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Beschlussvorlage

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63 "Hauptstraße" hier: Ausnahme von der Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 2 BauGB für das Grundstück Hauptstraße 21

2022/008 21.02.2022

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 2022/008 befasst sich mit der geplanten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63 „Hauptstraße“. Gegenstand der Vorlage ist die Entscheidung über eine Ausnahme von der bestehenden Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 2 BauGB für das Grundstück Hauptstraße 21.

Der Hintergrund der Vorlage ist ein Antrag auf Verlängerung eines Bauvorbescheids für die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage. Das geplante Bauvorhaben befindet sich in zweiter Reihe im rückwärtigen Bereich des Grundstücks. Da der Geltungsbereich der ersten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63 seit dem 16. März 2021 einer Veränderungssperre unterliegt, sind bauliche Maßnahmen grundsätzlich untersagt, sofern sie nicht genehmigungspflichtig sind oder wesentliche Wertsteigerungen bewirken.

Die Verwaltung führt aus, dass das Ziel der Bebauungsplanänderung darin besteht, die Nutzung der Erdgeschosszonen entlang der Hauptstraße für den Einzelhandel und Dienstleistungen zu sichern und Wohnnutzungen in den vorderen Gebäudeteilen auszuschließen. Eine Wohnnutzung im hinteren Bereich der Grundstücke ist im Entwurf jedoch vorgesehen, um Nachverdichtungspotenziale zu nutzen. Da das Vorhaben auf der Hauptstraße 21 im rückwärtigen Bereich liegt, entspricht es den planerischen Zielen der Änderung. Da keine öffentlichen Belange der Ausnahme entgegenstehen, wird dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz vorgeschlagen, der Ausnahme von der Veränderungssperre zuzustimmen.

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