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Beschlussvorlage

Kreisumlage 2022 hier: Verfahren der Benehmensherstellung nach § 55 Kreisordnung NRW

2021/598 18.11.2021

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Im Rahmen der Sitzung des Rates am 18. November 2021 wurde die Vorlage 2021/598 zur Kreisumlage 2022 behandelt. Gegenstand der Vorlage ist das Verfahren zur Benehmensherstellung gemäß § 55 der Kreisordnung Nordrhein-Westfalen.

Die Bürgermeisterin legte hierzu eine Stellungnahme vor, die im Zusammenhang mit der Erstellung des Haushaltsplanentwurfs des Ennepe-Ruhr-Kreises für das Haushaltsjahr 2021 steht. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat die vorliegende Stellungnahme der Bürgermeisterin zur Kenntnis nimmt. Damit wird der formale Prozess zur Abstimmung über die Höhe der Kreisumlage im Rahmen der kommunalen Finanzplanung dokumentiert. Eine inhaltliche Änderung der finanziellen Parameter oder eine detaillierte Aufstellung der Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt Sprockhövel ist der vorliegenden Beschlussvorlage nicht zu entnehmen.

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Dokumente

Beratungsfolge

  • 18.11.2021
    kein Ergebnis hinterlegt