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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- 1Fragestunde nach § 19 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt SprockhövelZur Vorlage · 2021/643 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2021/643 dient als Grundlage für die Behandlung der Fragestunde im Rahmen der nichtöffentlichen Sitzung des Rates der Stadt Sprockhövel am 9. Dezember 2021. Die Vorlage wurde durch das Sachgebiet Bürgerschaftsbeteiligung, Ehrenamt und Gremienarbeit erstellt und liegt unter der Federführung des Sachgebiets Digitalisierung/IT.
Der Inhalt der Vorlage sieht zwei alternative Möglichkeiten für die Beantwortung der Anfragen vor. Es wird vorgeschlagen, dass die Anfragen entweder von der zuständigen Stelle beantwortet werden oder dass festgehalten wird, dass keine Anfragen aus der Bevölkerung vorlagen. Die Vorlage enthält zudem die Struktur für die Dokumentation von Abstimmungsergebnissen sowie die Erfassung etwaiger haushaltsmäßiger Auswirkungen, wobei für den vorliegenden Tagesordnungspunkt keine Kosten oder Einnahmen ausgewiesen sind. Ein Berichtswesen durch den zuständigen Fachbereich ist in der Vorlage nicht für einen spezifischen Zeitraum als verpflichtend hinterlegt.
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- 09.12.2021 · Rat
- 2Bericht über den Sachstand von Ratsbeschlüssen hier: Öffentlicher TeilZur Vorlage · 2021/644 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2021/644 befasst sich mit dem Sachstand von Ratsbeschlüssen im Rahmen der Sitzung des Rates der Stadt Sprockhövel. Die Vorlage wurde vom Sachgebiet Bürgerschaftsbeteiligung, Ehrenamt und Gremienarbeit erstellt und unter der Federführung des Sachgebiets Digitalisierung/IT eingeordnet.
Gegenstand der Vorlage ist ein Bericht über den aktuellen Stand der Umsetzung bereits gefasster Ratsbeschlüsse. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass dieser Sachstandsbericht zeitnah nachgereicht wird. Es sind keine unmittelbaren haushaltsmäßigen Auswirkungen durch diesen Vorgang ausgewiesen. Die Vorlage dient der Information des Rates im öffentlichen Teil der Sitzung.
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- 09.12.2021 · Rat
- 3Haushaltswirtschaftliche SituationZur Vorlage · 2021/597 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2021/597 dient der Information über die haushaltswirtschaftliche Situation der Stadt Sprockhövel. Der Inhalt der Vorlage sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss sowie der Rat den Bericht zur aktuellen haushaltswirtschaftlichen Lage zur Kenntnis nehmen.
Die Vorlage ist für die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses am 2. Dezember 2021 sowie des Rates am 9. Dezember 2021 vorgesehen. Im Rahmen des Berichtswesens ist festgelegt, dass der zuständige Fachbereich Sachstandsberichte vorzulegen hat. Die Häufigkeit dieser Berichterstattung ist dabei auf vierteljährliche, halbjährliche, jährliche Intervalle sowie auf den Zeitpunkt nach Abschluss eines Auftrages ausgelegt.
Aus den Angaben zur Vorlage geht hervor, dass keine unmittelbaren haushaltsmäßigen Auswirkungen in Form von geschätzten jährlichen Folgekosten oder Folgeeinnahmen für diesen Tagesordnungspunkt ausgewiesen sind. Die Vorlage dient somit der rein informativen Berichterstattung über den Stand der Haushaltswirtschaft innerhalb der kommunalen Verwaltung.
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- 09.12.2021 · Rat
- 02.12.2021 · Haupt- und Finanzausschuss
- 4Kenntnisnahme von überplanmäßigen/außerplanmäßigen Aufwendungen und AuszahlungenZur Vorlage · 2021/717 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2021/717 der Stadt Sprockhövel befasst sich mit der Kenntnisnahme von überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die in der Vorlage aufgeführten Mehraufwendungen zur Kenntnis zu nehmen.
Die Vorlage führt mehrere Einzelposten auf, die im Haushaltsjahr 2021 angefallen sind. Ein Betrag von 5.629,90 Euro entfällt auf die Beschaffung von Spielgeräten. Verzögerte Rechnungseingänge aus dem Vorjahr führten dazu, dass die Begleichung aus dem aktuellen Ansatz erfolgen musste, wodurch die Mittel für Neuanschaffungen nicht ausreichen. Die Deckung erfolgt durch Minderauszahlungen im Bereich der Mischwasserkanalisation.
Im Rahmen einer Digitalisierungsoffensive sind nicht geplante Auszahlungen in Höhe von 16.160,00 Euro für bewegliche Vermögensgegenstände sowie Aufwendungen in Höhe von 5.010,00 Euro für die Beschaffung von Geräten angefallen. Diese Kosten werden durch Investitionszuwendungen des Landes sowie durch Mehrerträge aus Landeszuwendungen und Minderaufwendungen bei der Kreisumlage gedeckt.
Des Weiteren werden Geschäftsaufwendungen in Höhe von 2.000,00 Euro aufgrund gestiegener Kosten für Fachliteratur ausgewiesen, die durch Minderaufwendungen in den Geschäftsaufwendungen gedeckt werden. Ein weiterer Posten umfasst 5.000,00 Euro für besondere Geschäftsaufwendungen der Organisationseinheiten. Diese Mittel sind für die Auffüllung des Auftausalagers zur Sicherstellung der Straßenverkehrssicherheit vor der Wintersaison vorgesehen und werden durch Minderaufwendungen bei der Unterhaltung und Bewirtschaftung von Grundstücken und baulichen Anlagen finanziert.
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- 09.12.2021 · Rat
- 02.12.2021 · Haupt- und Finanzausschuss
- 5Bericht der örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2020 und des Lageberichtes 2020Zur Vorlage · 2021/701 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2021/701 des Rechnungsprüfungsamtes befasst sich mit der Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2020 sowie des Lageberichtes für das Jahr 2020. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat die Prüfung der örtlichen Rechnungsprüfung unter Einbeziehung des entsprechenden Prüfungsberichtes durchgeführt. Die örtliche Rechnungsprüfung hat für den Jahresabschluss zum 31.12.2020 und den Lagebericht 2020 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
Der Rechnungsprüfungsausschuss gibt in seiner Stellungnahme an, dass nach dem Ergebnis der Prüfung keine Einwendungen zu erheben sind und die entsprechenden Dokumente billigt. Auf dieser Grundlage empfiehlt der Ausschuss dem Rat, den Bericht der örtlichen Rechnungsprüfung zur Kenntnis zu nehmen und den geprüften Jahresabschluss zum 31.12.2020 gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW festzustellen.
Ein weiterer Bestandteil des Beschlussvorschlags ist die Zuweisung des ausgewiesenen Jahresüberschusses in Höhe von 732.789,94 Euro an die Ausgleichsrücklage. Zudem sieht die Vorlage vor, dass dem Rat die uneingeschränkte Entlastung der Bürgermeisterin für den Jahresabschluss zum 31.12.2020 erteilt wird. Die Beratung der Vorlage ist für den Rechnungsprüfungsausschuss am 08.12.2021 und für den Rat am 09.12.2021 vorgesehen.
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- 09.12.2021 · Rat
- 08.12.2021 · Rechnungsprüfungsausschuss
- 6Gebührenbedarfsberechnung "Abfallbeseitigung" für 2022 und Erlass eines 7. Nachtrages zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallbeseitigung in der Stadt SprockhövelZur Vorlage · 2021/726 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2021/726 befasst sich mit der Gebührenbedarfsberechnung für die Abfallbeseitigung in der Stadt Sprockhövel für das Jahr 2022. Gegenstand der Vorlage ist zudem der Erlass eines siebten Nachtrages zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallbeseitigung innerhalb des Stadtgebiets.
Die Vorlage ist für die Beratung in den entsprechenden Gremien vorgesehen, wobei die Beratung im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Rat angesetzt ist. Die Sitzungstermine für die Ausschussberatung und die Ratssitzung sind für den 2. Dezember 2022 beziehungsweise den 9. Dezember 2021 terminiert.
Zum aktuellen Zeitpunkt sind die detaillierten Beschlussvorschläge sowie die dazugehörigen Erläuterungen noch nicht in der Vorlage enthalten, da diese nachgereicht werden sollen. Bezüglich der Berichtspflicht ist vorgesehen, dass der zuständige Fachbereich nach Abschluss des Auftrages einen Sachstandsbericht vorlegt. Informationen zu den haushaltsmäßigen Auswirkungen, wie etwa Personalkosten oder Sachkosten, sind in diesem Dokument noch nicht konkret beziffert.
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- 09.12.2021 · Rat
- 02.12.2021 · Haupt- und Finanzausschuss
- 7Gebührenbedarfsberechnung "Entwässerung" für 2022 und Erlass eines 7. Nachtrages zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigung in der Stadt Sprockhövel.Zur Vorlage · 2021/727 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2021/727 befasst sich mit der Gebührenbedarfsberechnung für die Entwässerung im Jahr 2022. Gegenstand der Vorlage ist zudem der Erlass eines siebten Nachtrages zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigung in der Stadt Sprockhövel.
Die Vorlage war für die Beratung im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Rat vorgesehen, wobei die Sitzungen für den Dezember 2021 angesetzt waren. Zum Zeitpunkt der Erstellung der Sitzungsunterlagen wurden die detaillierten Beschlussvorschläge und die dazugehörigen Erläuterungen noch nicht beigefügt, sondern sollten nachgereicht werden.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen der Vorlage wurde im Dokument lediglich vermerkt, dass jährliche Folgekosten wahrscheinlich sind. Konkrete Beträge für Personalkosten oder Sachkosten wurden in der Vorlage nicht ausgewiesen. Über die Notwendigkeit eines Sachstandsberichts durch den zuständigen Fachbereich wurde im Rahmen der Vorlage keine abschließende Festlegung getroffen.
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- 09.12.2021 · Rat
- 02.12.2021 · Haupt- und Finanzausschuss
- 8Finanzierungsbedarf "Straßenreinigung" für 2022Zur Vorlage · 2021/728 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2021/728 befasst sich mit dem Finanzierungsbedarf für die Straßenreinigung im kommenden Haushaltsjahr 2022. Die Vorlage wurde von der Bürgermeisterin für die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses am 7. Dezember 2021 sowie des Rates am 9. Dezember 2021 erstellt.
Gegenstand der Vorlage ist die Ermittlung und Bereitstellung der notwendigen Mittel für die Durchführung der Straßenreinigungsarbeiten. Zum Zeitpunkt der Erstellung der Sitzungsvorlage wurden die detaillierten Beschlussvorschläge sowie die dazugehörigen Erläuterungen noch nicht in das Dokument aufgenommen, sondern wurden als nachzureichend deklariert.
Hinsichtlich der haushaltsmäßigen Auswirkungen ist die Vorlage so gestaltet, dass eine Zuschussfähigkeit der Kosten sowie mögliche jährliche Folgekosten oder Folgeeinnahmen als wahrscheinlich eingestuft werden. Konkrete Zahlen zu Personalkosten oder Sachkosten wurden in diesem Dokument noch nicht ausgewiesen. Die Vorlage dient somit als Grundlage für die anstehende Beratung der Gremien über die finanzielle Planung der Straßenreinigung.
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- 09.12.2021 · Rat
- 02.12.2021 · Haupt- und Finanzausschuss
- 9Betriebsabrechnung für die kostenrechnende Einrichtung "Kommunalfriedhof" für den Zeitraum 01.01.2018-31.12.2020.Zur Vorlage · 2021/729 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2021/729 befasst sich mit der Betriebsabrechnung für die kostenrechnende Einrichtung Kommunalfriedhof. Der betrachtete Zeitraum der Abrechnung umfasst die Jahre vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2020.
Die Vorlage wurde für die Beratung in den Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses am 2. Dezember 2021 sowie des Rates am 9. Dezember 2021 vorgesehen. Zum Zeitpunkt der Erstellung der Sitzungsunterlage durch die Bürgermeisterin waren die detaillierten Beschlussvorschläge sowie die dazugehörigen Erläuterungen noch nicht beigefügt, sondern sollten nachgereicht werden.
In der Vorlage sind keine spezifischen haushaltsmäßigen Auswirkungen in Form von konkreten Euro-Beträgen für Personalkosten oder Sachkosten ausgewiesen. Die Dokumentation dient der Vorbereitung der parlamentarischen Beratung der finanziellen Abrechnung der genannten Einrichtung für den genannten Dreijahreszeitraum.
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- 09.12.2021 · Rat
- 02.12.2021 · Haupt- und Finanzausschuss
- 10Friedhofsgebühren 2022 - 2024 und Erlass eines 3. Nachtrages zur Friedhofsgebührensatzung.Zur Vorlage · 2021/730 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2021/730 befasst sich mit der Festlegung der Friedhofsgebühren für den Zeitraum von 2022 bis 2024. Gegenstand der Vorlage ist zudem der Erlass eines dritten Nachtrages zur bestehenden Friedhofsgebührensatzung der Stadt Sprockhövel.
Die Beratung der Vorlage war für die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses am 2. Dezember 2021 sowie des Rates am 9. Dezember 2021 vorgesehen. Zum Zeitpunkt der Erstellung der Sitzungsunterlagen wurden die detaillierten Beschlussvorschläge sowie die dazugehörigen Erläuterungen noch nicht finalisiert und sollten nachgereicht werden.
Hinsichtlich der haushaltsmäßigen Auswirkungen der Vorlage wurde vermerkt, dass eine Zuschussfähigkeit der Maßnahmen wahrscheinlich ist. Konkrete Angaben zu geschätzten jährlichen Folgekosten oder Folgeeinnahmen im Bereich der Personalkosten oder Sachkosten wurden in diesem Dokument noch nicht ausgewiesen. Eine Verpflichtung des zuständigen Fachbereichs zur Vorlage eines Sachstandsbertes wurde im Rahmen des Berichtswesens nicht spezifiziert.
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- 09.12.2021 · Rat
- 02.12.2021 · Haupt- und Finanzausschuss
- 11Sparkassenangelegenheiten hier: Verwendung des Jahresüberschusses 2020Zur Vorlage · 2021/733 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2021/733 des Geschäftsbereichs I befasst sich mit der Verwendung des Jahresüberschusses der Stadtsparkasse für das Geschäftsjahr 2020. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Sparkassengesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen obliegt der Vertretung des Gewährträgers nach Anhörung des Verwaltungsrates die Entscheidung über die Verwendung des Bilanzgewinns.
Der Bilanzgewinn für das Jahr 2020 beläuft sich auf 440.995,86 EUR. Der Verwaltungsrat hat bereits am 21. Juni 2021 über die Verwendung dieses Gewinns beraten und schlägt dem Rat vor, den gesamten Betrag der Sicherheitsrücklage zuzuführen. Diese Empfehlung des Verwaltungsrates berücksichtigt die bestehende Ausschüttungssperre nach § 253 Absatz 6 des Handelsgesetzbuches (HGB). Der entsprechende Beschluss des Verwaltungsrates ging der Stadtverwaltung am 15. November 2021 zu. Die Vorlage dient somit der formellen Beschlussfassung durch den Rat.
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- 09.12.2021 · Rat
- 12Sparkassenangelegenheiten hier: Entlastung der Organe der StadtsparkasseZur Vorlage · 2021/734 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 2021/734 des Geschäftsbereichs I befasst sich mit Angelegenheiten der Stadtsparkasse und sieht die Entlastung der dortigen Organe vor. Auf Grundlage des bereits vorgelegten Jahresabschlusses für das Jahr 2020 sowie des dazugehörigen Lageberichtes, welcher einen Bestätigungsvermerk des Sparkassenverbandes Westfalen-Lippe aus Münster aufweist, wird dem Rat vorgeschlagen, dem Verwaltungsrat und dem Vorstand der Sparkasse für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen.
Die rechtliche Grundlage für diesen Beschluss bildet § 8 Absatz 2 Buchstabe f des Sparkassengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen. Im Rahmen des Abstimmungsprozesses ist zu beachten, dass Ratsmitglieder, die im Jahr 2020 an Sitzungen des Verwaltungsrates teilgenommen haben, gemäß den geltenden Bestimmungen nicht an der Beratung und Abstimmung über diesen Tagesordnungspunkt mitwirken dürfen. Die Vorlage wurde für die nichtöffentliche Sitzung des Rates am 9. Dezember 2021 vorbereitet.
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- 09.12.2021 · Rat
- 13Information über die Beantragung einer Förderung im Rahmen des Projektes "Sofortprogramm zur Stärkung der Innenstädte und Zentren in Nordrhein-Westfalen 2021"Zur Vorlage · 2021/735 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Sprockhövel hat im Rahmen der Vorlage 2021/735 den Rat darüber informiert, dass am 15. November 2021 ein Antrag auf Zuwendung im Rahmen des Landesförderprogramms „Sofortprogramm zur Stärkung der Innenstädte und Zentren in Nordrhein-Westfalen 2021“ gestellt wurde. Die Beantragung erfolgte durch die Stabsstelle Wirtschaftsförderung gemeinsam mit dem Fachbereich Planen und Umwelt.
Das Förderprojekt umfasst für die Stadtteile Haßlinghausen und Niedersprockhövel zwei wesentliche Bausteine. Im Bereich des Verfügungsfonds Anmietung ist die Anmietung leerstehender Ladenlokale sowie von Gastronomieflächen vorgesehen. Ziel ist die Weitervermietung dieser Flächen zu reduzierten Mieten über einen Zeitraum von zwei Jahren, um Leerstand zu vermeiden und neue Nutzungskonzepte, etwa für Gastronomie-Start-ups oder Vereine, zu ermöglichen.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Schaffung von Innenstadtqualitäten durch die Aufwertung des öffentlichen Raumes. Geplant ist die Anschaffung mobiler Elemente wie Stadtbäume im Schwammstadt-Prinzip, Pflanzkübel, Fassadenbegrünungen sowie generationsgerechte Möblierungselemente. In Haßlinghausen sollen diese Maßnahmen die Aufenthaltsqualität in der Mittelstraße erhöhen. In Niedersprockhövel ist die Nutzung mobiler Elemente als experimenteller Ansatz vorgesehen, um verschiedene Standorte zu testen und die Akzeptanz für zukünftige Umgestaltungen zu fördern. Mögliche Elemente umfassen unter anderem Sitzinseln oder Kombinationen aus Bücherschränken und Bänken.
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- 09.12.2021 · Rat
- 14Teilnahme am Heimat-Preis des Förderprogramms des Landes "Heimat.Zukunft.Nordrhein-Westfalen. Wir fördern, was Menschen verbindet"Zur Vorlage · 2021/724 · Beschlussvorlage
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Der Rat der Stadt Sprockhövel hat die Teilnahme am Heimat-Preis 2022 im Rahmen des Landesförderprogramms „Heimat.Zukunft.Nordrhein-Westfalen. Wir fördern, was Menschen verbindet“ beschlossen. Das Programm der Landesregierung Nordrhein-Westfalen zielt darauf ab, lokale und regionale Besonderheiten sichtbar zu machen und das ehrenamtliche Engagement zu würdigen. Für innovative Projekte stellt das Land pro Kommune ein Budget von 5.000 Euro zur Verfügung, welches ausschließlich für die Vergabe von Preisgeldern genutzt werden kann.
Die Verwaltung schlägt vor, das zur Verfügung stehende Preisgeld für das Jahr 2022 in drei Stufen aufzuteilen: 3.000 Euro für den ersten, 1.500 Euro für den zweiten und 500 Euro für den dritten Preis. Als Kriterien für eine Bewerbung wurden die Beibehaltung der bisherigen Vorgaben festgelegt. Ein Projekt muss mindestens einen Beitrag zur Stärkung der Gemeinschaft und des Zusammenhalts, zum Erhalt von Tradition, Brauchtum und regionalem Erbe oder zur Stärkung der lokalen Identität und Verwurzelung leisten.
Für die Vergabe der Preise soll eine Jury gebildet werden, die sich aus der Bürgermeisterin, dem Ältestenrat sowie drei weiteren Vertretern der Verwaltung zusammensetzt. Bewerben können sich Initiativen, Einzelpersonen, Vereine oder Gruppen. Im Falle des Beschlusses wird die Verwaltung einen entsprechenden Förderantrag für das Jahr 2022 stellen.
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- 09.12.2021 · Rat
- 15Förderprogramm Vital NRW hier: Sachstand und Bewerbung LeaderZur Vorlage · 2021/731 · Beschlussvorlage
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Der Rat der Stadt Sprockhövel hat die Teilnahme am Bewerbungsverfahren für die LEADER-Förderperiode 2023–2027 beschlossen. Im Falle einer Auswahl der Region Ennepe.Zukunft.Ruhr übernimmt die Stadt einen Anteil von 106.458,69 Euro an der regionalen öffentlichen Beteiligung, die sich insgesamt auf 300.000 Euro beläuft. Die Stadt strebt zudem die Sicherstellung der Finanzierung für die Folgejahre ab 2026 an.
Die LEADER-Förderung dient der Entwicklung des ländlichen Raumes durch die EU und das Land Nordrhein-Westfalen. Das zukünftige Fördergebiet umfasst die Kommunen Breckerfeld, Ennepetal, Gevelsberg, Schwelm, Wetter und Sprockhövel sowie die bisherige VITAL-Region Schwelm-Linderhausen. Zur Erstellung einer regionalen Entwicklungsstrategie wurde ein externes Büro beauftragt. Im Rahmen dieses Prozesses sind digitale Workshops zu den Themen Kommunalentwicklung, Wirtschaft und Arbeit sowie Sozio-Kultur vorgesehen.
Ein Sachstandsbericht zur VITAL-Region zeigt, dass bisher 27 Projekte als förderwürdig beschlossen wurden, wodurch rund 754.000 Euro an Fördergeldern gebunden sind. Zu den laufenden oder geplanten Vorhaben in Sprockhövel gehören unter anderem die Anschaffung einer Dampflok für den Dampf-Bahn-Club, ein Vokalmusikfest sowie die Aufstellung einer Rippelmarkenwand am Radweg. Die Bewerbung als LEADER-Region muss bis zum 4. März 2022 eingereicht werden; die Ergebnisse des Auswahlverfahrens werden im zweiten Quartal 2022 erwartet.
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- 09.12.2021 · Rat
- 16Beitritt zum Klima-Bündnis der europäischen Städte mit indigenen Völkern der Regenwälder / Alianza del Clima e.V.Zur Vorlage · 2021/706 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2021/706 sieht den Beitritt der Stadt Sprockhövel zum Verein „Klima-Bündnis der europäischen Städte mit indigenen Völkern der Regenwälder / Alianza del Clima e.V.“ zum 1. Januar 2022 vor. Das Klimamanagement der Stadt empfiehlt dem Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung diesen Beitritt sowie das Anstreben der Ziele des Bündnisses. Der Rat der Stadt soll die entsprechende Entscheidung treffen.
Durch die Mitgliedschaft verpflichtet sich die Kommune zur Unterstützung eines ambitionierten und gerechten Klimaschutzes. Das Netzwerk umfasst laut Vorlage 1896 Mitglieder in 27 Ländern, wobei auch die Städte Hattingen und Herdecke aus dem Ennepe-Ruhr-Kreis seit dem Jahr 2000 Teil des Verbundes sind. Die Mitgliedschaft ermöglicht die Teilnahme an Aktivitäten des Netzwerks und bietet Unterstützung bei Klimaschutzaktionen, wie etwa der Aktion „Stadtradeln“, für die Mitgliedskommunen vergünstigte Teilnahmegebühren erhalten.
Die jährlichen Kosten für die Stadt belaufen sich auf schätzungsweise 231 Euro. Dieser Betrag ergibt sich aus einer Berechnung von 0,0077 Euro pro Einwohner und Jahr. Die Vorlage weist zudem darauf hin, dass für den Ausschuss bzw. den Rat durch die zuständige Fachabteilung ein Sachstandsbericht vorzulegen ist.
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- 09.12.2021 · Rat
- 25.11.2021 · Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung
- 17Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen TeilZur Vorlage · 2021/640 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2021/640 dient als Tagesordnungspunkt für die 17. Sitzung des Rates der Stadt Sprockhövel, die am 9. Dezember 2021 stattfand. Der vorliegende Text ist im öffentlichen Teil der Sitzung unter dem Punkt Mitteilungen der Verwaltung angesetzt.
Der Inhalt der Vorlage sieht vor, dass die Mitteilungen der Verwaltung durch den Rat zur Kenntnis genommen werden. Als alternative Option ist im Dokument vermerkt, dass keine Mitteilungen vorliegen. Aus der Vorlage geht hervor, dass die Federführung beim Sachgebiet Digitalisierung/IT liegt. Es sind keine haushaltsmäßigen Auswirkungen oder Kosten durch diesen Tagesordnungspunkt ausgewiesen.
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- 09.12.2021 · Rat
- 18Anfragen im öffentlichen Teil nach § 18 der Geschäftsordnung für den Rat und die AusschüsseZur Vorlage · 2021/642 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2021/642 dient der Behandlung von Anfragen im öffentlichen Teil der Sitzung des Rates am 9. Dezember 2021. Die Vorlage wurde vom Sachgebiet Bürgerschaftsbeteiligung, Ehrenamt und Gremienarbeit erstellt und unter der Federführung des Sachgebiets Digitalisierung/IT zur Beratung vorgelegt.
Gegenstand der Vorlage ist die Beantwortung von Anfragen, die gemäß § 18 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse gestellt wurden. Als Beschlussvorschlag ist vorgesehen, dass die Verwaltung die eingegangenen Anfragen beantwortet. Alternativ ist als Option vermerkt, dass keine Anfragen vorliegen.
Aus der Vorlage gehen keine haushaltsmäßigen Auswirkungen in Form von Personalkosten oder Sachkosten hervor. Es ist kein Berichtswesen durch den zuständigen Fachbereich für diesen Tagesordnungspunkt vorgesehen. Die Vorlage dient der formalen Abwicklung des parlamentarischen Fragerechts im Rahmen der Ratssitzung.
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- 09.12.2021 · Rat