Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz
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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- 1Bewerbung als Leader Region "Ennepe.Zukunft.Ruhr" hier: Vorstellung der regionalen EntwicklungsstrategieZur Vorlage · 2022/087 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Denkmalschutz wurde die Vorstellung der regionalen Entwicklungsstrategie für die Bewerbung der Region Ennepe.Zukunft.Ruhr als LEADER-Region für die Förderperiode 2023–2027 behandelt. Die LEADER-Förderung dient der Entwicklung des ländlichen Raumes durch Instrumente der Europäischen Union und des Landes Nordrhein-Westfalen. Das geplante Fördergebiet umfasst die Kommunen Breckerfeld, Ennepetal, Sprockhövel, Gevelsberg, Wetter sowie Schwelm-Linderhausen.
Die Erstellung der regionalen Entwicklungsstrategie erfolgt durch ein beauftragtes Planungsbüro. Grundlage hierfür bildeten digitale Workshops zu den Themen Kommunalentwicklung, Wirtschaft und Arbeit sowie Sozio-Kultur. Aus diesen Veranstaltungen wurden drei Handlungsfelder abgeleitet: regionale Lebensqualität, modernes Arbeiten und Wirtschaften sowie die Entwicklung einer Tourismus- und Kulturregion.
Der Rat der Stadt Sprockhövel hatte bereits im Dezember 2021 die Teilnahme am Bewerbungsverfahren beschlossen. Im Falle einer Auswahl der Region umfasst die regionale öffentliche Beteiligung ein Gesamtvolumen von 300.000 Euro, wovon die Stadt Sprockhövel einen Anteil von 106.458,69 Euro übernimmt. Die Einreichung der Bewerbung ist bis zum 4. März 2022 vorgesehen. Die Bewertung der Strategien durch ein Auswahlgremium des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen erfolgt anhand formaler und qualitativer Kriterien, wobei die Bekanntgabe der Ergebnisse für das zweite Quartal 2022 erwartet wird. Der Ausschuss nahm die Ausführungen zur Strategie zur Kenntnis.
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Beratungsfolge
- 21.02.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz
- 2Errichtung eines Mehrgenerationenhauses in der Hauptstraße auf dem Grundstück des ehemaligen Feuerwehrgerätehauses hier: Vorstellung der Planunterlagen zur KonzeptausschreibungZur Vorlage · 2022/088 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz hat sich mit den Ergebnissen der Konzeptausschreibung für die Errichtung eines Mehrgenerationenhauses auf dem Grundstück des ehemaligen Feuerwehrgerätehauses in Niedersprockhövel befasst. Im Rahmen der Ausschreibung, die auf die Schaffung von barrierefreiem Wohnraum mit einer Mischung aus geförderten und freifinanzierten Wohnungen abzielt, lagen zwei Bewerbungen vor. Beide Bewerber boten einen Kaufpreis von 510.000 Euro für das Grundstück an.
Das erste Konzept sieht eine Wohnfläche von 1.130 m² mit 14 Wohneinheiten vor, wobei sieben Einheiten förderfähig sind. Die Planung umfasst ein Gemeinschaftshaus mit Dachterrasse, eine Hoferschließung sowie eine energetische Umsetzung nach dem BEG 40 EE-Standard unter Verwendung von Recyclingbeton und Photovoltaik. Das zweite Konzept umfasst 1.19ierung 5 m² Wohnfläche mit 18 Wohneinheiten, von denen sechs förderfähig sind. Dieses Vorhaben beinhaltet einen Gartenpavillon und nutzt unter anderem Hanf-Dämmstoffe bei Erfüllung des KfW 55-Standards.
Der Ausschuss nahm das Ergebnis der Ausschreibung zur Kenntnis. In der Bewertung wurden städtebauliche, wohnungspolitische und energetische Kriterien herangezogen. Der Ausschuss beauftragte die Verwaltung, die Ergebnisse in die weiteren Planungen zur Umgestaltung der Hauptstraße im Rahmen des Programms „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ einzubeziehen. Zudem empfahl das Gremium, das Vergabeverfahren vorerst ruhen zu lassen.
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- 21.02.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz
- 31. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63 "Hauptstraße" hier: Ausnahme von der Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 2 BauGB für das Grundstück Hauptstraße 21Zur Vorlage · 2022/008 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2022/008 befasst sich mit der geplanten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63 „Hauptstraße“. Gegenstand der Vorlage ist die Entscheidung über eine Ausnahme von der bestehenden Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 2 BauGB für das Grundstück Hauptstraße 21.
Der Hintergrund der Vorlage ist ein Antrag auf Verlängerung eines Bauvorbescheids für die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage. Das geplante Bauvorhaben befindet sich in zweiter Reihe im rückwärtigen Bereich des Grundstücks. Da der Geltungsbereich der ersten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63 seit dem 16. März 2021 einer Veränderungssperre unterliegt, sind bauliche Maßnahmen grundsätzlich untersagt, sofern sie nicht genehmigungspflichtig sind oder wesentliche Wertsteigerungen bewirken.
Die Verwaltung führt aus, dass das Ziel der Bebauungsplanänderung darin besteht, die Nutzung der Erdgeschosszonen entlang der Hauptstraße für den Einzelhandel und Dienstleistungen zu sichern und Wohnnutzungen in den vorderen Gebäudeteilen auszuschließen. Eine Wohnnutzung im hinteren Bereich der Grundstücke ist im Entwurf jedoch vorgesehen, um Nachverdichtungspotenziale zu nutzen. Da das Vorhaben auf der Hauptstraße 21 im rückwärtigen Bereich liegt, entspricht es den planerischen Zielen der Änderung. Da keine öffentlichen Belange der Ausnahme entgegenstehen, wird dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz vorgeschlagen, der Ausnahme von der Veränderungssperre zuzustimmen.
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- 21.02.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz
- 41. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63 "Hauptstraße" hier: Ausnahme von der Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 2 BauGB für das Grundstück Hauptstraße 46Zur Vorlage · 2022/090 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz wurde über einen Antrag zur Ausnahme von der Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 2 BauGB für das Grundstück Hauptstraße 46 beraten. Der Bauantrag sieht den Abriss eines bestehenden Gebäudes und die Errichtung eines neuen Wohn- und Geschäftshauses vor. Geplant sind elf barrierefreie Wohneinheiten sowie Flächen für Praxen im Erdgeschoss.
Die Verwaltung empfiehlt, der Ausnahme von der Veränderungssperre nicht zuzustimmen. Ein wesentlicher Grund hierfür ist die geplante Änderung der Nutzung im Erdgeschoss: Der Vorhabenträger strebt aufgrund fehlender Vermarktungserfolge eine reine Wohnnutzung im Erdgeschoss an. Dies widerspricht den Zielen der geplanten 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63 „Hauptstraße“, die eine gewerbliche Nutzung im Bereich der Hauptstraße zur Sicherung der zentralen Versorgung in Niedersprockhövel vorsieht.
Zudem weist die Verwaltung darauf hin, dass der Bauantrag in mehreren Punkten von einem früheren Bauvorbescheid abweicht und gegen die Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung für den Ortsteil Niedersprockhövel verstößt. Dies betrifft unter anderem die Fassadengestaltung, die Fensteraufteilung sowie die Auskragung von Balkonen. Des Weiteren wurde festgestellt, dass die erforderliche Anzahl an Stellplätzen nach einer ersten Prüfung nicht nachgewiesen wurde. Der Ausschuss hat daher beschlossen, der Ausnahme von der Veränderungssperre nicht zuzustimmen, da das Vorhaben nicht den Planungszielen entspricht.
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- 21.02.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz
- 5Bebauungsplan Nr. 65 "Mittelstraße-Mitte" hier: Ausnahme von der Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 2 BauGB für die Grundstücke Wilhelm-Kraft-Straße 5, 7 und 9Zur Vorlage · 2022/006 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz liegt eine Beschlussvorlage zur Ausnahme von der Veränderungssperre für den künftigen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 65 „Mittelstraße-Mitte“ vor. Gegenstand des Antrags ist die Errichtung von 18 Anstellbalkonen an drei zusammenhängenden Mehrfamilienhäusern auf den Grundstücken Wilhelm-Kraft-Straße 5, 7 und 9.
Seit dem 10. Dezember 2020 besteht für den betreffenden Bereich eine Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB, die bauliche Veränderungen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes untersagt. Die Verwaltung führt aus, dass das geplante Vorhaben eine geringfügige Erweiterung des bestehenden Gebäudes auf dem Grundstück Wilhelm-Kraft-Straße 9 darstellt. Die im Entwurf des Bebauungsplanes festgesetzten Baugrenzen sowie die zukünftigen Festsetzungen des Plans werden durch die Maßnahme eingehalten.
Das übergeordnete Ziel des Bebauungsplanes Nr. 65 ist die Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und der Erhalt der Struktur der Mittelstraße als zentralen Versorgungsbereich von Haßlinghausen. Durch die Ausweisung von Baurecht für Nachverdichtungspotenziale im rückwärtigen Bereich sollen flächensparende Siedlungsentwicklungen ermöglicht werden. Da das Vorhaben den planerischen Zielsetzungen entspricht und keine öffentlichen Belange entgegenstehen, wird dem Ausschuss empfohlen, der Ausnahme von der Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 2 BauGB zuzustimmen.
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- 21.02.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz
- 6Bekanntgabe von eingegangenen und beschiedenen Bauanträgen und BauvoranfragenZur Vorlage · 2022/039 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Denkmalschutz am 21. Februar 2022 liegt die Beschlussvorlage 2022/039 zur Bekanntgabe von Bauanträgen und Bauvoranfragen vor. Der Inhalt der Vorlage umfasst die Information über die seit der letzten Ausschusssitzung eingegangenen und bearbeiteten Vorgänge im Bereich Bauen und Wohnen.
Die Aufstellung beinhaltet eine Übersicht über neu angelegte Bauakten sowie über die erteilten Baugenehmigungen. Darüber hinaus werden die eingegangenen und die bereits beschiedenen Bauvoranfragen im Rahmen der Bekanntgabe aufgeführt. Zur Identifizierung von gewerblichen Vorhaben ist in der Liste am Ende der jeweiligen Zeile ein „G“ vermerkt.
Die Vorlage sieht vor, dass der Ausschuss die vorliegenden Informationen zur Kenntnis nimmt. Es sind keine haushaltsmäßigen Auswirkungen durch diesen Vorgang zu erwarten. Die zuständige Fachabteilung ist für die Bereitstellung der entsprechenden Daten verantwortlich.
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- 21.02.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz
- 7Benennung von sachkundigen Einwohner* innenZur Vorlage · 2022/058 · Beschlussvorlage
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Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Denkmalschutz liegt die Beschlussvorlage 2022/058 zur Benennung von sachkundigen Einwohnern vor. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Sprockhövel, eine Person als sachkundigen Einwohner zu benennen, die die Bürgergemeinschaft Herzkamp e.V. vertritt.
Die Vorlage bezieht sich auf einen Beschluss aus einer Lenkungskreissitzung vom 21. November 2021. Dabei ist vorgesehen, dass die Vertretung der Bürgergemeinschaft Herzkamp e.V. durch eine Person erfolgt, die wiederum durch eine weitere Person vertreten werden soll. Mit der Benennung der sachkundigen Einwohner sind keine haushaltsmäßigen Auswirkungen verbunden.
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- 21.02.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz
- 8Mitteilungen der Verwaltungen im öffentlichen TeilZur Vorlage · 2022/031 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2022/031 dient als Tagesordnungspunkt für die x öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Denkmalschutz. Der Inhalt der Vorlage bezieht sich auf die Mitteilungen der Verwaltungen im öffentlichen Teil der Sitzung.
Die Bürgermeisterin hat die Vorlage für die Sitzung am 21. Februar 2022 vorgelegt. Es ist kein spezifischer Beschlussvorschlag enthalten. Bezüglich des Berichtswesens ist vorgesehen, dass dem Ausschuss oder dem Rat durch den zuständigen Fachbereich ein Sachstandsbericht vorgelegt wird. Über die genaue Frequenz der Berichterstattung, ob vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich, sowie über die Vorlage nach Abschluss eines Auftrages, macht die Vorlage keine konkreten Angaben.
Hinsichtlich der haushaltsmäßigen Auswirkungen sind keine direkten Kosten oder Einnahmen in der Vorlage ausgewiesen. Es liegen keine Informationen zu Personalkosten oder Sachkosten vor, die im Rahmen dieser Vorlage als Folgekosten oder Folgeeinnahmen zu bewerten wären. Die Vorlage dient primär der Information im Rahmen des Berichtswesens der Verwaltung.
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- 21.02.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz
- 9Anfragen im öffentlichen TeilZur Vorlage · 2022/032 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2022/032 dient als Tagesordnungspunkt für die Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Denkmalschutz, die am 21. Februar 2022 stattfindet. Der Gegenstand der Beratung im öffentlichen Teil der Sitzung umfasst Anfragen, die in diesem Gremium behandelt werden sollen.
Die Vorlage wurde durch die Bürgermeisterin vorgelegt und bezieht sich auf das Sachgebiet Planen und Umwelt. Ein konkreter Beschlussvorschlag ist für diesen Tagesordnungspunkt nicht vorgesehen. Bezüglich des Berichtswesens ist vorgesehen, dass der zuständige Fachbereich dem Ausschuss oder dem Rat einen Sachstandsbericht vorlegt. Über die genaue Frequenz der Berichterstattung, ob vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich, sowie über die Vorlage nach Abschluss eines Auftrages, macht die Vorlage in diesem Punkt keine spezifische Angabe. Haushaltsmäßige Auswirkungen oder geschätzte Kosten für die Behandlung dieses Tagesordnungspunktes werden in dem Dokument nicht ausgewiesen.
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