Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 GO NRW hier: Teilnahme der Stadt Sprockhövel am Bundesprogramm "Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren"
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Sprockhövel hat die Dringlichkeitsentscheidung vom 21. Februar 2022 gemäß § 60 GO NRW bestätigt. Damit wird die Teilnahme der Stadt am Bundesprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ offiziell legitimiert. Die Stadt wurde bereits im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens für das Zuwendungsverfahren ausgewählt.
Das Projekt mit dem Titel „Zukunftsperspektierung Niedersprockhövel – neue Strategien für ein resilientes & l(i)ebenswertes Ortsteilzentrum“ ist auf den Zeitraum von Sommer 2022 bis August 2025 angelegt. Ziel ist die Entwicklung einer Zukunftsstrategie für das Ortsteilzentrum Niedersprockhövel, die durch ein Planungsbüro unter Einbeziehung von Studierenden der Hochschule Bochum erstellt werden soll. Die Strategie soll Potenziale und Herausforderungen, insbesondere im Bereich der Verkehrslage, erfassen und konkrete Maßnahmen ableiten. Geplant sind unter anderem die Umsetzung von Stadtmöblierungselementen sowie die Erstellung eines Einzelhandelsgutachtens zur Untersuchung der Auswirkungen einer möglichen Verlagerung des zentralen Omnibusstops (ZOB) an die Bochumer Straße.
Zudem sieht das Vorhaben die Anmietung leerstehender Ladenlokale durch die Stadt vor, um diese für zwei Jahre an innovative Nutzungskonzepte wie Schüler-Cafés oder Kulturinitiativen unterzuvermieten. Ein weiteres Element ist die Erarbeitung eines Markenkonzepts durch eine beauftragte Agentur. Für die Umsetzung des Projekts stellt die Stadt jährliche Eigenanteile in Höhe von 7.500 Euro für das Jahr 2022, 20.500 Euro für 2023, 24.750 Euro für 2024 und 22.000 Euro für 2025 bereit. Der beantragte Bundesförderbetrag beläuft sich auf insgesamt 224.250 Euro.
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