Beschluss der Satzung des Beirates für Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing der Stadt Sprockhövel
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2021/281 dient der Entscheidung über die Satzung des Beirates für Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing der Stadt Sprockhövel. Die Bürgermeisterin legt dem Rat einen Entwurf vor, der als Satzung beschlossen werden soll. Die rechtliche Grundlage für diesen Beschluss bildet § 41 Absatz 1 Buchstabe f) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen.
Mit der Verabschiedung der Satzung wird die organisatorische Grundlage für die Arbeit des Beirates geschaffen. Der Entwurf regelt die Rahmenbedingungen für die Tätigkeit des Gremiums im Bereich der Wirtschaftsförderung und des Stadtmarketings. Über die finanziellen Auswirkungen der Satzung wird in der Vorlage festgehalten, dass mit jährlichen Folgekosten zu rechnen ist. Diese umfassen voraussichtlich Personalkosten sowie Sachkosten, wobei die genauen Beträge in der Vorlage nicht beziffert sind. Die Vorlage sieht zudem vor, dass dem Rat durch den zuständigen Fachbereich ein Sachstandsbericht über die Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Beirat vorzulegen ist.
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