Verzichtserklärung zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses zum 31.12.2020
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2021/284 befasst sich mit dem Verzicht auf die Aufstellung eines Gesamtabschlusses zum 31. Dezember 2020 für das Haushaltsjahr 2020. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Sprockhövel, von dieser Aufstellung abzusehen.
Grundlage für diesen Vorschlag ist die Gemeindeordnung NRW, die unter anderem eine Befreiung von der Pflicht zur Erstellung eines Gesamtabschlusses vorsieht, sofern bestimmte Kriterien erfüllt sind. In den Vollkonsolidierungskreis der Stadt fällt lediglich die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Zentrale Gebäudewirtschaft Sprockhövel (ZGS).
Die Verwaltung prüfte die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Verzicht. Dabei wurden drei Merkmale herangezogen: Die Bilanzsumme der Kommune und der einzubeziehenden Tochterunternehmen darf 1,5 Milliarden Euro nicht überschreiten, die ordentlichen Erträge der Tochterunternehmen dürfen weniger als 50 Prozent der ordentlichen Erträge der Gemeinde ausmachen und die Bilanzsumme der Tochterunternehmen darf weniger als 50 Prozent der Bilanzsumme der Gemeinde betragen.
Die Prüfung der Daten für die Stichtage 31.12.2019 und 31.12.2020 ergab, dass alle drei genannten Merkmale erfüllt sind. Die Bilanzsummen und ordentlichen Erträge basieren auf den Entwurfsfassungen der Jahresabschlüsse von der Stadt und der ZGS. Die Verwaltung vertritt die Auffassung, dass die Voraussetzungen für den Verzicht auf den Gesamtabschluss zum 31.12.2020 gegeben sind.
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