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Beschlussvorlage

Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Hiddinghauser Straße hier: Antrag der SPD-Fraktion

2021/162 18.03.2021

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 2021/162 befasst sich mit dem Antrag der SPD-Fraktion zur Einführung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Hiddinghauser Straße. Der Fachbereich Sicherheit und Ordnung erläutert hierzu die rechtlichen Rahmenbedingungen der Straßenverkehrsordnung, wonach Verkehrszeichen zur Begrenzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit nur bei besonderen Umständen oder zur Vermeidung von Unfällen angeordnet werden können.

Die Hiddinghauser Straße befindet sich außerhalb geschlossener Ortschaften, wo grundsätzlich eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h gilt. Im Bereich der Zuwegung zur Traglufthalle wurde die Geschwindigkeit bereits auf 70 km/h reduziert. Aufgrund der Errichtung des neuen Feuerwehrgerätehauses und auf Wunsch der Feuerwehr wurde die Geschwindigkeit im Bereich der Ein- und Ausfahrten auf 50 km/h beschränkt, um die Sicherheit der Anfahrt für die Feuerwehrkräfte zu gewährleisten.

Die Verwaltung führt aus, dass die Unfalllage im betreffenden Bereich als unauffällig eingestuft wird. Da keine rechtliche Grundlage für eine weitere Reduzierung der zulässigen Geschwindigkeit vorliegt, ordnet die Straßenverkehrsbehörde im Einvernehmen mit der Polizei keine zusätzliche Geschwindigkeitsbeschränkung an. Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung wird über diesen Sachverhalt in Kenntnis gesetzt.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 169 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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