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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- 1Verzichtserklärung zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses zum 31.12.2020Zur Vorlage · 2021/284 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2021/284 befasst sich mit dem Verzicht auf die Aufstellung eines Gesamtabschlusses zum 31. Dezember 2020 für das Haushaltsjahr 2020. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Sprockhövel, von dieser Aufstellung abzusehen.
Grundlage für diesen Vorschlag ist die Gemeindeordnung NRW, die unter anderem eine Befreiung von der Pflicht zur Erstellung eines Gesamtabschlusses vorsieht, sofern bestimmte Kriterien erfüllt sind. In den Vollkonsolidierungskreis der Stadt fällt lediglich die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Zentrale Gebäudewirtschaft Sprockhövel (ZGS).
Die Verwaltung prüfte die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Verzicht. Dabei wurden drei Merkmale herangezogen: Die Bilanzsumme der Kommune und der einzubeziehenden Tochterunternehmen darf 1,5 Milliarden Euro nicht überschreiten, die ordentlichen Erträge der Tochterunternehmen dürfen weniger als 50 Prozent der ordentlichen Erträge der Gemeinde ausmachen und die Bilanzsumme der Tochterunternehmen darf weniger als 50 Prozent der Bilanzsumme der Gemeinde betragen.
Die Prüfung der Daten für die Stichtage 31.12.2019 und 31.12.2020 ergab, dass alle drei genannten Merkmale erfüllt sind. Die Bilanzsummen und ordentlichen Erträge basieren auf den Entwurfsfassungen der Jahresabschlüsse von der Stadt und der ZGS. Die Verwaltung vertritt die Auffassung, dass die Voraussetzungen für den Verzicht auf den Gesamtabschluss zum 31.12.2020 gegeben sind.
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Beratungsfolge
- 24.06.2021 · Rat
- 17.06.2021 · Haupt- und Finanzausschuss
- 2Quartalsbericht I. Quartal 2021Zur Vorlage · 2021/282 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2021/282 dient der Information des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Rates der Stadt Sprockhövel über die Finanzlage im ersten Quartal des Jahres 2021. Die Bürgermeisterin legt hierzu einen Quartalsbericht vor, der die finanzielle Situation des betreffenden Zeitraums darstellt.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die zuständigen Gremien den Bericht über die Finanzsituation des ersten Quartals 2021 zur Kenntnis nehmen. Die Vorlage ist für die Beratung im Haupt- und Finanzausschuss am 17. Juni 2021 sowie in der Ratssitzung am 24. Juni 2021 vorgesehen. Weitere Details zu den inhaltlichen Einzelheiten des Berichts sind in den beigefügten Anlagen enthalten. Aus der Vorlage geht hervor, dass für diesen Vorgang keine unmittelbaren haushaltsmäßigen Auswirkungen in Form von zusätzlichen Kosten oder Einnahmen ausgewiesen werden.
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Beratungsfolge
- 24.06.2021 · Rat
- 17.06.2021 · Haupt- und Finanzausschuss
- 3Bericht über die haushaltswirtschaftliche SituationZur Vorlage · 2021/283 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2021/283 dient der Information über die haushaltswirtschaftliche Situation der Stadt Sprockhövel. Die Vorlage ist für die Beratung im Haupt- und Finanzausschuss am 17. Juni 2021 sowie im Rat am 24. Juni 2021 vorgesehen.
Der Inhalt der Vorlage sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss sowie der Rat den Bericht zur aktuellen haushaltswirtschaftlichen Lage zur Kenntnis nehmen. Es handelt sich hierbei um eine reine Informationsebene ohne spezifische Anträge auf Maßnahmen oder Budgetänderungen. Aus der Vorlage geht hervor, dass keine unmittelbaren haushaltsmäßigen Auswirkungen in Form von geschätzten jährlichen Folgekosten oder Folgeeinnahmen für diesen Tagesordnungspunkt ausgewiesen sind. Die Vorlage dient somit der Berichterstattung über den aktuellen Stand der städtischen Haushaltsführung.
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Beratungsfolge
- 24.06.2021 · Rat
- 17.06.2021 · Haupt- und Finanzausschuss
- 4Kenntnisnahme einer überplanmäßigen AufwendungZur Vorlage · 2021/330 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 17. Juni 2021 sowie der anschließenden Ratssitzung am 24. Juni 2021 wurde die Kenntnisnahme einer überplanmäßigen Aufwendung behandelt. Es handelt sich dabei um die Vorlage 2021/330, die eine Mehraufwendung in Höhe von 23.216,59 Euro betrifft.
Der Betrag resultiert aus einer Erhöhung der Schulkostenbeiträge für die Förderschule in Gevelsberg. Die entsprechende Buchung ist unter dem Haushaltstitel für die Erstattung von Drittaufwand aus laufender Verwaltungstätigkeit an Gemeinden vorgesehen.
Die finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt werden als kompensiert ausgewiesen. Die Deckung dieser Mehraufwendung erfolgt durch Mehrerträge innerhalb der Planungsstelle, konkret durch Zinserträge vom Land. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Sprockhövel, diese überplanmäßige Aufwendung zur Kenntnis zu nehmen.
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Beratungsfolge
- 24.06.2021 · Rat
- 17.06.2021 · Haupt- und Finanzausschuss
- 5Haushaltssanierungscontrolling hier: Bericht für den Zeitraum 01.01.2021 bis 31.03.2021Zur Vorlage · 2021/328 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2021/328 des Geschäftsbereichs I befasst sich mit dem Bericht zum Haushaltssanierungscontrolling für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. März 2021. Der Bericht wurde zur Kenntnisnahme für den Haupt- und Finanzausschuss sowie den Rat vorgelegt.
Aus den Erläuterungen der Verwaltung geht hervor, dass die aktuelle Prognose für das betrachtete Quartal einen Fehlbetrag in Höhe von 223.123 Euro ausweist. Es wird darauf hingewiesen, dass seit der Einführung des Haushaltssanierungscontrollings in nahezu allen Berichten des ersten Quartals Fehlbeträge prognostiziert wurden, die im weiteren Jahresverlauf ausgeglichen werden konnten.
Aufgrund dieser Erfahrungswerte sowie der aktuellen wirtschaftlichen Gesamtsituation wird vorgeschlagen, zum jetzigen Zeitpunkt auf weitere Maßnahmen zu verzichten. Die Verwaltung empfiehlt stattdessen, den nächsten Quartalsbericht abzuwarten, um die weitere Entwicklung der Haushaltslage zu bewerten. Der Beschlussvorschlag sieht vor, den vorgelegten Bericht des betreffenden Fachbereichs lediglich zur Kenntnis zu nehmen.
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Beratungsfolge
- 24.06.2021 · Rat
- 17.06.2021 · Haupt- und Finanzausschuss
- 6Personalkosten- und Planstellencontrolling hier: Bericht für den Zeitraum 01.01.2021 bis 31.03.2021Zur Vorlage · 2021/327 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2021/327 aus dem Geschäftsbereich I befasst sich mit dem Personalkosten- und Planstellencontrolling für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. März 2021. Der Gegenstand der Vorlage ist ein Bericht, der dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat zur Kenntnisnahme vorgelegt wird.
In den Erläuterungen zur Vorlage wird auf die Entwicklung der Personalkosten hingewiesen. Es wird ausgeführt, dass im Jahr 2020 der Gesamtansatz für die laufenden Personalkosten sowie die Rückstellungen überschritten wurde. Diese Überschreitung wird auf beamtenrechtliche Einmaleffekte bei den Pensions- und Beihilferückstellungen zurückgeführt. Für das Jahr 2021 wird jedoch davon ausgegangen, dass der im Vergleich zum Vorjahr erhöhte Ansatz zur Deckung der Kosten ausreicht.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die zuständigen Gremien den vorgelegten Bericht zum Personalkosten- und Planstellencontrolling lediglich zur Kenntnis nehmen. Eine Beratung der Vorlage ist für die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses am 17. Juni 2021 sowie des Rates am 24. Juni 2021 vorgesehen.
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- 24.06.2021 · Rat
- 17.06.2021 · Haupt- und Finanzausschuss
- 7Personal- und Stellenbedarfskonzeption 2022 bis 2026Zur Vorlage · 2021/370 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2021/370 befasst sich mit der Personal- und Stellenbedarfskonzeption für den Zeitraum von 2022 bis 2026. Die Verwaltung legt hiermit eine fortgeschriebene Planung vor, die auf der vorangegangenen Konzeption aus dem Jahr 2019 basiert.
Nach Angaben der Verwaltung wurde eine Zwischenfortschreibung für den Zeitraum 2021 bis 2025 aufgrund des Doppelhaushalts 2020/2021 und der damit verbundenen Erstellung zweier separater Stellenpläne nicht vorgenommen. Die aktuelle Vorlage dient nun als Grundlage im Vorgriff auf den in Vorbereitung befindlichen Stellenplan für das Jahr 2022.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss sowie der Rat die vorgelegte Personal- und Stellenbedarfskonzeption bis 2026 zur Kenntnis nehmen. Die Beratung der Vorlage war für die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses am 17. Juni 2021 sowie für die Sitzung des Rates am 24. Juni 2021 vorgesehen. Federführend für die Vorlage ist der Geschäftsbereich I.
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Beratungsfolge
- 24.06.2021 · Rat
- 17.06.2021 · Haupt- und Finanzausschuss
- 8KonzessionsverträgeZur Vorlage · 2021/285 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2021/285 befasst sich mit der Fortführung und Neugestaltung von Konzessions- und Wegenutzungsverträgen im Bereich der Energieversorgung in Sprockhövel. Im Zentrum steht die Erörterung des Sonderkündigungsrechts, das im Jahr 2015 für die Verträge mit den Unternehmen AVU und Gelsenwasser vereinbart wurde.
Ein wesentlicher Bestandteil der Vorlage ist der Entwurf eines Gestattungsvertrages der Gelsenwasser AG zur Nutzung öffentlicher Verkehrsflächen für das überörtliche Wassertransportnetz. Dieser Vertrag soll die langfristige Versorgungssicherheit gewährleisten und regelt die Mitbenutzung von Straßen und Wegen. Der Entwurf sieht eine Kostenverteilung von 75 Prozent durch die Gelsenwasser AG und 25 Prozent durch die Stadt für die ersten zehn Jahre vor, wobei die Stadt ab dem elften Jahr keine Kosten mehr trägt. Die Verwaltung empfiehlt, dieses Angebot anzunehmen, was eine erstmalige zwanzigjährige Vertragsbindung zur Folge hätte.
Parallel dazu wird die Situation der Gasversorgung im Ortsteil Gennebreck behandelt. Nach einem Interessensbekundungsverfahren hat die Primagas GmbH ihr Interesse an einer Fortführung des Wegenutzungsvertrages für Flüssiggas bekundet. Die Verwaltung empfiehlt den Abschluss eines neuen Vertrages mit einer Laufzeit von 20 Jahren.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, das Vertragsangebot der Gelsenwasser AG zum Abschluss des Gestattungsvertrages anzunehmen und gleichzeitig das Sonderkündigungsrecht der AVU-Verträge zum 31.12.2024 nicht wahrzunehmen. Gleichzeitig soll ein neuer Wegenutzungsvertrag mit der Primagas GmbH geschlossen werden.
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- 24.06.2021 · Rat
- 17.06.2021 · Haupt- und Finanzausschuss
- 9Aberkennung der Ehrenbürgerschaft hier: Wilhelm Schepmann (1894-1970)Zur Vorlage · 2021/299 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2021/299 aus dem Geschäftsbereich I befasst sich mit der Aberkennung der Ehrenbürgerschaft von Wilhelm Schepmann (1894–1970). Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die am 8. Mai 1933 durch das damalige Amt Sprockhövel verliehene Ehrenbürgerschaft offiziell aberkannt wird.
Hintergrund der Vorlage sind biographische Recherchen, die die Verwaltung auf die Verleihung aufmerksam machten. Nach Untersuchungen durch das Archiv der Stadt Sprockhövel wurde festgestellt, dass die Person als Nationalsozialist verschiedene Funktionen innerhalb der SA innehatte und 1943 zum Stabschef der SA aufstieg. Die Ehrenbürgerrechte wurden dem Betroffenen explizit für sein politisches Engagement verliehen.
Obwohl die Ehrenbürgerschaft formaljuristisch mit dem Tod der Person im Jahr 1970 erlischt, begründet die Verwaltung eine Verantwortung zur Auseinandersetzung mit der Geschichte der Stadt und deren Rechtsvorgängern während der Zeit des Nationalsozialismus. Mit der Aberkennung der Rechte bekräftigen der Rat und die Verwaltung der Stadt Sprockhövel die Distanzierung von Rassismus, Antisemitismus und der Missachtung von Menschenrechten. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die entsprechende Fassung anzunehmen.
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Beratungsfolge
- 24.06.2021 · Rat
- 17.06.2021 · Haupt- und Finanzausschuss
- 10Änderung der Gebührensatzung und der Schulordnung der MusikschuleZur Vorlage · 2021/310 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2021/310 sieht eine Neufassung der Gebührensatzung, des Tarifs zur Gebührensatzung sowie der Schulordnung der Musikschule der Stadt Sprockhövel vor. Ziel der Änderungen ist es, Regelungen für Unterrichtsausfälle aufgrund höherer Gewalt zu ergänzen und die Nutzung von Online-Unterricht rechtlich zu verankern.
Die Verwaltung plant, in der Gebührensatzung festzulegen, dass Gebühren für bestimmte Tarife erstattet oder nicht erhoben werden, sofern der Präsenzunterricht aufgrund höherer Gewalt nicht möglich ist und keine Einverständniserklärung für Online-Unterricht vorliegt. Die Schulordnung soll zudem präzisieren, dass die vom Ministerium für Schule und Bildung NRW festgesetzten unterrichtsfreien Zeiten den Ferien gleichgestellt sind. Zudem wird die Möglichkeit des Online-Unterrichts als gleichwertigen Ersatz zum Präsenzunterricht formalisiert, sofern eine entsprechende Einverständniserklärung bei der Musikschulverwaltung vorliegt.
Ein weiterer Bestandteil der Vorlage ist die Anpassung der Gebühren für das Angebot „JeKits“. Für die Tarife JeKits 2 und JeKits 3 ist ab dem 01.08.2022 eine Erhöhung der Jahresgebühr von 276,00 Euro auf 312,00 Euro vorgesehen. Für den Tarif JeKits 4 wird eine Jahresgebühr von 312,00 Euro festgelegt. Die Neufassungen der Satzungen sind zum 01.08.2021 geplant. Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt die Annahme der Entwürfe.
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- 24.06.2021 · Rat
- 17.06.2021 · Haupt- und Finanzausschuss
- 31.05.2021 · Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit
- 11Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2022 / 23Zur Vorlage · 2021/371 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2021/371 befasst sich mit der Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2022/23 in der Stadt Sprockhövel. Der Ausschuss für Jugendhilfe und Schule nimmt die Planung zur Kenntnis und stimmt deren Umsetzung zu. Die Verwaltung erhält den Auftrag, im Rahmen der Jugendhilfeplanung bedarfsbezogene Veränderungen vorzunehmen, um den Rechtsanspruch auf Betreuungsplätze für Kinder im Alter von ein bis drei Jahren zu gewährleisten und die Aufnahme von Kindern mit Behinderungen zu regeln.
Im Zuge des Ausbaus der U3-Plätze empfiehlt der Ausschuss die Errichtung einer neuen Gruppe der Gruppenform II für zehn Kinder unter drei Jahren. Die Entscheidung über den Standort dieser Gruppe ist mit einem separaten Tagesordnungspunkt verknüpft.
Die Planung basiert auf der jährlichen Ermittlung des Bedarfs für Kinder im Alter von 0,4 bis 6 Jahren. Während der Neubau einer Übergangskitastätte in Haßlinghausen sowie die Erweiterung der Kita Bahnhofstraße den Bedarf im Bereich der über drei Jahre alten Kinder für das Jahr 2021/22 decken konnten, wird für das Jahr 2022/23 ein Fehlbestand von 17 Plätzen im Ü3-Bereich prognostiziert. Eine Prüfung möglicher provisorischer Maßnahmen oder Überhangplätze ist vorgesehen. Zudem soll das Angebot im U3-Bereich aufgrund einer Elternbefragung weiter ausgebaut werden. Die Erweiterung einer Kita von drei auf vier Gruppen führt laut Vorlage zu geschätzten jährlichen Folgekosten in Höhe von 119.262,92 Euro.
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Beratungsfolge
- 24.06.2021 · Rat
- 17.06.2021 · Haupt- und Finanzausschuss
- 09.06.2021 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule
- 12Endgültiger Standort der neuen Kita HaßlinghausenZur Vorlage · 2021/408 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage 2021/408 des Geschäftsbereichs II wird die Festlegung des endgültigen Standorts für die neue Kindertagesstätte in Haßlinghausen behandelt. Der vorliegende Vorschlag sieht vor, den Standort der Kita auf dem unteren Grundstücksteil des Bauhofes zu realisieren, welcher durch die anstehende Freigabe des Grundstücks verfügbar wird.
Zusätzlich umfasst die Vorlage die Planung für eine neu zu schaffende U3-Gruppe in der Gruppenform II. Die genaue Festlegung des Standorts für diese spezifische Gruppe soll im weiteren Verlauf der Beratungen erfolgen.
Der Ausschuss für Jugendhilfe und Schule empfiehlt die Annahme dieser Beschlussfassung an den Haupt- und Finanzausschuss sowie an den Rat. Die Vorlage ist für die Beratung in den entsprechenden Gremien im Juni 2021 vorgesehen. Über die weiteren Entwicklungen und den Fortschritt des Vorhabens ist dem Rat und dem Ausschuss durch den zuständigen Fachbereich regelmäßig Bericht zu erstatten.
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Beratungsfolge
- 24.06.2021 · Rat
- 17.06.2021 · Haupt- und Finanzausschuss
- 09.06.2021 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule
- 13Erlass von Elternbeiträgen im Kita- und Schulbereich aufgrund der Corona-PandemieZur Vorlage · 2021/367 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2021/367 sieht vor, die Erhebung von Elternbeiträgen im Kita- und Schulbereich für den Zeitraum von März bis Dezember 2021 auszusetzen. Voraussetzung für diesen Erlass ist, dass das Land Nordrhein-Westfalen die Hälfte der daraus resultierenden Einnahmeausfälle übernimmt.
Betroffen von der Regelung sind die Nutzung von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege sowie außerunterrichtliche Angebote der Offenen Ganztagsschulen, darunter die „Schule von 8 – 1“ und das Betreuungsangebot „13 Plus“. Der Verzicht umfasst zudem die Kosten für den Mittagstisch, das Frühstück und den Snack in städtischen Kindertageseinrichtungen sowie die Nutzung des Busses zur städtischen Kita Schee.
Hintergrund der Vorlage ist die durch die Corona-Pandemie bedingte Reduzierung der Betreuungsumfänge. Die Verwaltung führt aus, dass die verpflichtende Verringerung der Wochenstunden in den Einrichtungen weiterhin besteht. Zuvor wurden bereits Erlasse für bestimmte Monate im Jahr 2020 sowie für den Januar 2021 beschlossen.
Die finanziellen Auswirkungen für die Stadt werden als monatliche Mindereinnahmen von insgesamt rund 51.818 Euro geschätzt. Die Verwaltung empfiehlt den Vorratsbeschluss, damit der Beitragserlass für jene Monate wirksam werden kann, für die eine hälftige Kostenübernahme durch das Land Nordrhein-Westfalen zugesichert wird. Der Beschlussvorschlag wurde zur Beratung in die zuständigen Ausschüsse und den Rat geleitet.
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- 24.06.2021 · Rat
- 17.06.2021 · Haupt- und Finanzausschuss
- 09.06.2021 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule
- 14Kriterienkatalog zur UnternehmensansiedlungZur Vorlage · 2021/417 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2021/417 befasst sich mit der Einführung eines Kriterienkatalogs zur Unternehmensansiedlung auf städtischen Gewerbegrundstücken in Sprockhövel. Ziel der Vorlage ist es, aufgrund der begrenzten Verfügbarkeit von Gewerbeflächen und des Wettbewerbs mit anderen Kommunen eine Strategie zur effizienten und zielgerichteten Besiedlung zu etablieren. Die Maßnahme soll Unternehmen fördern, die zur wirtschaftlichen Stabilität und finanziellen Sicherheit des Standorts beitragen.
Der Kriterienkatalog dient als objektiver Maßstab für den Verkauf städtischer Flächen sowie für die Erweiterung von Bestandsunternehmen. Durch die Festlegung dieser Kriterien sollen eine Gleichbehandlung aller interessierten Unternehmen sowie eine transparente Entscheidungsfindung gewährleistet werden. Die in der Vorlage enthaltenen Kriterien wurden bereits im Ausschuss für Wirtschaft, Stadtmarketing und Tourismus in dessen Sitzung vom 27. Mai 2021 genehmigt.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss dem Kriterienkatalog zustimmt. Im Falle einer Zustimmung wird die Verwaltung beauftragt, diesen Katalog bei der Ansiedlung neuer Unternehmen und bei Erweiterungen bestehender Betriebe im Rahmen der Vorbereitung von Grundstücksverkäufen anzuwenden. Nach der Entscheidung im Haupt- und Finanzausschuss ist ein abschließender Beschluss durch den Rat vorgesehen.
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- 17.06.2021 · Haupt- und Finanzausschuss
- 15Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen TeilZur Vorlage · 2021/375 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2021/375 dient als Grundlage für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 17. Juni 2021. Gegenstand der Vorlage sind die Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen Teil der Sitzung.
Der vorliegende Text sieht vor, dass die Mitteilungen der Verwaltung zur Kenntnis genommen werden. Als alternative Option ist aufgeführt, dass keine Mitteilungen vorliegen. Die Federführung für die Vorlage liegt beim Sachgebiet Digitalisierung/IT, während die inhaltliche Erstellung dem Sachgebiet Bürgerschaftsbeteiligung, Ehrenamt und Gremienarbeit zugeordnet ist.
Aus der Vorlage geht hervor, dass keine unmittelbaren haushaltsmäßigen Auswirkungen durch diesen Tagesordnungspunkt entstehen. Es sind weder Personalkosten noch Sachkosten oder jährliche Folgekosten oder -einnahmen verzeichnet. Über die Notwendigkeit eines Sachstandsberichts durch den zuständigen Fachbereich liegen in diesem Dokument keine spezifischen Angaben vor.
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- 17.06.2021 · Haupt- und Finanzausschuss
- 16Anfragen im öffentlichen Teil nach § 18 der Geschäftsordnung für den Rat und die AusschüsseZur Vorlage · 2021/376 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2021/376 dient der Behandlung von Anfragen im öffentlichen Teil der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 17. Juni 2021. Grundlage der Vorlage ist die im Jahr 2020 verabschiedete Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Sprockhövel, insbesondere der Paragraph 18.
Gemäß dieser Regelung sind Ratsmitglieder berechtigt, schriftliche oder elektronische Anfragen zu städtischen Angelegenheiten an die Bürgermeisterin zu richten, sofern diese mindestens zwei Werktage vor Sitzungsbeginn eingereicht werden. Die Beantwortung erfolgt grundsätzlich mündlich in der Sitzung, kann jedoch auf Verlangen der Fragestellerin oder des Fragstellers schriftlich erfolgen. Zudem besteht die Möglichkeit, mündliche Anfragen zu Themen des städtischen Aufgabenbereichs direkt in einer Ratssitzung zu stellen, sofern diese nicht auf der Tagesordnung stehen. Diese Anfragen müssen kurz gefasst sein und eine zeitnahe Beantwortung ermöglichen, wobei jeweils nur eine Zusatzfrage gestellt werden darf.
Die Geschäftsordnung sieht zudem vor, dass Anfragen zurückgewiesen werden können, wenn sie den formalen Anforderungen nicht entsprechen, die gewünschte Auskunft bereits innerhalb der letzten sechs Monate erteilt wurde oder die Beantwortung einen unverhältnismäßigen Aufwand verursachen würde. Eine Aussprache zu den Anfragen findet nicht statt. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Anfragen durch die Verwaltung beantwortet werden.
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Beratungsfolge
- 17.06.2021 · Haupt- und Finanzausschuss