Erlass von Elternbeiträgen im Kita- und Schulbereich aufgrund der Corona-Pandemie
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2021/367 sieht vor, die Erhebung von Elternbeiträgen im Kita- und Schulbereich für den Zeitraum von März bis Dezember 2021 auszusetzen. Voraussetzung für diesen Erlass ist, dass das Land Nordrhein-Westfalen die Hälfte der daraus resultierenden Einnahmeausfälle übernimmt.
Betroffen von der Regelung sind die Nutzung von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege sowie außerunterrichtliche Angebote der Offenen Ganztagsschulen, darunter die „Schule von 8 – 1“ und das Betreuungsangebot „13 Plus“. Der Verzicht umfasst zudem die Kosten für den Mittagstisch, das Frühstück und den Snack in städtischen Kindertageseinrichtungen sowie die Nutzung des Busses zur städtischen Kita Schee.
Hintergrund der Vorlage ist die durch die Corona-Pandemie bedingte Reduzierung der Betreuungsumfänge. Die Verwaltung führt aus, dass die verpflichtende Verringerung der Wochenstunden in den Einrichtungen weiterhin besteht. Zuvor wurden bereits Erlasse für bestimmte Monate im Jahr 2020 sowie für den Januar 2021 beschlossen.
Die finanziellen Auswirkungen für die Stadt werden als monatliche Mindereinnahmen von insgesamt rund 51.818 Euro geschätzt. Die Verwaltung empfiehlt den Vorratsbeschluss, damit der Beitragserlass für jene Monate wirksam werden kann, für die eine hälftige Kostenübernahme durch das Land Nordrhein-Westfalen zugesichert wird. Der Beschlussvorschlag wurde zur Beratung in die zuständigen Ausschüsse und den Rat geleitet.
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Beratungsfolge
- 24.06.2021kein Ergebnis hinterlegt
- 17.06.2021kein Ergebnis hinterlegt
- 09.06.2021kein Ergebnis hinterlegt