidat oder eine Kandidatin gilt als gewählt, sofern mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erreicht wird. Die Vorlage dient somit der Besetzung der stellvertretenden Leitungsebene des Ausschusses.
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Beratungsfolge
- 11.02.2021kein Ergebnis hinterlegt