Änderung der Gebührensatzung und der Schulordnung der Musikschule
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2021/310 sieht eine Neufassung der Gebührensatzung, des Tarifs zur Gebührensatzung sowie der Schulordnung der Musikschule der Stadt Sprockhövel vor. Ziel der Änderungen ist es, Regelungen für Unterrichtsausfälle aufgrund höherer Gewalt zu ergänzen und die Nutzung von Online-Unterricht rechtlich zu verankern.
Die Verwaltung plant, in der Gebührensatzung festzulegen, dass Gebühren für bestimmte Tarife erstattet oder nicht erhoben werden, sofern der Präsenzunterricht aufgrund höherer Gewalt nicht möglich ist und keine Einverständniserklärung für Online-Unterricht vorliegt. Die Schulordnung soll zudem präzisieren, dass die vom Ministerium für Schule und Bildung NRW festgesetzten unterrichtsfreien Zeiten den Ferien gleichgestellt sind. Zudem wird die Möglichkeit des Online-Unterrichts als gleichwertigen Ersatz zum Präsenzunterricht formalisiert, sofern eine entsprechende Einverständniserklärung bei der Musikschulverwaltung vorliegt.
Ein weiterer Bestandteil der Vorlage ist die Anpassung der Gebühren für das Angebot „JeKits“. Für die Tarife JeKits 2 und JeKits 3 ist ab dem 01.08.2022 eine Erhöhung der Jahresgebühr von 276,00 Euro auf 312,00 Euro vorgesehen. Für den Tarif JeKits 4 wird eine Jahresgebühr von 312,00 Euro festgelegt. Die Neufassungen der Satzungen sind zum 01.08.2021 geplant. Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt die Annahme der Entwürfe.
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Beratungsfolge
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