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Beschlussvorlage

Sparkassenangelegenheiten hier: Verwendung des Jahresüberschusses 2020

2021/733 09.12.2021 Geschäftsbereich I

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 2021/733 des Geschäftsbereichs I befasst sich mit der Verwendung des Jahresüberschusses der Stadtsparkasse für das Geschäftsjahr 2020. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Sparkassengesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen obliegt der Vertretung des Gewährträgers nach Anhörung des Verwaltungsrates die Entscheidung über die Verwendung des Bilanzgewinns.

Der Bilanzgewinn für das Jahr 2020 beläuft sich auf 440.995,86 EUR. Der Verwaltungsrat hat bereits am 21. Juni 2021 über die Verwendung dieses Gewinns beraten und schlägt dem Rat vor, den gesamten Betrag der Sicherheitsrücklage zuzuführen. Diese Empfehlung des Verwaltungsrates berücksichtigt die bestehende Ausschüttungssperre nach § 253 Absatz 6 des Handelsgesetzbuches (HGB). Der entsprechende Beschluss des Verwaltungsrates ging der Stadtverwaltung am 15. November 2021 zu. Die Vorlage dient somit der formellen Beschlussfassung durch den Rat.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 120 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

Dokumente

Beratungsfolge

  • 09.12.2021
    kein Ergebnis hinterlegt