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Beschlussvorlage

Verkehrssituation und Straßenverkehrslärm in der Stadt Sprockhövel hier: Bericht durch die Polizeibehörde und Erläuterungen des Landesbetriebes Straßenbau NRW

2021/352 10.06.2021

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung wurde über die Verkehrssituation und den Straßenverkehrslärm in Sprockhövel beraten. Gegenstand der Vorlage 2021/352 war ein Bericht der Polizeibehörde sowie Erläuterungen des Landesbetriebes Straßenbau NRW.

Die Vertreter der Polizeibehörde legten die allgemeine Verkehrslage dar, wobei Schwerpunkte auf Geschwindigkeitskontrollen, Unfallschwerpunkten und Motorradlärm lagen. Der Landesbetrieb Straßenbau NRW erläuterte die rechtlichen Rahmenbedingungen des Lärmschutzes. Dabei wurde auf die Bedeutung von Lärmkarten und die rechtlichen Grundlagen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz sowie die Lärmschutzrichtlinien hingewiesen. Es wurde dargelegt, dass Straßenverkehrsbehörden bei Überschreitung bestimmter Grenzwerte Ermessensspielräume zur Umsetzung von Maßnahmen wie Verkehrslenkung, Lichtzeichenregelung oder Geschwindigkeitsbeschränkungen besitzen.

Im Hinblick auf konkrete Bereiche in Sprockhövel wurden Lärmberechnungen für die Barmer Straße (L924), die Elfringhauser Straße (L924), die Nockenbergstraße (K33) und die Mittelstraße (L58) veranlasst, da diese Abschnitte aufgrund von Beschwerden im Fokus standen. Eine Prüfung der Kreuzung Bochumer Straße/South-Kirkby-Straße im Jahr 2020 ergab keine Notwendigkeit für Lärmschutzmaßnahmen. Für die Berechnungen nutzt die Landesbehörde die durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke, wobei die Stadt Sprockhövel aktuelle Messdaten aus den Jahren 2020 und 2021 zur Verfügung gestellt hat. Der Ausschuss nahm die Informationen zur Kenntnis.

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