Sparkassenangelegenheiten hier: Entlastung der Organe der Stadtsparkasse
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2021/734 des Geschäftsbereichs I befasst sich mit Angelegenheiten der Stadtsparkasse und sieht die Entlastung der dortigen Organe vor. Auf Grundlage des bereits vorgelegten Jahresabschlusses für das Jahr 2020 sowie des dazugehörigen Lageberichtes, welcher einen Bestätigungsvermerk des Sparkassenverbandes Westfalen-Lippe aus Münster aufweist, wird dem Rat vorgeschlagen, dem Verwaltungsrat und dem Vorstand der Sparkasse für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen.
Die rechtliche Grundlage für diesen Beschluss bildet § 8 Absatz 2 Buchstabe f des Sparkassengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen. Im Rahmen des Abstimmungsprozesses ist zu beachten, dass Ratsmitglieder, die im Jahr 2020 an Sitzungen des Verwaltungsrates teilgenommen haben, gemäß den geltenden Bestimmungen nicht an der Beratung und Abstimmung über diesen Tagesordnungspunkt mitwirken dürfen. Die Vorlage wurde für die nichtöffentliche Sitzung des Rates am 9. Dezember 2021 vorbereitet.
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Beratungsfolge
- 09.12.2021kein Ergebnis hinterlegt