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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- 1Schülerbeförderung der Sprockhöveler Kinder (Klasse 1-4) zur Förderschule GevelsbergZur Vorlage · 2021/391 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2021/391 befasst sich mit der Schülerbeförderung von Kindern der Klassenstufen 1 bis 4 aus Sprockhövel zur Förderschule Gevelsberg. Der Gegenstand der Vorlage ist die Regelung der Beförderung dieser Schülergruppe zum genannten Schulstandort.
Die Bürgermeisterin legt dem Ausschuss für Jugendhilfe und Schule die entsprechenden Erläuterungen zur Kenntnisnahme vor. In der Vorlage wird darauf hingewiesen, dass die detaillierten Erläuterungen zu diesem Tagesordnungspunkt nachgereicht werden.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird angegeben, dass die Maßnahme voraussichtlich mit jährlichen Folgekosten verbunden ist. Die geschätzten Kosten für diese freiwillige Leistung werden mit circa 44.000 Euro beziffert. Eine detaillierte Aufschlüsselung der Kosten in Personalkosten oder Sachkosten ist zum Zeitpunkt der Vorlage nicht enthalten. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss die Erläuterungen der Verwaltung zur Kenntnis nimmt.
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Beratungsfolge
- 09.06.2021 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule
- 2Antrag der Schulkonferenz der Gemeinschaftsgrundschule Börgersbruch auf Erneuerung und Erweiterung des SchulpavillonsZur Vorlage · 2021/345 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2021/345 befasst sich mit dem Antrag der Schulkonferenz der Gemeinschaftsgrundschule Börgersbruch zur Erneuerung und möglichen Erweiterung des dortigen Schulpavillons. Die Schulleitung hat die Vorlage zur Beratung im Ausschuss für Jugendhilfe und Schule eingereicht.
Hintergrund der Anfrage ist die politische Diskussion um einen künftigen Rechtsanspruch auf einen Ganztagsbetreuungsplatz, dessen Umsetzung voraussichtlich für das Jahr 2026 vorgesehen ist. Da auf Bundes- und Landesebene noch keine abschließenden Einigungen zur Finanzierung und zur qualitativen Ausgestaltung dieses Anspruchs erzielt wurden, steht die Notwendigkeit baulicher Maßnahmen im Fokus der Prüfung.
Der Ausschuss für Jugendhilfe und Schule hat beschlossen, die Erläuterungen der Verwaltung zur Kenntnis zu nehmen. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Erneuerung sowie eine mögliche Erweiterung des Schulpavillons zu prüfen. Dabei sollen insbesondere die Anforderungen an eine effiziente Raumnutzung und die Auswirkungen des potenziellen Rechtsanspruchs auf die räumlichen Kapazitäten untersucht werden. Ziel der Vorprüfung ist es, die baulichen Planungen und die damit verbundenen Finanzierungsfragen frühzeitig zu klären, um diese der Politik zur Entscheidung vorlegen zu können. Die Verwaltung wird nach Abschluss der Prüfung einen Sachstandsbericht vorlegen.
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Beratungsfolge
- 09.06.2021 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule
- 3Situation in den Kindertagesstätten und Schulen während der Corona-PandemieZur Vorlage · 2021/398 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2021/398 des Geschäftsbereichs II befasst sich mit der Situation in den Kindertagesstätten und Schulen in Sprockhövel im Zeitraum von März bis Mai 2021. Im Rahmen der Corona-Betreuungsverordnung befanden sich alle Kindertageseinrichtungen in einem eingeschränkten Regelbetrieb, bei dem die Wochenstundenkontingente für die Kinder um jeweils 10 Stunden reduziert wurden. Die Betreuung erfolgte in festen Gruppensettings. In der Kindertagespflege blieb die vertraglich vereinbarte Betreuungszeit bestehen, während in Großtagespflegestellen eine Gruppentrennung angestrebt wurde.
Zusätzlich galt eine Allgemeinverfügung des Ennepe-Ruhr-Kreises vom 1. April 2021, die das Tragen medizinischer Masken für Personal und Tagespflegepersonen bei Unterschreiten eines Abstands von 1,50 Metern vorschrieb, sofern keine pädagogischen Ausnahmen vorlagen. Durch das Erreichen eines Schwellenwertes trat am 29. April 2021 die Bundes-Notbremsen-Regelung in Kraft, welche die Betreuung von Kindern einschränkte, sofern keine besonderen Voraussetzungen wie das letzte Schuljahr oder belastete Lebenslagen vorlagen. Diese Regelung endete am 8. Mai 2021. Während dieses Zeitraums nutzten etwa 40 bis 60 Prozent der Kinder die Kindertageseinrichtungen und etwa 80 Prozent die Tagespflegestellen. In der städtischen Kindertagesstätte Schee sowie im Familienzentrum KAZ kam es zu Quarantänemaßnahmen für einzelne Gruppen bzw. Familien, ebenso wie in einer Tagespflegestelle aufgrund eines positiven Testergebnisses. Über die Situation in den Schulen wurde mündlich berichtet. Der Ausschuss für Jugendhilfe und Schule wurde gebeten, die Erläuterungen zur Kenntnis zu nehmen.
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Beratungsfolge
- 09.06.2021 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule
- 4Erlass von Elternbeiträgen im Kita- und Schulbereich aufgrund der Corona-PandemieZur Vorlage · 2021/367 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2021/367 sieht vor, die Erhebung von Elternbeiträgen im Kita- und Schulbereich für den Zeitraum von März bis Dezember 2021 auszusetzen. Voraussetzung für diesen Erlass ist, dass das Land Nordrhein-Westfalen die Hälfte der daraus resultierenden Einnahmeausfälle übernimmt.
Betroffen von der Regelung sind die Nutzung von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege sowie außerunterrichtliche Angebote der Offenen Ganztagsschulen, darunter die „Schule von 8 – 1“ und das Betreuungsangebot „13 Plus“. Der Verzicht umfasst zudem die Kosten für den Mittagstisch, das Frühstück und den Snack in städtischen Kindertageseinrichtungen sowie die Nutzung des Busses zur städtischen Kita Schee.
Hintergrund der Vorlage ist die durch die Corona-Pandemie bedingte Reduzierung der Betreuungsumfänge. Die Verwaltung führt aus, dass die verpflichtende Verringerung der Wochenstunden in den Einrichtungen weiterhin besteht. Zuvor wurden bereits Erlasse für bestimmte Monate im Jahr 2020 sowie für den Januar 2021 beschlossen.
Die finanziellen Auswirkungen für die Stadt werden als monatliche Mindereinnahmen von insgesamt rund 51.818 Euro geschätzt. Die Verwaltung empfiehlt den Vorratsbeschluss, damit der Beitragserlass für jene Monate wirksam werden kann, für die eine hälftige Kostenübernahme durch das Land Nordrhein-Westfalen zugesichert wird. Der Beschlussvorschlag wurde zur Beratung in die zuständigen Ausschüsse und den Rat geleitet.
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Beratungsfolge
- 24.06.2021 · Rat
- 17.06.2021 · Haupt- und Finanzausschuss
- 09.06.2021 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule
- 5Einführung von Energiesparmodellen in Kindertagesstätten, Schulen und JugendzentrenZur Vorlage · 2021/397 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2021/397 befasst sich mit der Einführung von Energiesparmodellen in Kindertagesstätten, Schulen und Jugendzentren der Stadt Sprockhövel. Die Vorlage, die dem Geschäftsbereich II zugeordnet ist, wurde für die Sitzungen des Ausschusses für Jugendhilfe und Schule am 9. Juni 2021 sowie des Rates am 24. Juni 2021 vorbereitet.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Jugendhilfe und Schule die zu den Energiesparmodellen bereitgestellten Erläuterungen zur Kenntnis nimmt. Zum Zeitpunkt der Erstellung der Vorlage war anzumerken, dass die detaillierten Erläuterungen noch nachgereicht werden sollten.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen der Maßnahme ist in der Vorlage vermerkt, dass eine Zuschussfähigkeit wahrscheinlich gegeben ist. Es werden jedoch keine konkreten Beträge für geschätzte jährliche Folgekosten oder Folgeeinnahmen in den Bereichen Personalkosten oder Sachkosten ausgewiesen. Die Vorlage dient somit der Vorbereitung der Beratung über die Umsetzung von Maßnahmen zur Energieeinsparung in den genannten öffentlichen Einrichtungen.
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- 24.06.2021 · Rat
- 09.06.2021 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule
- 6Aktionsprogramm der Bundesregierung "Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche für die Jahre 2021 und 2022"Zur Vorlage · 2021/392 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Ausschusses für Jugendhilfe und Schule am 9. Juni 2021 wurde die Beschlussvorlage 2021/392 zur Beratung behandelt. Gegenstand der Vorlage ist ein Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen mit dem Titel „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche für die Jahre 2021 und 2022“. Dieser bezieht sich auf das entsprechende Aktionsprogramm der Bundesregierung.
Die Vorlage dient als Grundlage für eine Entscheidung des Ausschusses über den eingereichten Antrag. Die Verwaltung hat im Rahmen der Sitzung mündliche Erläuterungen zu diesem Tagesordnungspunkt zu geben. Aus den Dokumenten geht hervor, dass keine unmittelbaren haushaltsmäßigen Auswirkungen durch diesen Vorgang entstehen. Der Ausschuss ist nach dem Beratungsverlauf über den Antrag zu entscheiden. Ein Sachstandsbericht durch den zuständigen Fachbereich ist nach Abschluss des Auftrages vorzulegen.
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- 09.06.2021 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule
- 7Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2022 / 23Zur Vorlage · 2021/371 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2021/371 befasst sich mit der Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2022/23 in der Stadt Sprockhövel. Der Ausschuss für Jugendhilfe und Schule nimmt die Planung zur Kenntnis und stimmt deren Umsetzung zu. Die Verwaltung erhält den Auftrag, im Rahmen der Jugendhilfeplanung bedarfsbezogene Veränderungen vorzunehmen, um den Rechtsanspruch auf Betreuungsplätze für Kinder im Alter von ein bis drei Jahren zu gewährleisten und die Aufnahme von Kindern mit Behinderungen zu regeln.
Im Zuge des Ausbaus der U3-Plätze empfiehlt der Ausschuss die Errichtung einer neuen Gruppe der Gruppenform II für zehn Kinder unter drei Jahren. Die Entscheidung über den Standort dieser Gruppe ist mit einem separaten Tagesordnungspunkt verknüpft.
Die Planung basiert auf der jährlichen Ermittlung des Bedarfs für Kinder im Alter von 0,4 bis 6 Jahren. Während der Neubau einer Übergangskitastätte in Haßlinghausen sowie die Erweiterung der Kita Bahnhofstraße den Bedarf im Bereich der über drei Jahre alten Kinder für das Jahr 2021/22 decken konnten, wird für das Jahr 2022/23 ein Fehlbestand von 17 Plätzen im Ü3-Bereich prognostiziert. Eine Prüfung möglicher provisorischer Maßnahmen oder Überhangplätze ist vorgesehen. Zudem soll das Angebot im U3-Bereich aufgrund einer Elternbefragung weiter ausgebaut werden. Die Erweiterung einer Kita von drei auf vier Gruppen führt laut Vorlage zu geschätzten jährlichen Folgekosten in Höhe von 119.262,92 Euro.
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- 24.06.2021 · Rat
- 17.06.2021 · Haupt- und Finanzausschuss
- 09.06.2021 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule
- 8Endgültiger Standort der neuen Kita HaßlinghausenZur Vorlage · 2021/408 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage 2021/408 des Geschäftsbereichs II wird die Festlegung des endgültigen Standorts für die neue Kindertagesstätte in Haßlinghausen behandelt. Der vorliegende Vorschlag sieht vor, den Standort der Kita auf dem unteren Grundstücksteil des Bauhofes zu realisieren, welcher durch die anstehende Freigabe des Grundstücks verfügbar wird.
Zusätzlich umfasst die Vorlage die Planung für eine neu zu schaffende U3-Gruppe in der Gruppenform II. Die genaue Festlegung des Standorts für diese spezifische Gruppe soll im weiteren Verlauf der Beratungen erfolgen.
Der Ausschuss für Jugendhilfe und Schule empfiehlt die Annahme dieser Beschlussfassung an den Haupt- und Finanzausschuss sowie an den Rat. Die Vorlage ist für die Beratung in den entsprechenden Gremien im Juni 2021 vorgesehen. Über die weiteren Entwicklungen und den Fortschritt des Vorhabens ist dem Rat und dem Ausschuss durch den zuständigen Fachbereich regelmäßig Bericht zu erstatten.
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- 24.06.2021 · Rat
- 17.06.2021 · Haupt- und Finanzausschuss
- 09.06.2021 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule
- 9Förderantrag der pro familia kizz EN-SüdkreisZur Vorlage · 2021/366 · Beschlussvorlage
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Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Jugendhilfe und Schule am 9. Juni 2021 wurde über einen Förderantrag der Beratungsstelle pro familia kizz EN-Südkreis beraten. Der Beschluss sieht vor, das Beratungsangebot der Kinder- und Jugendschutzambulanz in die örtliche Jugendhilfestruktur sowie in regionale Maßnahmen gemäß § 8a SGB VIII einzubeziehen.
Hintergrund der Vorlage ist ein Förderaufruf des Familienministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen, der den Ausbau von Beratungsstrukturen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt zum Ziel hat. Die Beratungsstelle am Standort Schwelm beabsichtigt, im Rahmen dieses Programms die Personalstärke der Kinder- und Jugendschutzambulanz gegen sexualisierte und häusliche Gewalt um 0,5 Vollzeitäquivalente zu erhöhen. Ziel der Aufstockung ist insbesondere die Stärkung der Präventionsarbeit, etwa durch die Implementierung von Schutzkonzepten.
Eine Voraussetzung für den Erhalt der Landesförderung ist die formale Einbeziehung des Angebots in die lokale Jugendhilfestruktur durch die zuständigen Ausschüsse. Laut den Erläuterungen in der Vorlage werden voraussichtlich 80 Prozent der zusätzlichen Personalkosten durch die Landesinitiative getragen. Die verbleibenden 20 Prozent der Kosten sollen nach aktueller Planung durch andere Fördermittel finanziert werden. Die Vorlage weist darauf hin, dass keine unmittelbaren haushaltsmäßigen Auswirkungen für die Stadt Sprockhövel zu erwarten sind.
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- 09.06.2021 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule
- 10Reform des SGB VIII zum Sommer 2021Zur Vorlage · 2021/372 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2021/372 befasst sich mit der Reform des SGB VIII, die durch das im April 2021 verabschiedete Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) umgesetzt wird. Der Ausschuss für Jugendhilfe und Schule soll die Ausführungen der Verwaltung zu dieser Reform zur Kenntnis nehmen.
Die gesetzlichen Änderungen zielen auf eine Verbesserung des Kinder- und Jugendschutzes, die Stärkung der Prävention sowie die Erweiterung der Beteiligungsrechte junger Menschen ab. Zu den Schwerpunkten gehören unter anderem eine strengere Aufsicht für Einrichtungen, die Verpflichtung von Schutzkonzepten in Pflegeverhältnissen sowie die Einrichtung von Ombudsstellen und externen Beschwerdemöglichkeiten. Zudem sieht das Gesetz eine Reduktion der Kostenbeteiligung für junge Menschen in Pflegefamilien oder Einrichtungen bei eigenem Einkommen von bisher 75 % auf 25 % vor, wobei ein Freibetrag von 150 Euro gilt.
Ein wesentlicher Bestandteil der Reform ist die Bündelung der Leistungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen im SGB VIII, um das Prinzip der Inklusion zu verankern. Ab 2024 soll die Funktion eines Verfahrenslotsen beim Jugendamt als Ansprechpartner für Erziehungsberechtigte etabliert werden.
Hinsichtlich der finanziellen Folgen weist die Verwaltung darauf hin, dass die kommunalen Spitzenverbände mit jährlichen Mehrbelastungen von etwa 200 Millionen Euro rechnen. Die Bundesregierung geht von Kosten in Höhe von rund 114 Millionen Euro pro Jahr aus, wobei ein Ausgleich der finanziellen Belastungen für die Kommunen derzeit nicht vorgesehen ist. Es wird mit einem Anstieg der Ausgaben in den Hilfen zur Erziehung sowie einem Bedarf an zusätzlichem Personal gerechnet.
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- 09.06.2021 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule
- 11Ausbau einer weiteren Kindertageseinrichtung zu einem FamilienzentrumZur Vorlage · 2021/368 · Beschlussvorlage
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Der Ausschuss für Jugendhilfe und Schule wird um eine Entscheidung gebeten, die Katholische Kindertageseinrichtung St. Januarius in Niedersprockhövel zu einem Familienzentrum weiterzuentwickeln. Mit dieser Maßnahme würde die Anzahl der Familienzentren in der Stadt auf sechs erhöht.
Grundlage für das Vorhaben ist ein Erlass der Landesregierung vom 23. Februar 2021, der den Ausbau von Kindertageseinrichtungen zu Familienzentren fördert. Die Stadt Sprockhövel ist gemäß den zugewiesenen Kontingenten für das Kindergartenjahr 2021/2022 berechtigt, eine weitere Einrichtung in diesen Status zu überführen. Familienzentren dienen als zentrale Anlaufstellen für Kinderbetreuung, Bildung sowie Beratung und sollen die lokale Infrastruktur im jeweiligen Sozialraum stärken.
Die Verwaltung hat im Rahmen von Trägertreffen zur Interessenbekundung für eine Umwandlung aufgerufen. Ein entsprechender Antrag liegt bislang nur für die Katholische Kita St. Januarius schriftlich vor; weitere Interessenbekundungen anderer Träger sind nicht eingegangen. Die Verwaltung befürwortet die Zertifizierung dieser Einrichtung. Bei der Auswahl von Familienzentren sollen zudem die Trägervielfalt, eine breite örtliche Verteilung sowie die Konzeptvielfalt berücksichtigt werden. Über den weiteren Verlauf ist dem Ausschuss nach Abschluss des Auftrages durch einen Sachstandsbericht zu informieren.
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- 09.06.2021 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule
- 12Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen TeilZur Vorlage · 2021/387 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2021/387 für die Sitzung des Ausschusses für Jugendhilfe und Schule am 9. Juni 2021 enthält keine Mitteilungen der Verwaltung für den öffentlichen Teil der Sitzung. Der Geschäftsbereich II ist für die Vorlage federführend. Aus dem Dokument geht hervor, dass zum Zeitpunkt der Erstellung keine weiteren Informationen oder Sachstandsberichte zur Bekanntgabe vorlagen. Es sind keine haushaltsmäßigen Auswirkungen durch diesen Tagesordnungspunkt zu verzeichnen.
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- 09.06.2021 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule
- 13Anfragen im öffentlichen TeilZur Vorlage · 2021/388 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2021/388 dient als Tagesordnungspunkt für die 13. Sitzung des Ausschusses für Jugendhilfe und Schule, die am 9. Juni 2021 stattfindet. Der Gegenstand der Beratung im öffentlichen Teil umfasst Anfragen, die im Rahmen der Sitzung behandelt werden sollen.
Die Vorlage wurde durch den Geschäftsbereich II erstellt. Ein konkreter Beschlussvorschlag ist in diesem Dokument nicht enthalten. Bezüglich der Berichtspflicht ist vorgesehen, dass der zuständige Fachbereich dem Ausschuss oder dem Rat einen Sachstandsbericht nach Abschluss des Auftrages vorlegt.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen der behandelten Themen sind keine haushaltsmäßigen Auswirkungen oder Kosten, weder für Personalsachkosten noch für Sachkosten oder freiwillige Leistungen, ausgewiesen.
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- 09.06.2021 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule