Sprockhövel Transparent

← Alle Vorlagen

Beschlussvorlage

Situation in den Kindertagesstätten und Schulen während der Corona-Pandemie

2021/398 09.06.2021 Geschäftsbereich II

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage 2021/398 des Geschäftsbereichs II befasst sich mit der Situation in den Kindertagesstätten und Schulen in Sprockhövel im Zeitraum von März bis Mai 2021. Im Rahmen der Corona-Betreuungsverordnung befanden sich alle Kindertageseinrichtungen in einem eingeschränkten Regelbetrieb, bei dem die Wochenstundenkontingente für die Kinder um jeweils 10 Stunden reduziert wurden. Die Betreuung erfolgte in festen Gruppensettings. In der Kindertagespflege blieb die vertraglich vereinbarte Betreuungszeit bestehen, während in Großtagespflegestellen eine Gruppentrennung angestrebt wurde.

Zusätzlich galt eine Allgemeinverfügung des Ennepe-Ruhr-Kreises vom 1. April 2021, die das Tragen medizinischer Masken für Personal und Tagespflegepersonen bei Unterschreiten eines Abstands von 1,50 Metern vorschrieb, sofern keine pädagogischen Ausnahmen vorlagen. Durch das Erreichen eines Schwellenwertes trat am 29. April 2021 die Bundes-Notbremsen-Regelung in Kraft, welche die Betreuung von Kindern einschränkte, sofern keine besonderen Voraussetzungen wie das letzte Schuljahr oder belastete Lebenslagen vorlagen. Diese Regelung endete am 8. Mai 2021. Während dieses Zeitraums nutzten etwa 40 bis 60 Prozent der Kinder die Kindertageseinrichtungen und etwa 80 Prozent die Tagespflegestellen. In der städtischen Kindertagesstätte Schee sowie im Familienzentrum KAZ kam es zu Quarantänemaßnahmen für einzelne Gruppen bzw. Familien, ebenso wie in einer Tagespflegestelle aufgrund eines positiven Testergebnisses. Über die Situation in den Schulen wurde mündlich berichtet. Der Ausschuss für Jugendhilfe und Schule wurde gebeten, die Erläuterungen zur Kenntnis zu nehmen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 212 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

Dokumente

Beratungsfolge