Änderung der Sondernutzungssatzung der Stadt Sprockhövel vom 26.09.2014
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Sprockhövel plant die Neufassung der Sondernutzungssatzung, um die Regelungen zur Wahlsichtwerbung im öffentlichen Verkehrsraum anzupassen. Die vorliegende Beschlussvorlage 2021/181 sieht vor, die bisherige Begrenzung von 50 Plakatstandorten pro Partei durch ein Modell zu ersetzen, das sich an der Einwohnerzahl und dem Grundsatz der abgestuften Chancengleichheit orientiert.
Nach der Neufassung soll die Gesamtzahl der Standorte für Plakate bis zu einer Größe von DIN A 1 auf etwa 510 begrenzt werden. Dabei wird pro 50 Einwohner ein Standort zugewiesen. Jede Partei soll in jedem festgelegten Wahlbezirk mindestens einen Standort beanspruchen können. Die Verteilung der Flächen erfolgt durch das Sachgebiet Sicherheit und Ordnung unter Berücksichtigung der politischen Bedeutung der Parteien, wobei die Anzahl der Standorte für größere Parteien das Vier- bis Fünffache kleinerer Parteien nicht überschreiten darf. Nicht genutzte Standorte werden nicht für andere Parteien freigegeben.
Die Neuregelung umfasst zudem die Anwendung derselben Verteilungsmaßstäbe auf Großflächenwerbung durch private Anbieter. Die bestehenden Fristen für die Antragstellung, die zwischen vier und zwei Wochen vor der Nutzung liegen müssen, bleiben unverändert. Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung empfiehlt dem Rat, die Neufassung der Satzung in der vorgelegten Form zu beschließen.
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Beratungsfolge
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