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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- 1Fragestunde nach § 19 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt SprockhövelZur Vorlage · 2021/384 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2021/384 befasst sich mit der Durchführung der Fragestunde gemäß § 19 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Sprockhövel. Der Tagesordnungspunkt ist für die nichtöffentliche Sitzung des Rates am 24. Juni 2021 vorgesehen.
Die Vorlage legt die formalen Rahmenbedingungen für die Einholung von Fragen durch Einwohnerinnen und Einwohner fest. Demnach ist die Fragestunde in der Regel in die Tagesordnung aufzunehmen und soll zu Beginn der Sitzung sowie nach einer Zeitspanne von 90 Minuten erneut aufgerufen werden. Berechtigt sind alle Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt, mündliche Anfragen an die Bürgermeisterin zu richten, sofern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen.
Die Regelung begrenzt die Anzahl der gestellten Fragen pro Fragesteller auf höchstens zwei Fragen sowie eine jeweils zugehörige Zusatzfrage. Bei gleichzeitigen Meldungen bestimmt die Bürgermeisterin die Reihenfolge der Wortmeldungen. Die Beantwortung der Anfragen erfolgt im Regelfall mündlich durch die Bürgermeisterin. Sollte eine sofortige Beantwortung nicht möglich sein, kann auf eine schriftliche Antwort verwiesen werden. Eine Aussprache zu den Anfragen findet nicht statt. Als Beschlussvorschlag ist vorgesehen, dass die Anfragen von der Bürgermeisterin beantwortet werden oder dass keine Anfragen aus der Bevölkerung vorliegen.
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- 24.06.2021 · Rat
- 2Vereinigung der Sparkassen Schwelm und Sprockhövel im "Sparkassenzweckverband der Städte Schwelm und Sprockhövel" hier: Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages sowie Ermächtigungsbeschluss zur Unterzeichnung des VertragesZur Vorlage · 2021/401 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der vorliegenden Beschlussvorlage mit der Nummer 2021/401 geht es um die geplante Vereinigung der Sparkassen Schwelm und Sprockhövel zu einem gemeinsamen Sparkassenzweckverband der Städte Schwelm und Sprockhövel. Im Rahmen dieser Vorlage wird der Rat der Stadt Sprockhövel um die Entscheidung gebeten, den Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zu vollziehen.
Zusätzlich umfasst die Vorlage einen Ermächtigungsbeschluss, der die Unterzeichnung des besagten Vertrages ermöglicht. Die Federführung für diesen Vorgang liegt im Geschäftsbereich I. Die entsprechenden detaillierten Unterlagen zu den Inhalten des Vertrages sollten nachgereicht werden. Über die haushaltsmäßigen Auswirkungen der Vereinigung liegen in der aktuellen Fassung der Vorlage noch keine abschließenden Angaben vor, da die entsprechenden Erläuterungen noch ausstehen. Der Rat soll im Rahmen der Sitzung am 24. Juni 2021 über die vorgeschlagenen Maßnahmen abstimmen.
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- 24.06.2021 · Rat
- 3Übertragung der kommunalen Trägerschaft auf den "Sparkassenzweckverband der Städte Schwelm und Sprockhövel"Zur Vorlage · 2021/403 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2021/403 befasst sich mit der Übertragung der kommunalen Trägerschaft auf den Sparkassenzweckverband der Städte Schwelm und Sprockhövel. Der Gegenstand der Beratung in der nichtöffentlichen Sitzung des Rates am 24. Juni 2021 ist die Entscheidung über diesen Vorgang.
Die vorliegende Vorlage aus dem Geschäftsbereich I enthält zum aktuellen Zeitpunkt noch keine detaillierten Erläuterungen zum Inhalt der Übertragung. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die entsprechenden Unterlagen hierzu nachgereicht werden sollen. Bezüglich der haushaltsmäßigen Auswirkungen ist in der Vorlage vermerkt, dass jährliche Folgekosten für die Stadt Sprockhövel wahrscheinlich werden, wobei konkrete Beträge für Personalkosten oder Sachkosten in diesem Dokument noch nicht beziffert sind. Ein Sachstandsbericht durch den zuständigen Fachbereich ist nach Abschluss des Auftrages vorzulegen.
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- 24.06.2021 · Rat
- 4Erlass einer Satzung für den "Sparkassenzweckverband der Städte Schwelm und Sprockhövel"Zur Vorlage · 2021/402 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2021/402 des Geschäftsbereichs I befasst sich mit dem Erlass einer Satzung für den Sparkassenzweckverband der Städte Schwelm und Sprockhövel. Die Vorlage wurde für die vierte öffentliche Sitzung des Rates am 24. Juni 2021 zur Beratung vorbereitet.
Der Inhalt des Beschlussvorschlags wird in der Vorlage selbst nicht detailliert ausgeführt, sondern verweist auf die entsprechenden Anlagen. Die Bürgermeisterin weist darauf hin, dass die ergänzenden Unterlagen hierzu zeitnah nachgereicht werden sollen. Über die haushaltsmäßigen Auswirkungen der Vorlage, etwa in Bezug auf Personalkosten oder Sachkosten, liegen zum Zeitpunkt der Erstellung der Sitzungsvorlage keine konkreten Angaben in der Dokumentation vor. Die Vorlage dient der Entscheidungsgrundlage für den Rat bezüglich der rechtlichen Grundlage für den genannten Zweckverband.
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- 24.06.2021 · Rat
- 5Wahl der Vertreter*innen für die Zweckverbandsversammlung des "Sparkassenzweckverbandes der Städte Schwelm und Sprockhövel"Zur Vorlage · 2021/404 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2021/404 des Geschäftsbereichs I befasst sich mit der Wahl der Vertreterinnen und Vertreter für die Zweckverbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes der Städte Schwelm und Sprockhövel. Der Gegenstand der Beratung im Rat ist als Tagesordnungspunkt für die fünfte Sitzung am 24. Juni 2021 vorgesehen.
Die vorliegende Vorlage dient als Grundlage für die personelle Besetzung der Vertretung in diesem Zweckverband. In den Erläuterungen der Bürgermeisterin wird darauf hingewiesen, dass die detaillierten Unterlagen zu diesem Vorgang zeitnah nachgereicht werden sollen. Über die konkreten Details der Nominierung oder die zu wählenden Personen enthält das Dokument zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Angaben, da die entsprechenden Anlagen noch ausstehen. Eine Entscheidung über die personelle Zusammensetzung der Vertretung steht somit noch aus und wird durch die nachgereichten Unterlagen ergänzt.
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- 24.06.2021 · Rat
- 6Bericht über den Sachstand von RatsbeschlüssenZur Vorlage · 2021/427 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2021/427 dient der Information des Rates im Rahmen der sechsten öffentlichen Sitzung am 24. Juni 2021. Gegenstand der Vorlage ist ein Bericht über den aktuellen Sachstand zu bereits gefassten Ratsbeschlüssen.
Die Federführung der Vorlage liegt beim Sachgebiet Digitalisierung/IT, während die inhaltliche Erstellung dem Sachgebiet Bürgerschaftsbeteiligung, Ehrenamt und Gremienarbeit zugeordnet ist. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Bericht über den Sachstand der Ratsbeschlüsse vom Rat zur Kenntnis genommen wird.
Aus der Vorlage geht hervor, dass für die Berichterstattung an den Rat oder die entsprechenden Ausschüsse eine regelmäßige Vorlage durch den zuständigen Fachbereich vorgesehen ist. Über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage sind keine Kosten oder Einnahmen dokumentiert.
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- 24.06.2021 · Rat
- 7Verzichtserklärung zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses zum 31.12.2020Zur Vorlage · 2021/284 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2021/284 befasst sich mit dem Verzicht auf die Aufstellung eines Gesamtabschlusses zum 31. Dezember 2020 für das Haushaltsjahr 2020. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Sprockhövel, von dieser Aufstellung abzusehen.
Grundlage für diesen Vorschlag ist die Gemeindeordnung NRW, die unter anderem eine Befreiung von der Pflicht zur Erstellung eines Gesamtabschlusses vorsieht, sofern bestimmte Kriterien erfüllt sind. In den Vollkonsolidierungskreis der Stadt fällt lediglich die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Zentrale Gebäudewirtschaft Sprockhövel (ZGS).
Die Verwaltung prüfte die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Verzicht. Dabei wurden drei Merkmale herangezogen: Die Bilanzsumme der Kommune und der einzubeziehenden Tochterunternehmen darf 1,5 Milliarden Euro nicht überschreiten, die ordentlichen Erträge der Tochterunternehmen dürfen weniger als 50 Prozent der ordentlichen Erträge der Gemeinde ausmachen und die Bilanzsumme der Tochterunternehmen darf weniger als 50 Prozent der Bilanzsumme der Gemeinde betragen.
Die Prüfung der Daten für die Stichtage 31.12.2019 und 31.12.2020 ergab, dass alle drei genannten Merkmale erfüllt sind. Die Bilanzsummen und ordentlichen Erträge basieren auf den Entwurfsfassungen der Jahresabschlüsse von der Stadt und der ZGS. Die Verwaltung vertritt die Auffassung, dass die Voraussetzungen für den Verzicht auf den Gesamtabschluss zum 31.12.2020 gegeben sind.
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- 24.06.2021 · Rat
- 17.06.2021 · Haupt- und Finanzausschuss
- 8Quartalsbericht I. Quartal 2021Zur Vorlage · 2021/282 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2021/282 dient der Information des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Rates der Stadt Sprockhövel über die Finanzlage im ersten Quartal des Jahres 2021. Die Bürgermeisterin legt hierzu einen Quartalsbericht vor, der die finanzielle Situation des betreffenden Zeitraums darstellt.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die zuständigen Gremien den Bericht über die Finanzsituation des ersten Quartals 2021 zur Kenntnis nehmen. Die Vorlage ist für die Beratung im Haupt- und Finanzausschuss am 17. Juni 2021 sowie in der Ratssitzung am 24. Juni 2021 vorgesehen. Weitere Details zu den inhaltlichen Einzelheiten des Berichts sind in den beigefügten Anlagen enthalten. Aus der Vorlage geht hervor, dass für diesen Vorgang keine unmittelbaren haushaltsmäßigen Auswirkungen in Form von zusätzlichen Kosten oder Einnahmen ausgewiesen werden.
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- 24.06.2021 · Rat
- 17.06.2021 · Haupt- und Finanzausschuss
- 9Bericht über die haushaltswirtschaftliche SituationZur Vorlage · 2021/283 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2021/283 dient der Information über die haushaltswirtschaftliche Situation der Stadt Sprockhövel. Die Vorlage ist für die Beratung im Haupt- und Finanzausschuss am 17. Juni 2021 sowie im Rat am 24. Juni 2021 vorgesehen.
Der Inhalt der Vorlage sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss sowie der Rat den Bericht zur aktuellen haushaltswirtschaftlichen Lage zur Kenntnis nehmen. Es handelt sich hierbei um eine reine Informationsebene ohne spezifische Anträge auf Maßnahmen oder Budgetänderungen. Aus der Vorlage geht hervor, dass keine unmittelbaren haushaltsmäßigen Auswirkungen in Form von geschätzten jährlichen Folgekosten oder Folgeeinnahmen für diesen Tagesordnungspunkt ausgewiesen sind. Die Vorlage dient somit der Berichterstattung über den aktuellen Stand der städtischen Haushaltsführung.
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- 24.06.2021 · Rat
- 17.06.2021 · Haupt- und Finanzausschuss
- 10Kenntnisnahme einer überplanmäßigen AufwendungZur Vorlage · 2021/330 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 17. Juni 2021 sowie der anschließenden Ratssitzung am 24. Juni 2021 wurde die Kenntnisnahme einer überplanmäßigen Aufwendung behandelt. Es handelt sich dabei um die Vorlage 2021/330, die eine Mehraufwendung in Höhe von 23.216,59 Euro betrifft.
Der Betrag resultiert aus einer Erhöhung der Schulkostenbeiträge für die Förderschule in Gevelsberg. Die entsprechende Buchung ist unter dem Haushaltstitel für die Erstattung von Drittaufwand aus laufender Verwaltungstätigkeit an Gemeinden vorgesehen.
Die finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt werden als kompensiert ausgewiesen. Die Deckung dieser Mehraufwendung erfolgt durch Mehrerträge innerhalb der Planungsstelle, konkret durch Zinserträge vom Land. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Sprockhövel, diese überplanmäßige Aufwendung zur Kenntnis zu nehmen.
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- 24.06.2021 · Rat
- 17.06.2021 · Haupt- und Finanzausschuss
- 11Haushaltssanierungscontrolling hier: Bericht für den Zeitraum 01.01.2021 bis 31.03.2021Zur Vorlage · 2021/328 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2021/328 des Geschäftsbereichs I befasst sich mit dem Bericht zum Haushaltssanierungscontrolling für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. März 2021. Der Bericht wurde zur Kenntnisnahme für den Haupt- und Finanzausschuss sowie den Rat vorgelegt.
Aus den Erläuterungen der Verwaltung geht hervor, dass die aktuelle Prognose für das betrachtete Quartal einen Fehlbetrag in Höhe von 223.123 Euro ausweist. Es wird darauf hingewiesen, dass seit der Einführung des Haushaltssanierungscontrollings in nahezu allen Berichten des ersten Quartals Fehlbeträge prognostiziert wurden, die im weiteren Jahresverlauf ausgeglichen werden konnten.
Aufgrund dieser Erfahrungswerte sowie der aktuellen wirtschaftlichen Gesamtsituation wird vorgeschlagen, zum jetzigen Zeitpunkt auf weitere Maßnahmen zu verzichten. Die Verwaltung empfiehlt stattdessen, den nächsten Quartalsbericht abzuwarten, um die weitere Entwicklung der Haushaltslage zu bewerten. Der Beschlussvorschlag sieht vor, den vorgelegten Bericht des betreffenden Fachbereichs lediglich zur Kenntnis zu nehmen.
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- 24.06.2021 · Rat
- 17.06.2021 · Haupt- und Finanzausschuss
- 12Personalkosten- und Planstellencontrolling hier: Bericht für den Zeitraum 01.01.2021 bis 31.03.2021Zur Vorlage · 2021/327 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2021/327 aus dem Geschäftsbereich I befasst sich mit dem Personalkosten- und Planstellencontrolling für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. März 2021. Der Gegenstand der Vorlage ist ein Bericht, der dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat zur Kenntnisnahme vorgelegt wird.
In den Erläuterungen zur Vorlage wird auf die Entwicklung der Personalkosten hingewiesen. Es wird ausgeführt, dass im Jahr 2020 der Gesamtansatz für die laufenden Personalkosten sowie die Rückstellungen überschritten wurde. Diese Überschreitung wird auf beamtenrechtliche Einmaleffekte bei den Pensions- und Beihilferückstellungen zurückgeführt. Für das Jahr 2021 wird jedoch davon ausgegangen, dass der im Vergleich zum Vorjahr erhöhte Ansatz zur Deckung der Kosten ausreicht.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die zuständigen Gremien den vorgelegten Bericht zum Personalkosten- und Planstellencontrolling lediglich zur Kenntnis nehmen. Eine Beratung der Vorlage ist für die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses am 17. Juni 2021 sowie des Rates am 24. Juni 2021 vorgesehen.
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- 24.06.2021 · Rat
- 17.06.2021 · Haupt- und Finanzausschuss
- 13Personal- und Stellenbedarfskonzeption 2022 bis 2026Zur Vorlage · 2021/370 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2021/370 befasst sich mit der Personal- und Stellenbedarfskonzeption für den Zeitraum von 2022 bis 2026. Die Verwaltung legt hiermit eine fortgeschriebene Planung vor, die auf der vorangegangenen Konzeption aus dem Jahr 2019 basiert.
Nach Angaben der Verwaltung wurde eine Zwischenfortschreibung für den Zeitraum 2021 bis 2025 aufgrund des Doppelhaushalts 2020/2021 und der damit verbundenen Erstellung zweier separater Stellenpläne nicht vorgenommen. Die aktuelle Vorlage dient nun als Grundlage im Vorgriff auf den in Vorbereitung befindlichen Stellenplan für das Jahr 2022.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss sowie der Rat die vorgelegte Personal- und Stellenbedarfskonzeption bis 2026 zur Kenntnis nehmen. Die Beratung der Vorlage war für die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses am 17. Juni 2021 sowie für die Sitzung des Rates am 24. Juni 2021 vorgesehen. Federführend für die Vorlage ist der Geschäftsbereich I.
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- 24.06.2021 · Rat
- 17.06.2021 · Haupt- und Finanzausschuss
- 14KonzessionsverträgeZur Vorlage · 2021/285 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2021/285 befasst sich mit der Fortführung und Neugestaltung von Konzessions- und Wegenutzungsverträgen im Bereich der Energieversorgung in Sprockhövel. Im Zentrum steht die Erörterung des Sonderkündigungsrechts, das im Jahr 2015 für die Verträge mit den Unternehmen AVU und Gelsenwasser vereinbart wurde.
Ein wesentlicher Bestandteil der Vorlage ist der Entwurf eines Gestattungsvertrages der Gelsenwasser AG zur Nutzung öffentlicher Verkehrsflächen für das überörtliche Wassertransportnetz. Dieser Vertrag soll die langfristige Versorgungssicherheit gewährleisten und regelt die Mitbenutzung von Straßen und Wegen. Der Entwurf sieht eine Kostenverteilung von 75 Prozent durch die Gelsenwasser AG und 25 Prozent durch die Stadt für die ersten zehn Jahre vor, wobei die Stadt ab dem elften Jahr keine Kosten mehr trägt. Die Verwaltung empfiehlt, dieses Angebot anzunehmen, was eine erstmalige zwanzigjährige Vertragsbindung zur Folge hätte.
Parallel dazu wird die Situation der Gasversorgung im Ortsteil Gennebreck behandelt. Nach einem Interessensbekundungsverfahren hat die Primagas GmbH ihr Interesse an einer Fortführung des Wegenutzungsvertrages für Flüssiggas bekundet. Die Verwaltung empfiehlt den Abschluss eines neuen Vertrages mit einer Laufzeit von 20 Jahren.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, das Vertragsangebot der Gelsenwasser AG zum Abschluss des Gestattungsvertrages anzunehmen und gleichzeitig das Sonderkündigungsrecht der AVU-Verträge zum 31.12.2024 nicht wahrzunehmen. Gleichzeitig soll ein neuer Wegenutzungsvertrag mit der Primagas GmbH geschlossen werden.
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- 24.06.2021 · Rat
- 17.06.2021 · Haupt- und Finanzausschuss
- 15Aberkennung der Ehrenbürgerschaft hier: Wilhelm Schepmann (1894-1970)Zur Vorlage · 2021/299 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2021/299 aus dem Geschäftsbereich I befasst sich mit der Aberkennung der Ehrenbürgerschaft von Wilhelm Schepmann (1894–1970). Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die am 8. Mai 1933 durch das damalige Amt Sprockhövel verliehene Ehrenbürgerschaft offiziell aberkannt wird.
Hintergrund der Vorlage sind biographische Recherchen, die die Verwaltung auf die Verleihung aufmerksam machten. Nach Untersuchungen durch das Archiv der Stadt Sprockhövel wurde festgestellt, dass die Person als Nationalsozialist verschiedene Funktionen innerhalb der SA innehatte und 1943 zum Stabschef der SA aufstieg. Die Ehrenbürgerrechte wurden dem Betroffenen explizit für sein politisches Engagement verliehen.
Obwohl die Ehrenbürgerschaft formaljuristisch mit dem Tod der Person im Jahr 1970 erlischt, begründet die Verwaltung eine Verantwortung zur Auseinandersetzung mit der Geschichte der Stadt und deren Rechtsvorgängern während der Zeit des Nationalsozialismus. Mit der Aberkennung der Rechte bekräftigen der Rat und die Verwaltung der Stadt Sprockhövel die Distanzierung von Rassismus, Antisemitismus und der Missachtung von Menschenrechten. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die entsprechende Fassung anzunehmen.
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- 24.06.2021 · Rat
- 17.06.2021 · Haupt- und Finanzausschuss
- 16Änderung der Gebührensatzung und der Schulordnung der MusikschuleZur Vorlage · 2021/310 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2021/310 sieht eine Neufassung der Gebührensatzung, des Tarifs zur Gebührensatzung sowie der Schulordnung der Musikschule der Stadt Sprockhövel vor. Ziel der Änderungen ist es, Regelungen für Unterrichtsausfälle aufgrund höherer Gewalt zu ergänzen und die Nutzung von Online-Unterricht rechtlich zu verankern.
Die Verwaltung plant, in der Gebührensatzung festzulegen, dass Gebühren für bestimmte Tarife erstattet oder nicht erhoben werden, sofern der Präsenzunterricht aufgrund höherer Gewalt nicht möglich ist und keine Einverständniserklärung für Online-Unterricht vorliegt. Die Schulordnung soll zudem präzisieren, dass die vom Ministerium für Schule und Bildung NRW festgesetzten unterrichtsfreien Zeiten den Ferien gleichgestellt sind. Zudem wird die Möglichkeit des Online-Unterrichts als gleichwertigen Ersatz zum Präsenzunterricht formalisiert, sofern eine entsprechende Einverständniserklärung bei der Musikschulverwaltung vorliegt.
Ein weiterer Bestandteil der Vorlage ist die Anpassung der Gebühren für das Angebot „JeKits“. Für die Tarife JeKits 2 und JeKits 3 ist ab dem 01.08.2022 eine Erhöhung der Jahresgebühr von 276,00 Euro auf 312,00 Euro vorgesehen. Für den Tarif JeKits 4 wird eine Jahresgebühr von 312,00 Euro festgelegt. Die Neufassungen der Satzungen sind zum 01.08.2021 geplant. Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt die Annahme der Entwürfe.
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- 24.06.2021 · Rat
- 17.06.2021 · Haupt- und Finanzausschuss
- 31.05.2021 · Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit
- 17Änderung der Sondernutzungssatzung der Stadt Sprockhövel vom 26.09.2014Zur Vorlage · 2021/181 · Beschlussvorlage
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Die Stadt Sprockhövel plant die Neufassung der Sondernutzungssatzung, um die Regelungen zur Wahlsichtwerbung im öffentlichen Verkehrsraum anzupassen. Die vorliegende Beschlussvorlage 2021/181 sieht vor, die bisherige Begrenzung von 50 Plakatstandorten pro Partei durch ein Modell zu ersetzen, das sich an der Einwohnerzahl und dem Grundsatz der abgestuften Chancengleichheit orientiert.
Nach der Neufassung soll die Gesamtzahl der Standorte für Plakate bis zu einer Größe von DIN A 1 auf etwa 510 begrenzt werden. Dabei wird pro 50 Einwohner ein Standort zugewiesen. Jede Partei soll in jedem festgelegten Wahlbezirk mindestens einen Standort beanspruchen können. Die Verteilung der Flächen erfolgt durch das Sachgebiet Sicherheit und Ordnung unter Berücksichtigung der politischen Bedeutung der Parteien, wobei die Anzahl der Standorte für größere Parteien das Vier- bis Fünffache kleinerer Parteien nicht überschreiten darf. Nicht genutzte Standorte werden nicht für andere Parteien freigegeben.
Die Neuregelung umfasst zudem die Anwendung derselben Verteilungsmaßstäbe auf Großflächenwerbung durch private Anbieter. Die bestehenden Fristen für die Antragstellung, die zwischen vier und zwei Wochen vor der Nutzung liegen müssen, bleiben unverändert. Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung empfiehlt dem Rat, die Neufassung der Satzung in der vorgelegten Form zu beschließen.
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- 24.06.2021 · Rat
- 10.06.2021 · Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung
- 18Beschluss der Satzung des Beirates für Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing der Stadt SprockhövelZur Vorlage · 2021/281 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2021/281 dient der Entscheidung über die Satzung des Beirates für Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing der Stadt Sprockhövel. Die Bürgermeisterin legt dem Rat einen Entwurf vor, der als Satzung beschlossen werden soll. Die rechtliche Grundlage für diesen Beschluss bildet § 41 Absatz 1 Buchstabe f) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen.
Mit der Verabschiedung der Satzung wird die organisatorische Grundlage für die Arbeit des Beirates geschaffen. Der Entwurf regelt die Rahmenbedingungen für die Tätigkeit des Gremiums im Bereich der Wirtschaftsförderung und des Stadtmarketings. Über die finanziellen Auswirkungen der Satzung wird in der Vorlage festgehalten, dass mit jährlichen Folgekosten zu rechnen ist. Diese umfassen voraussichtlich Personalkosten sowie Sachkosten, wobei die genauen Beträge in der Vorlage nicht beziffert sind. Die Vorlage sieht zudem vor, dass dem Rat durch den zuständigen Fachbereich ein Sachstandsbericht über die Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Beirat vorzulegen ist.
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- 24.06.2021 · Rat
- 19Neuaufstellung Straßen- und Wegkonzept der Stadt SprockhövelZur Vorlage · 2021/357 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2021/357 befasst sich mit der Neuaufstellung des Straßen- und Wegekonzepts der Stadt Sprockhövel. Hintergrund der Vorlage ist das Fünfte Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes (KAG NRW), welches durch die Einführung des § 8a KAG die Verpflichtung für Kommunen festlegt, ein solches Konzept fortlaufend vorzuhalten. Das Konzept muss die technische, rechtliche und wirtschaftliche Sinnhaftigkeit von Straßenunterhaltungsmaßnahmen sowie beitragspflichtigen Straßenausbaumaßnahmen über den Zeitraum der mittelfristigen Finanzplanung berücksichtigen und mindestens alle zwei Jahre fortgeschrieben werden.
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, das Straßen- und Wegekonzept in der vorgelegten Form zu beschließen. Zudem wird vorgeschlagen, bei allen beitragspflichtigen Maßnahmen künftig verbindliche Anliegerversammlungen durchzuführen, um die rechtlichen, technischen und wirtschaftlichen Gegebenheiten zu erörtern. Bei geringfügigen Baumaßnahmen soll weiterhin eine alternative Form der Bürgerbeteiligung möglich bleiben.
Die Vorlage weist darauf hin, dass die Stadt bereits seit langem Anlieger in Planungsprozesse einbezieht. Zudem wird auf die Förderrichtlinie für Straßenausbaubeiträge verwiesen, durch die das Land Nordrhein-Westfalen Zuweisungen zur Reduzierung des umlagefähigen Gesamtaufwands gewährt. Dies führt zu einer Verringerung der Beiträge für die betroffenen Grundstückseigentümer, sofern die Förderung bewilligt wird. Das Konzept wurde bereits der Straßeninstandsetzungskommission vorgestellt.
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- 24.06.2021 · Rat
- 10.06.2021 · Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung
- 20Kriterienkatalog zur UnternehmensansiedlungZur Vorlage · 2021/418 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2021/418 der Bürgermeisterin sieht die Einführung eines Kriterienkatalogs zur Unternehmensansiedlung in Sprockhövel vor. Ziel der Vorlage ist es, eine Strategie für die Nutzung der begrenzten Gewerbeflächen festzulegen, um die Besiedlung der verbleibenden Flächen effizient und ressourcenschonend zu gestalten. Die Strategie soll Unternehmen fördern, die zur Stabilität und nachhaltigen finanziellen Sicherheit des Wirtschaftsstandortes beitragen.
Durch die Implementierung dieses Katalogs sollen objektive Maßstäbe für den Verkauf städtischer Gewerbegrundstücke geschaffen werden. Dies dient der Gleichbehandlung von interessierten Neuanmeldungen sowie Erweiterungen von Bestandsunternehmen und soll die Transparenz bei Ansiedlungsentscheidungen erhöhen. Die Kriterien werden zwischen der Stadtverwaltung und der Politik vereinbart.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat dem beigefügten Kriterienkatalog zustimmt. Die Verwaltung wird damit beauftragt, diesen Katalog als Grundlage für die Ansiedlung von Unternehmen sowie für die Erweiterung von Bestandsunternehmen im Rahmen der Vorbereitung des Verkaufs städtischer Gewerbeflächen anzuwenden. Der Kriterienkatalog wurde bereits am 17. Juni 2021 im Haupt- und Finanzausschuss beraten.
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Beratungsfolge
- 24.06.2021 · Rat
- 21Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung nach § 60 GO NRW hier: Umbesetzung von Ausschüssen - Verwaltungsrat Sparkasse (FDP-Fraktion)Zur Vorlage · 2021/293 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2021/293 befasst sich mit der nachträglichen Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Absatz 1 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Gegenstand der Entscheidung ist die Umbesetzung von Ausschüssen, konkret die Neubesetzung des Verwaltungsrates der Sparkasse Sprockhövel.
Hintergrund der Vorlage sind personelle Veränderungen innerhalb der FDP-Fraktion. Um eine vollständige Besetzung des Gremiums für die Sitzung des Verwaltungsrates der Sparkasse, die vier Tage nach der ursprünglichen Entscheidung stattfand, wurde am 22. April 2021 eine Dringlichkeitsentscheidung getroffen. Der Rat der Stadt Sprockhövel wird nunmehr gebeten, diese Entscheidung förmlich zu bestätigen.
Die Federführung der Vorlage liegt beim Sachgebiet Digitalisierung/IT. Aus der Vorlage geht hervor, dass keine unmittelbaren haushaltsmäßigen Auswirkungen durch diesen Vorgang entstehen.
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- 24.06.2021 · Rat
- 22Umbesetzung von AusschüssenZur Vorlage · 2021/353 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2021/353 befasst sich mit der Umbesetzung von Ausschüssen in der Stadt Sprockhövel. Die Vorlage wurde durch das Sachgebiet Bürgerschaftsbeteiligung, Ehrenamt und Gremienarbeit erstellt und dient als Grundlage für die Beratung in der 24. Sitzung des Rates am 24. Juni 2021.
Der Inhalt der Vorlage bezieht sich auf den Tagesordnungspunkt zur Neubesetzung der Ausschüsse. Als Beschlussvorschlag wird auf einen separaten Antrag verwiesen. Aus der Vorlage geht hervor, dass die Federführung beim Sachgebiet Digitalisierung/IT liegt.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen sind keine unmittelbaren Kosten oder Einnahmen in der Vorlage ausgewiesen. Es wird lediglich festgehalten, dass keine direkten haushaltsmäßigen Auswirkungen durch diesen Vorgang zu erwarten sind. Über das Ergebnis der Abstimmung im Rat sowie über die Details des zugrunde liegenden Antrags sind in diesem Dokument keine weiteren Informationen enthalten.
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- 24.06.2021 · Rat
- 23Erlass von Elternbeiträgen im Kita- und Schulbereich aufgrund der Corona-PandemieZur Vorlage · 2021/367 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2021/367 sieht vor, die Erhebung von Elternbeiträgen im Kita- und Schulbereich für den Zeitraum von März bis Dezember 2021 auszusetzen. Voraussetzung für diesen Erlass ist, dass das Land Nordrhein-Westfalen die Hälfte der daraus resultierenden Einnahmeausfälle übernimmt.
Betroffen von der Regelung sind die Nutzung von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege sowie außerunterrichtliche Angebote der Offenen Ganztagsschulen, darunter die „Schule von 8 – 1“ und das Betreuungsangebot „13 Plus“. Der Verzicht umfasst zudem die Kosten für den Mittagstisch, das Frühstück und den Snack in städtischen Kindertageseinrichtungen sowie die Nutzung des Busses zur städtischen Kita Schee.
Hintergrund der Vorlage ist die durch die Corona-Pandemie bedingte Reduzierung der Betreuungsumfänge. Die Verwaltung führt aus, dass die verpflichtende Verringerung der Wochenstunden in den Einrichtungen weiterhin besteht. Zuvor wurden bereits Erlasse für bestimmte Monate im Jahr 2020 sowie für den Januar 2021 beschlossen.
Die finanziellen Auswirkungen für die Stadt werden als monatliche Mindereinnahmen von insgesamt rund 51.818 Euro geschätzt. Die Verwaltung empfiehlt den Vorratsbeschluss, damit der Beitragserlass für jene Monate wirksam werden kann, für die eine hälftige Kostenübernahme durch das Land Nordrhein-Westfalen zugesichert wird. Der Beschlussvorschlag wurde zur Beratung in die zuständigen Ausschüsse und den Rat geleitet.
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- 24.06.2021 · Rat
- 17.06.2021 · Haupt- und Finanzausschuss
- 09.06.2021 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule
- 24Einführung von Energiesparmodellen in Kindertagesstätten, Schulen und JugendzentrenZur Vorlage · 2021/397 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2021/397 befasst sich mit der Einführung von Energiesparmodellen in Kindertagesstätten, Schulen und Jugendzentren der Stadt Sprockhövel. Die Vorlage, die dem Geschäftsbereich II zugeordnet ist, wurde für die Sitzungen des Ausschusses für Jugendhilfe und Schule am 9. Juni 2021 sowie des Rates am 24. Juni 2021 vorbereitet.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Jugendhilfe und Schule die zu den Energiesparmodellen bereitgestellten Erläuterungen zur Kenntnis nimmt. Zum Zeitpunkt der Erstellung der Vorlage war anzumerken, dass die detaillierten Erläuterungen noch nachgereicht werden sollten.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen der Maßnahme ist in der Vorlage vermerkt, dass eine Zuschussfähigkeit wahrscheinlich gegeben ist. Es werden jedoch keine konkreten Beträge für geschätzte jährliche Folgekosten oder Folgeeinnahmen in den Bereichen Personalkosten oder Sachkosten ausgewiesen. Die Vorlage dient somit der Vorbereitung der Beratung über die Umsetzung von Maßnahmen zur Energieeinsparung in den genannten öffentlichen Einrichtungen.
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- 24.06.2021 · Rat
- 09.06.2021 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule
- 25Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2022 / 23Zur Vorlage · 2021/371 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2021/371 befasst sich mit der Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2022/23 in der Stadt Sprockhövel. Der Ausschuss für Jugendhilfe und Schule nimmt die Planung zur Kenntnis und stimmt deren Umsetzung zu. Die Verwaltung erhält den Auftrag, im Rahmen der Jugendhilfeplanung bedarfsbezogene Veränderungen vorzunehmen, um den Rechtsanspruch auf Betreuungsplätze für Kinder im Alter von ein bis drei Jahren zu gewährleisten und die Aufnahme von Kindern mit Behinderungen zu regeln.
Im Zuge des Ausbaus der U3-Plätze empfiehlt der Ausschuss die Errichtung einer neuen Gruppe der Gruppenform II für zehn Kinder unter drei Jahren. Die Entscheidung über den Standort dieser Gruppe ist mit einem separaten Tagesordnungspunkt verknüpft.
Die Planung basiert auf der jährlichen Ermittlung des Bedarfs für Kinder im Alter von 0,4 bis 6 Jahren. Während der Neubau einer Übergangskitastätte in Haßlinghausen sowie die Erweiterung der Kita Bahnhofstraße den Bedarf im Bereich der über drei Jahre alten Kinder für das Jahr 2021/22 decken konnten, wird für das Jahr 2022/23 ein Fehlbestand von 17 Plätzen im Ü3-Bereich prognostiziert. Eine Prüfung möglicher provisorischer Maßnahmen oder Überhangplätze ist vorgesehen. Zudem soll das Angebot im U3-Bereich aufgrund einer Elternbefragung weiter ausgebaut werden. Die Erweiterung einer Kita von drei auf vier Gruppen führt laut Vorlage zu geschätzten jährlichen Folgekosten in Höhe von 119.262,92 Euro.
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- 24.06.2021 · Rat
- 17.06.2021 · Haupt- und Finanzausschuss
- 09.06.2021 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule
- 26Endgültiger Standort der neuen Kita HaßlinghausenZur Vorlage · 2021/408 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage 2021/408 des Geschäftsbereichs II wird die Festlegung des endgültigen Standorts für die neue Kindertagesstätte in Haßlinghausen behandelt. Der vorliegende Vorschlag sieht vor, den Standort der Kita auf dem unteren Grundstücksteil des Bauhofes zu realisieren, welcher durch die anstehende Freigabe des Grundstücks verfügbar wird.
Zusätzlich umfasst die Vorlage die Planung für eine neu zu schaffende U3-Gruppe in der Gruppenform II. Die genaue Festlegung des Standorts für diese spezifische Gruppe soll im weiteren Verlauf der Beratungen erfolgen.
Der Ausschuss für Jugendhilfe und Schule empfiehlt die Annahme dieser Beschlussfassung an den Haupt- und Finanzausschuss sowie an den Rat. Die Vorlage ist für die Beratung in den entsprechenden Gremien im Juni 2021 vorgesehen. Über die weiteren Entwicklungen und den Fortschritt des Vorhabens ist dem Rat und dem Ausschuss durch den zuständigen Fachbereich regelmäßig Bericht zu erstatten.
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- 24.06.2021 · Rat
- 17.06.2021 · Haupt- und Finanzausschuss
- 09.06.2021 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule
- 27Konzeptausschreibung zur Verwertung des Grundstücks des ehemaligen Feuerwehrgerätehauses für die Errichtung eines MehrgenerationenhausesZur Vorlage · 2021/335 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Sprockhövel plant die Verwertung des Grundstücks des ehemaligen Feuerwehrgerätehauses in Niedersprockhövel durch eine Konzeptausschreibung. Ziel der Ausschreibung ist die Errichtung eines Mehrgenerationenhauses, das moderne Wohnformen mit sozialer Funktion integriert. Das etwa 1.750 m² große, voll erschlossene Grundstück liegt zentral im Ortskern und soll zur Weiterentwicklung des Quartiers beitrende Leistungen erbringen.
Die Ausschreibung sieht vor, dass die Bebauung auf Basis nachhaltiger Bauweise und unter Nutzung alternativer Energiekonzepte erfolgt. Der Wohnungsmix soll barrierefreie Einheiten in verschiedenen Größen umfassen, wobei mindestens 50 Prozent der Wohnungen als geförderter Wohnraum (Einkommensgruppen A und B) geplant sind. Ein wesentlicher Bestandteil des Konzepts ist die Bereitstellung gemeinschaftlich nutzbarer Flächen. Der künftige Käufer muss sich zudem dazu verpflichten, den Betrieb eines Mehrgenerationenhauses über einen Zeitraum von mindestens 15 Jahren sicherzustellen.
Die Bewertung der eingereichten Angebote erfolgt über ein Punktesystem, das städtebauliche Qualität, architektonische Gestaltung, energetische Standards sowie die Qualität der Außenflächen berücksichtigt. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Wohnungspolitik und den Konzepten zum Mehrgenerationenwohnen. Das Mindestgebot für das Grundstück ohne Aufbauten ist mit 560.000 Euro festgesetzt. Die Zentrale Gebäudewirtschaft der Stadt Sprockhövel führt das Verfahren als öffentliche Ausschreibung mit einem vorherigen Teilnahmewettbewerb durch.
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- 24.06.2021 · Rat
- 07.06.2021 · Betriebsausschuss
- 02.06.2021 · Ausschuss für Senioren und Demografie
- 28Öffnung der Außengastronomie hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 09.06.2021Zur Vorlage · 2021/429 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2021/429 befasst sich mit der Öffnung der Außengastronomie in Sprockhövel. Gegenstand der Sitzungsvorlage ist ein Antrag der CDU-Fraktion, der am 9. Juni 2021 gestellt wurde. Die Vorlage ist für die 28. Sitzung des Rates vorgesehen, die am 24. Juni 2021 stattfindet.
Der Inhalt der Vorlage bezieht sich auf den Beschlussvorschlag, der im beigefügten Antrag der Fraktion enthalten ist. Die Federführung für das Dokument liegt beim Sachgebiet Digitalisierung/IT, während die inhaltliche Erarbeitung dem Sachgebiet Bürgerschaftsbeteiligung, Ehrenamt und Gremienarbeit zugeordnet ist.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen der Vorlage sind keine konkreten Kosten oder Einnahmen in der Sitzungsvorlage ausgewiesen. Die Vorlage dient der Vorbereitung der Beratung im Rat und verweist für die detaillierten Erläuterungen auf die entsprechenden Anlagen zum Antrag.
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- 24.06.2021 · Rat
- 29Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen TeilZur Vorlage · 2021/379 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2021/379, die vom Sachgebiet Digitalisierung/IT erstellt wurde, dient als Tagesordnungspunkt für die 29. Sitzung des Rates am 24. Juni 2021. Der Gegenstand der Vorlage umfasst die Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen Teil der Sitzung.
Es wird ein Beschlussvorschlag vorgelegt, wonach die vorgetragenen Mitteilungen zur Kenntnis genommen werden sollen. Alternativ ist als Option vorgesehen, dass keine Mitteilungen vorliegen. Aus der Vorlage geht hervor, dass für diesen Tagesordnungspunkt keine haushaltsmäßigen Auswirkungen, weder bei den Personalkosten noch bei den Sachkosten, verzeichnet sind. Eine Verpflichtung zur Vorlage von Sachstandsberichten durch den zuständigen Fachbereich ist für diesen Punkt nicht vorgesehen.
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- 24.06.2021 · Rat
- 30Anfragen im öffentlichen Teil nach § 18 der Geschäftsordnung für den Rat und die AusschüsseZur Vorlage · 2021/380 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2021/380 befasst sich mit dem Tagesordnungspunkt der Anfragen im öffentlichen Teil der Ratssitzung gemäß § 18 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Sprockhövel. Die Vorlage dient der Vorbereitung der Sitzung am 24. Juni 2021.
Gemäß der geltenden Geschäftsordnung sind Ratsmitglieder berechtigt, schriftliche oder elektronische Anfragen zu städtischen Angelegenheiten an die Bürgermeisterin zu richten, sofern diese mindestens zwei Werktage vor Sitzungsbeginn eingereicht werden. Die Beantwortung dieser Anfragen erfolgt grundsätzlich mündlich in der Sitzung, kann jedoch auf Verlangen der Fragestellerin oder des Fragstellers schriftlich erfolgen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, mündliche Anfragen zu Themen des städtischen Aufgabenbereichs direkt in der Ratssitzung zu stellen. Diese müssen kurzgefasst sein und eine zeitnahe Beantwortung ermöglichen, wobei pro Anfrage eine Zusatzfrage gestellt werden darf.
Die Vorlage sieht vor, dass die Verwaltung die eingegangenen Anfragen beantwortet. Es wird darauf hingewiesen, dass Anfragen zurückgewiesen werden können, wenn sie die formalen Anforderungen nicht erfüllen, die gewünschte Auskunft bereits innerhalb der letzten sechs Monate erteilt wurde oder die Beantwortung mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden wäre. Eine Aussprache zu den Anfragen findet nicht statt. Federführend für die Vorlage ist das Sachgebiet Digitalisierung/IT.
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- 24.06.2021 · Rat