Bebauungsplan Nr. 65 "Mittelstraße-Mitte" hier: Ausnahme von der Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 2 BauGB für die Grundstücke Wilhelm-Kraft-Straße 5, 7 und 9
✦ KI-Zusammenfassung
Im Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz liegt eine Beschlussvorlage zur Ausnahme von der Veränderungssperre für den künftigen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 65 „Mittelstraße-Mitte“ vor. Gegenstand des Antrags ist die Errichtung von 18 Anstellbalkonen an drei zusammenhängenden Mehrfamilienhäusern auf den Grundstücken Wilhelm-Kraft-Straße 5, 7 und 9.
Seit dem 10. Dezember 2020 besteht für den betreffenden Bereich eine Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB, die bauliche Veränderungen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes untersagt. Die Verwaltung führt aus, dass das geplante Vorhaben eine geringfügige Erweiterung des bestehenden Gebäudes auf dem Grundstück Wilhelm-Kraft-Straße 9 darstellt. Die im Entwurf des Bebauungsplanes festgesetzten Baugrenzen sowie die zukünftigen Festsetzungen des Plans werden durch die Maßnahme eingehalten.
Das übergeordnete Ziel des Bebauungsplanes Nr. 65 ist die Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und der Erhalt der Struktur der Mittelstraße als zentralen Versorgungsbereich von Haßlinghausen. Durch die Ausweisung von Baurecht für Nachverdichtungspotenziale im rückwärtigen Bereich sollen flächensparende Siedlungsentwicklungen ermöglicht werden. Da das Vorhaben den planerischen Zielsetzungen entspricht und keine öffentlichen Belange entgegenstehen, wird dem Ausschuss empfohlen, der Ausnahme von der Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 2 BauGB zuzustimmen.
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- 21.02.2022kein Ergebnis hinterlegt