1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63 "Hauptstraße" hier: Ausnahme von der Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 2 BauGB für das Grundstück Hauptstraße 46
✦ KI-Zusammenfassung
Im Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz wurde über einen Antrag zur Ausnahme von der Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 2 BauGB für das Grundstück Hauptstraße 46 beraten. Der Bauantrag sieht den Abriss eines bestehenden Gebäudes und die Errichtung eines neuen Wohn- und Geschäftshauses vor. Geplant sind elf barrierefreie Wohneinheiten sowie Flächen für Praxen im Erdgeschoss.
Die Verwaltung empfiehlt, der Ausnahme von der Veränderungssperre nicht zuzustimmen. Ein wesentlicher Grund hierfür ist die geplante Änderung der Nutzung im Erdgeschoss: Der Vorhabenträger strebt aufgrund fehlender Vermarktungserfolge eine reine Wohnnutzung im Erdgeschoss an. Dies widerspricht den Zielen der geplanten 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63 „Hauptstraße“, die eine gewerbliche Nutzung im Bereich der Hauptstraße zur Sicherung der zentralen Versorgung in Niedersprockhövel vorsieht.
Zudem weist die Verwaltung darauf hin, dass der Bauantrag in mehreren Punkten von einem früheren Bauvorbescheid abweicht und gegen die Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung für den Ortsteil Niedersprockhövel verstößt. Dies betrifft unter anderem die Fassadengestaltung, die Fensteraufteilung sowie die Auskragung von Balkonen. Des Weiteren wurde festgestellt, dass die erforderliche Anzahl an Stellplätzen nach einer ersten Prüfung nicht nachgewiesen wurde. Der Ausschuss hat daher beschlossen, der Ausnahme von der Veränderungssperre nicht zuzustimmen, da das Vorhaben nicht den Planungszielen entspricht.
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Beratungsfolge
- 21.02.2022kein Ergebnis hinterlegt