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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- 1Fragestunde nach § 19 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt SprockhövelZur Vorlage · 2022/137 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2022/137 betrifft den Tagesordnungspunkt der Fragestunde gemäß § 19 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Sprockhövel. Die Vorlage wurde für die nichtöffentliche Sitzung am 17. März 2022 erstellt und liegt in der Federführung des Sachgebiets Digitalisierung/IT.
Der Inhalt der Vorlage sieht zwei alternative Beschlussvorschläge für die Beantwortung von Anfragen vor. Es wird entweder festgehalten, dass die vorliegenden Anfragen beantwortet werden, oder es wird dokumentiert, dass keine Anfragen aus der Bevölkerung eingegangen sind. Die Vorlage enthält keine Angaben zu haushaltsmäßigen Auswirkungen oder zu geschätzten Kosten für Personalsachkosten. Ein Berichtswesen durch den zuständigen Fachbereich ist in diesem Dokument nicht für einen spezifischen Zeitraum wie vierteljährlich oder jährlich festgeschrieben, sondern verweist auf die Erläuterungen in den Anlagen.
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- 17.03.2022 · Rat
- 2Bericht über den Sachstand von Ratsbeschlüssen hier: Öffentlicher TeilZur Vorlage · 2022/138 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2022/138 dient der Information des Rates der Stadt Sprockhövel im Rahmen der Sitzung am 17. März 2022. Gegenstand der Vorlage ist ein Bericht über den aktuellen Sachstand von bereits gefassten Ratsbeschlüssen.
Die Vorlage wurde durch das Sachgebiet Bürgerschaftsbeteiligung, Ehrenamt und Gremienarbeit erstellt. Der vorgeschlagene Beschluss sieht vor, dass der Rat den vorliegenden Bericht über den Sachstand der Ratsbeschlüsse lediglich zur Kenntnis nimmt.
Aus den Dokumenten geht hervor, dass die zuständige Fachabteilung für die Erstellung solcher Sachstandsberichte verantwortlich ist. Es sind keine unmittelbaren haushaltsmäßigen Auswirkungen durch diese Vorlage im Sinne von neuen Personalkosten oder Sachkosten ausgewiesen. Die Vorlage ist als Teil des Berichtswesens für den öffentlichen Teil der Sitzung vorgesehen.
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- 17.03.2022 · Rat
- 3Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 GO NRW hier: Teilnahme der Stadt Sprockhövel am Bundesprogramm "Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren"Zur Vorlage · 2022/164 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Sprockhövel hat die Dringlichkeitsentscheidung vom 21. Februar 2022 gemäß § 60 GO NRW bestätigt. Damit wird die Teilnahme der Stadt am Bundesprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ offiziell legitimiert. Die Stadt wurde bereits im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens für das Zuwendungsverfahren ausgewählt.
Das Projekt mit dem Titel „Zukunftsperspektierung Niedersprockhövel – neue Strategien für ein resilientes & l(i)ebenswertes Ortsteilzentrum“ ist auf den Zeitraum von Sommer 2022 bis August 2025 angelegt. Ziel ist die Entwicklung einer Zukunftsstrategie für das Ortsteilzentrum Niedersprockhövel, die durch ein Planungsbüro unter Einbeziehung von Studierenden der Hochschule Bochum erstellt werden soll. Die Strategie soll Potenziale und Herausforderungen, insbesondere im Bereich der Verkehrslage, erfassen und konkrete Maßnahmen ableiten. Geplant sind unter anderem die Umsetzung von Stadtmöblierungselementen sowie die Erstellung eines Einzelhandelsgutachtens zur Untersuchung der Auswirkungen einer möglichen Verlagerung des zentralen Omnibusstops (ZOB) an die Bochumer Straße.
Zudem sieht das Vorhaben die Anmietung leerstehender Ladenlokale durch die Stadt vor, um diese für zwei Jahre an innovative Nutzungskonzepte wie Schüler-Cafés oder Kulturinitiativen unterzuvermieten. Ein weiteres Element ist die Erarbeitung eines Markenkonzepts durch eine beauftragte Agentur. Für die Umsetzung des Projekts stellt die Stadt jährliche Eigenanteile in Höhe von 7.500 Euro für das Jahr 2022, 20.500 Euro für 2023, 24.750 Euro für 2024 und 22.000 Euro für 2025 bereit. Der beantragte Bundesförderbetrag beläuft sich auf insgesamt 224.250 Euro.
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- 17.03.2022 · Rat
- 4Quartalsbericht IV. Quartal 2021Zur Vorlage · 2022/072 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2022/072 dient der Information des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Rates der Stadt Sprockhövel über die finanzielle Lage der Kommune. Gegenstand der Vorlage ist der Quartalsbericht für das vierte Quartal des Jahres 2021.
Mit der Vorlage wird vorgeschlagen, dass der Haupt- und Finanzausschuss sowie der Rat den Bericht über die Finanzsituation des betreffenden Zeitraums zur Kenntnis nehmen. Die zuständige Fachabteilung ist im Rahmen des Berichtswesens dazu angehalten, entsprechende Sachstandsberichte vorzulegen.
Die Vorlage enthält keine Angaben zu haushaltsmäßigen Auswirkungen, wie etwa zu Personalkosten, Sachkosten oder freiwilligen Leistungen. Es sind keine zusätzlichen Kosten oder Einnahmen für den Haushalt aus diesem Vorgang ersichtlich. Die Beratung der Vorlage ist für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 10. März 2022 sowie für die Sitzung des Rates am 17. März 2022 vorgesehen.
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- 17.03.2022 · Rat
- 10.03.2022 · Haupt- und Finanzausschuss
- 5Bericht über die haushaltswirtschaftliche SituationZur Vorlage · 2022/073 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2022/073 dient der Information über die haushaltswirtschaftliche Situation der Stadt Sprockhövel. Der Inhalt der Vorlage sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss sowie der Rat den Bericht über die aktuelle Lage der Haushaltswirtschaft zur Kenntnis nehmen.
Die Vorlage ist für die Beratung in der nichtöffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 10. März 2022 sowie in der Sitzung des Rates am 17. März 2022 vorgesehen. Ein konkreter Sachstandsbericht wird durch den zuständigen Fachbereich aus dem Sachgebiet Kämmerei vorgelegt. Über die reine Kenntnisnahme der Situation hinaus enthält das Dokument keine weiteren inhaltlichen Details zu spezifischen Kosten, Einnahmen oder personellen Auswirkungen. Es handelt sich um ein formales Verfahren zur Berichterstattung über den Stand der städtischen Haushaltswirtschaft.
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- 17.03.2022 · Rat
- 10.03.2022 · Haupt- und Finanzausschuss
- 6Kenntnisnahme von überplanmäßigen/außerplanmäßigen Aufwendungen und AuszahlungenZur Vorlage · 2022/092 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2022/092 befasst sich mit der Kenntnisnahme von überplanmäßigen sowie außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen, die im Haushaltsjahr 2021 angefallen sind. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Sprockhövel, die in der Anlage aufgeführten Mehraufwendungen förmlich zur Kenntnis zu nehmen.
Die Dokumentation führt verschiedene Einzelposten auf, deren Deckung jeweils durch Einsparungen in anderen Planungsstellen oder durch Erträge erfolgt. So wurden im Rahmen der Umstellung der Mittagessituation im Kitabereich Investitionen in Geschirr im Umfang von insgesamt rund 4.435 Euro getätigt. Im Bereich der Musikschule entstanden durch die Honorierung von Kräften zur Krankheitsvertretung und zur Wiederbesetzung von Stellen Mehraufwendungen in Höhe von 15.650 Euro, die durch Einsparungen bei den Dienstbezügen tariflich Beschäftigter kompensiert wurden.
Ein weiterer Posten betrifft den Verbrauch von Streusalz im Januar 2021, wodurch Aufwendungen in Höhe von 12.000 Euro entstanden, die durch Minderaufwendungen bei der Grundstücksunterhaltung und sonstigen Dienstleistungen gedeckt wurden. Zudem wurden nach einem Einbruch beim städtischen Bauhof Arbeitsmaschinen und Geräte im Wert von 15.000 Euro neu beschafft, wobei die Kosten durch eine Versicherungsentschädigung gedeckt werden konnten. Ein weiterer Erwerb von beweglichem Anlagevermögen betrifft die Anschaffung eines Druckers für die Jugendhilfearbeit in Höhe von 955,55 Euro.
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- 17.03.2022 · Rat
- 10.03.2022 · Haupt- und Finanzausschuss
- 7Ermächtigungsübertragungen gemäß § 22 KomHVO NRWZur Vorlage · 2022/154 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2022/154 befasst sich mit der Kenntnisnahme von Ermächtigungsübertragungen gemäß § 22 Abs. 4 der Kommunalwirtschaftsordnung (KomHVO) NRW. Die Regelungen zur Übertragung von Ermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen basieren auf einem Beschluss aus dem Jahr 2013. Dieser legt fest, dass im Rahmen der Haushaltsführung grundsätzlich der Grundsatz der Jährlichkeit gilt, um eine Belastung zukünftiger Haushaltsjahre zu vermeiden. In begründeten Ausnahmefällen können jedoch Mittel bis zum Jahresende beim Kämmerer beantragt werden, wobei die Entscheidung über die Höhe und Bildung der Übertragungen beim Kämmerer oder der Bürgermeisterin liegt.
Die vorliegenden Übertragungen haben Auswirkungen auf den Ergebnis- und Finanzplan des Haushaltsjahres 2022. Durch die Übertragungen aus dem Vorjahr 2021 kommt es zu einer Ergebnisverschlechterung im laufenden Jahr, da der Haushaltsansatz entsprechend erhöht wird. Im Finanzplan ergeben sich Veränderungen bei den Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden sowie für Baumaßnahmen. Konkret erhöht sich der Planwert für Baumaßnahmen von 7.469.000,00 Euro auf 8.205.779,00 Euro. Insgesamt führt die Übertragung investiver Auszahlungen in Höhe von 793.967,02 Euro dazu, dass im Jahr 2022 eine höhere Kreditaufnahme erforderlich wird. Eine im Jahr 2021 nicht genutzte Kreditermächtigung kann gemäß der Gemeindeordnung NRW weiterhin bis zum Ende des Jahres 2022 in Anspruch genommen werden.
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- 17.03.2022 · Rat
- 10.03.2022 · Haupt- und Finanzausschuss
- 8Beteiligungsbericht 2020 der Stadt SprockhövelZur Vorlage · 2022/065 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2022/065 dient der Beratung und Verabschiedung des Beteiligungsberichts der Stadt Sprockhövel für das Jahr 2020. Der Bericht wird dem Haupt- und Finanzausschuss zur Beratung sowie dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt.
Die Grundlage für die Erstellung dieses Berichts ist die Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Da die Stadt Sprockhövel für das Jahr 2020 von der Pflicht zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses gemäß § 116a GO NRW Gebrauch gemacht hat, ergibt sich nach § 117 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung die Verpflichtung, einen Beteiligungsbericht zu erstellen. Die inhaltliche Gestaltung des Berichts folgt dabei den Vorgaben der Kommunalhaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen.
Der Bericht umfasst wesentliche Informationen zu allen verselbstständigten Aufgabenbereichen der Stadt, die in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form organisiert sind. Er enthält Angaben zu den Beteiligungsverhältnissen, den Zielen der Beteiligung sowie zur Erfüllung des öffentlichen Zwecks. Zudem werden Informationen zu den Jahresergebnissen, den Verbindlichkeiten, der Entwicklung des Eigenkapitals sowie zu den wesentlichen Finanz- und Leistungsbeziehungen aufgeführt. Mit diesem Dokument legt die Stadt die wirtschaftlichen Betätigungen für das betreffende Geschäftsjahr offen. Ein gesonderter Beschluss durch den Rat in einer öffentlichen Sitzung ist für den Bericht vorgesehen.
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- 17.03.2022 · Rat
- 10.03.2022 · Haupt- und Finanzausschuss
- 9Haushaltssanierungscontrolling hier: Abschlussbericht für den Zeitraum 01.01.2021 bis 31.12.2021Zur Vorlage · 2022/089 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2022/089 aus dem Geschäftsbereich I befasst sich mit dem Abschlussbericht des Haushaltssanierungscontrollings für den Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021. Der Bericht wurde dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat zur Kenntnisnahme vorgelegt.
Dem Bericht zufolge wurde die festgelegte Zielvorgabe in Höhe von 6.440.217 Euro erreicht. Die vorliegenden Zahlen weisen einen Überschuss von 294.487 Euro aus. Als wesentliche Faktoren für dieses Ergebnis werden die Entwicklung der Personalaufwendungen bei den Maßnahmen 1 und 2 sowie die anhaltende Niedrigzinsphase im Rahmen der Maßnahme 58 angeführt. Da die betroffenen Maßnahmen bereits in vorangegangenen Quartalsberichten oder in Berichten der Kämmerei zur haushaltswirtschaftlichen Situation thematisiert wurden, sind keine weiteren Erläuterungen im Dokument enthalten.
Mit der Vorlage dieses Abschlussberichts endet die Erstellungspflicht gemäß den Vorgaben des Stärkungspaktgesetzes sowie den Anforderungen der Bezirksregierung.
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- 17.03.2022 · Rat
- 10.03.2022 · Haupt- und Finanzausschuss
- 10Änderung der Vergabeordnung der Stadt SprockhövelZur Vorlage · 2022/077 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Sprockhövel hat im Rahmen der Beschlussvorlage 2022/077 eine Änderung der städtischen Vergabeordnung zur Beratung im Rat vorgelegt. Gegenstand des Antrags ist die Erhöhung der bestehenden Vergabewerte innerhalb der Vergabeordnung.
Die Begründung der Verwaltung stützt sich auf die Kommunalen Vergabegrundsätze des Landes Nordrhein-Westfalen. Diese ermöglichen es, die festgelegten Wertgrenzen für Vergaben vorerst bis zum 31. Dezember 2022 anzuheben. Die entsprechenden Anpassungen der Grenzwerte sind in der der Vorlage beigefügten Anlage detailliert aufgeführt.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt Sprockhövel dem Vorschlag der Verwaltung zur Änderung der Vergabeordnung zustimmt. Die Neuregelung ist so konzipiert, dass sie mit dem 22. März 2022 in Kraft tritt. Die Federführung für diese Vorlage liegt bei der Funktionsstelle Vergaben/Fördermittelmanagement.
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- 17.03.2022 · Rat
- 11Beirat der Verkehrsgesellschaft Ennepe-Ruhr mbH (VER) hier: Wahl eines weiteren stellvertretenden MitgliedesZur Vorlage · 2022/123 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Rates am 17. März 2022 wird über die Besetzung eines weiteren stellvertretenden Mitglieds im Beirat der Verkehrsgesellschaft Ennepe-Ruhr mbH (VER) beraten. Die vorliegende Beschlussvorlage der Nummer 2022/123 aus dem Geschäftsbereich I befasst sich mit der Erweiterung der Vertretung der Stadt im genannten Beirat.
Hintergrund der Vorlage ist die bestehende Besetzung des Beirats, in der die Bürgermeisterin als Mitglied und ein Beigeordneter als stellvertretendes Mitglied vertreten sind. Um die Funktionsfähigkeit des Beirats sicherzustellen, soll für den Fall einer gleichzeitigen Abwesenheit beider Personen ein weiteres stellvertretendes Mitglied gewählt werden. Die Verwaltung schlägt hierfür die Leiterin des Fachbereichs IV.1 – Planen/Umwelt/Bauen/Wohnen – als Kandidatin für dieses Amt vor. Mit der Annahme des Beschlussvorschlags würde die personelle Vertretung der Stadt im Beirat der VER um eine weitere stellvertretende Stimme ergänzt.
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- 17.03.2022 · Rat
- 12Benennung von sachkundigen Einwohner*innenZur Vorlage · 2022/167 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Rates der Stadt Sprockhövel am 17. März 2022 liegt die Beschlussvorlage 2022/167 zur Benennung von sachkundigen Einwohnern vor. Der Gegenstand der Vorlage ist die offizielle Benennung von Vertretern für den Bürgergemeinschaft Herzkamp e.V.
Die Vorlage bezieht sich auf einen Beschluss aus einer Lenkungskreissitzung vom 21. November 2021. Darin wurde festgelegt, eine Person als Vertreter der Bürgergemeinschaft Herzkamp e.V. als sachkundigen Einwohner zu benennen. Der Beschluss sieht vor, dass ein Vertreter der Bürgergemeinschaft als sachkundiger Einwohner fungiert und durch eine weitere Person vertreten wird.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz hat in seiner Sitzung am 21. Februar 2022 die Empfehlung an den Rat ausgesprochen, die vorgeschlagenen Personen als sachkundige Einwohner zu benennen. Die Benennung umfasst den Vertreter der Bürgergemeinschaft Herzkamp e.V. sowie dessen Stellvertreter. Mit der Benennung der sachkundigen Einwohner sind keine haushaltsmäßigen Auswirkungen verbunden.
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- 17.03.2022 · Rat
- 13Neubesetzung von AusschüssenZur Vorlage · 2022/045 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Rates am 17. März 2022 liegt die Beschlussvorlage 2022/045 aus dem Geschäftsbereich I zur Neubesetzung von Ausschüssen vor. Gegenstand der Vorlage ist die Änderung der Zusammensetzung im Ausschuss für Jugendhilfe und Schule.
Konkret wird vorgeschlagen, die Vertretung des DKSB Hattingen/Sprockhövel e.V. als ordentliches Mitglied in diesem Ausschuss neu zu besetzen. Die Vorlage verweist auf die entsprechenden Anträge zur Änderung der Ausschussbesetzungen, die der Entscheidung zugrunde liegen. Eine Änderung der personellen Besetzung für die genannten Positionen ist im Rahmen dieses Vorgangs vorgesehen. Weitere haushaltsmäßige Auswirkungen oder zusätzliche Erläuterungen sind in der vorliegenden Sitzungsvorlage nicht aufgeführt.
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Beratungsfolge
- 17.03.2022 · Rat
- 14Anpassung der Richtlinie zur Förderung und Betreuung von Kindern in Kindertagespflege der Stadt SprockhövelZur Vorlage · 2022/148 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Sprockhövel beabsichtigt, die Richtlinie zur Förderung und Betreuung von Kindern in der Kindertagespflege anzupassen. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, dass die entsprechenden Gremien die Änderungen zur Kenntnis nehmen und deren Umsetzung zustimmen. Die Anpassungen erfolgen im Rahmen eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses der Verwaltung und beinhalten sowohl sprachliche Präzisierungen als auch inhaltliche Neuregelungen.
Ein wesentlicher Punkt betrifft die Regelung der Fehlzeiten pro Kindergartenjahr. Rückwirkend zum 1. August 2021 soll die dreiwöchige Frist für krankheitsbedingte Ausfälle der Kindertagespflegeperson so angepasst werden, dass die Erkrankung eigener Kinder sowie Quarantänezeiten einbezogen werden können. Zudem ist eine Krankmeldung ab dem ersten Tag verpflichtend, um Rückforderungen von Geldleistungen zu vermeiden.
Hinsichtlich der Vertretungsregelung ist vorgesehen, bis zum 31. Juli 2022 zwei Freihalteplätze vorzuhalten und eine Person für eine intern geregelte Vertretung in einer Großtagespflege einzusetzen. Die Stadt übernimmt hierfür auf Antrag die anteiligen Sozialversicherungsabgaben. Zudem wird der Stundensatz ab dem 1. August 2022 aufgrund gesetzlicher Vorgaben um 1,02 % auf 5,61 Euro angehoben.
Weitere Änderungen betreffen die Qualifizierungsanforderungen für die Erteilung einer Pflegeerlaubnis, die nun den Nachweis einer Fortbildung zu spezifischen Dokumentationsverfahren voraussetzt. Zudem wird auf die Möglichkeit hingewiesen, den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz beim Jugendamt einzufordern. Die durch die Stundensatzerhöhung entstehenden Mehraufwendungen werden auf etwa 3.650 Euro geschätzt.
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- 17.03.2022 · Rat
- 10.03.2022 · Haupt- und Finanzausschuss
- 09.03.2022 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule
- 15Errichtung eines Mehrgenerationenhauses in der Hauptstraße auf dem Grundstück des ehemaligen Feuerwehrgerätehauses hier: Vorstellung der Planunterlagen zur KonzeptausschreibungZur Vorlage · 2022/053 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Konzeptausschreibung zur Errichtung eines Mehrgenerationenhauses auf dem Grundstück des ehemaligen Feuerwehrgerätehauses in Niedersprockhövel liegen die Ergebnisse zur weiteren Verwendung vor. Die Vorlage bezieht sich auf die Neuausschreibung des Grundstücks, nachdem im August 2021 keine Bewerbungen eingegangen waren. Die Stadtverwaltung hat die Ausschreibung unter angepassten Bedingungen wiederholt, wobei ein Mindestgebot von 500.000 Euro mit Aufbauten bzw. 600.000 Euro ohne Aufbauten festgesetzt wurde. Ziel der Bebauung ist ein barrierefreier Wohnungsmix aus 2-, 3- und 4-Raum-Wohnungen, der sowohl geförderten Wohnraum als auch freifinanzierten Wohnraum umfasst.
Im Rahmen der Ausschreibung wurden zwei Konzepte eingereicht, die beide einen Kaufpreis von 510.000 Euro für das Grundstück bieten. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz sowie der Ausschuss für Senioren und Demografie haben empfohlen, dem Bewerber A den Zuschlag für den Grundstückserwerb und die Errichtung des Mehrgenerationenhauses zu erteilen. Das Konzept des Bewerbers A sieht eine Wohn- und Gemeinschaftsfläche von 1.130 m² mit 14 Wohneinheiten vor, wobei sieben Einheiten förderfähig sind. Geplant sind zudem ein Gemeinschaftshaus mit Dachterrasse, Gründächer, eine Tiefgarage sowie eine energetische Umsetzung nach dem BEG 40 EE-Standard unter Verwendung von Recyclingbeton und Photovoltaik. Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Rat, diese Empfehlung zu übernehmen.
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- 17.03.2022 · Rat
- 14.03.2022 · Betriebsausschuss
- 23.02.2022 · Ausschuss für Senioren und Demografie
- 16Neuerrichtung eines Wohncontainers als Übergangswohnheim für Asylsuchende
- 17Skateranlage Haßlinghausen PoststraßeZur Vorlage · 2022/116 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 2022/116 befasst sich mit der geplanten Skateranlage in Haßlinghausen an der Poststraße. Hintergrund der aktuellen Beratung ist eine erhebliche Kostensteigerung im Rahmen des Bauvorhabens. Während die ursprüngliche Kostenschätzung für den Förderantrag bei über 275.000 Euro inklusive Honoraren lag, ergab die Kostenkalkulation nach der Planfeststellung einen Betrag von rund 313.000 Euro brutto. Im Zuge der Submission am 4. Februar 2022, bei der zwei Angebote vorlagen, stiegen die voraussichtlichen Gesamtkosten nun auf etwa 450.000 Euro an.
Als Reaktion auf diese Entwicklung werden verschiedene Optionen aufgeführt: Eine Aufhebung der Ausschreibung wird aufgrund der aktuellen Marktsituation als wenig zielführend bewertet. Alternativ stünden eine Verkleinerung der Planung zur Kostenreduktion, die Beantragung eines Nachtrags zum Förderantrag bei gleichzeitiger Risikoübernahme der Mehrkosten oder eine Verschiebung des Bauvorhabens auf einen späteren Zeitpunkt zur Debatte.
Das Projekt basiert auf einem Beschluss des Ausschusses für Jugendhilfe und Schule aus dem Jahr 2018 zur Schaffung eines Freizeitangebots. Die Finanzierung sollte primär über das Städtebauförderprogramm „Investitionspaket zu Förderung von Sportstätten“ erfolgen, wofür der Rat bereits im September 2020 die Mittel für einen Eigenanteil bereitgestellt hatte. Die Baugenehmigung enthält Auflagen zur Einhaltung von Schallschutzwerten, die eine Nutzung an Werktagen zwischen 8:00 und 20:00 Uhr sowie den Ausschluss von Nutzung an Sonn- und Feiertagen vorsehen. Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit hat beschlossen, das Thema in einer gemeinsamen Sondersitzung mit dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz weiter zu beraten.
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- 17.03.2022 · Rat
- 10.03.2022 · Haupt- und Finanzausschuss
- 03.03.2022 · Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit
- 18Aktueller Stand zur barrierefreien Umgestaltung des Busbahnhofes im Stadtteil Niedersprockhövel hier: Antrag BÜNDNIS 90/DIE GRÜNENZur Vorlage · 2022/165 · Beschlussvorlage
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Im Rahmen der Sitzung des Rates am 17. März 2022 wurde die Vorlage 2022/165 zur Beratung vorgelegt. Gegenstand der Vorlage ist ein Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der den aktuellen Stand zur barrierefreien Umgestaltung des Busbahnhofes im Stadtteil Niedersprockhövel thematisiert.
Die vorliegende Beschlussvorlage der Bürgermeisterin sieht keinen unmittelbaren Beschluss vor, sondern dient der Information über den Sachstand. Für das weitere Verfahren ist vorgesehen, dass der zuständige Fachbereich dem Rat einen Sachstandsbericht vorlegt. Die Vorlage enthält keine Angaben zu den zu erwartenden haushaltsmäßigen Auswirkungen, da keine Kosten für Personalsachkosten oder freiwillige Leistungen ausgewiesen wurden. Die inhaltliche Detailtiefe zum Projektstatus wird in den beigefügten Anlagen des Antrags behandelt.
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- 17.03.2022 · Rat
- 19Erlass einer Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Sprockhövel über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und FeiertagenZur Vorlage · 2022/015 · Beschlussvorlage
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Die Stadt Sprockhövel plant die Einführung einer neuen ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen. Grundlage hierfür ist die Änderung des Ladenöffnungsgesetzes Nordrhein-Westfalen, die im Rahmen des sogenannten Entfesselungspakets I die rechtlichen Rahmenbedingungen für verkaufsoffene Sonntage neu geregelt hat. Die Neuregelung ermöglicht die Freigabe von bis zu acht nicht unmittelbar aufeinanderfolgenden Sonntagen pro Jahr, sofern ein öffentliches Interesse vorliegt.
Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung empfiehlt dem Rat, den Anregungen des Werberings Haßlinghausen e.V. sowie der Wirtschaftlichen Interessengemeinschaft Sprockhövel e.V. –WIS- stattzugeben. Ziel ist es, die Durchführung von drei verkaufsoffenen Sonntagen als Annex zu bestehenden Veranstaltungen beizubehalten. Konkret betrifft dies den ersten Sonntag nach Pfingsten sowie den ersten Sonntag im September im Zusammenhang mit dem Trödelmarkt in Haßlinghausen sowie den zweiten Sonntag im September für das Stadtfest in Niedersprockhövel.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Festsetzung der Termine die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben sowie den Schutz der Arbeitsruhe berücksichtigen muss. Dabei ist zu prüfen, ob die Ladenöffnungen in räumlicher Nähe zu den Veranstaltungen stattfinden und ein öffentliches Interesse an der Belebung der Ortskerne besteht. Vor dem Erlass der Verordnung ist die Anhörung der zuständigen Gewerkschaften, Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände sowie der Kirchen und Kammern vorgesehen.
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- 17.03.2022 · Rat
- 10.02.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung
- 20Leitlinien der Bürgerbeteiligung in SprockhövelZur Vorlage · 2022/144 · Beschlussvorlage
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Die Stadtverwaltung von Sprockhövel soll mit der Erarbeitung von Leitlinien der Bürgerbeteiligung beauftragt werden. Diese Leitlinien sollen als Grundlage für die zukünftige Durchführung deliberativer Bürgerbeteiligungsverfahren dienen und einen allgemeinen Orientierungsrahmen für die Stadtentwicklung schaffen. Ziel ist es, die Meinungen, Ideen und Anregungen der Bürgerschaft systematisch in die kommunalpolitische Willensbildung einzubeziehen und eine strukturierte, dialogorientierte Beteiligung zu etablieren.
Der Beschluss sieht zudem vor, dass die Verwaltung ein Beteiligungskonzept entwickelt und umsetzt. Dieses Konzept soll dazu dienen, die Rückmeldungen der Bürgerinnen und Bürger zu einem ersten Entwurf der Leitlinien einzuholen und diese Informationen in das finale Werk einzuarbeiten. Durch diesen Prozess soll eine Zusammenarbeit zwischen der Bürgerschaft, der Politik und der Verwaltung gefördert werden.
Der vorliegende Entwurf wurde bereits in der Sitzung der Zukunftskommission am 27. Januar 2022 inhaltlich vorberaten. Die Vorlage liegt dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat der Stadt zur Entscheidung vor. Nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens soll der überarbeitete Leitlinien-Entwurf den politischen Gremien zur endgültigen Beschlussfassung vorgelegt werden.
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- 17.03.2022 · Rat
- 10.03.2022 · Haupt- und Finanzausschuss
- 21Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen TeilZur Vorlage · 2022/139 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2022/139, die vom Sachgebiet Digitalisierung/IT erstellt wurde, dient der Behandlung von Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen Teil der 21. Sitzung des Rates am 17. März 2022.
Der vorliegende Text enthält als Beschlussvorschlag die bloße Kenntnisnahme der Mitteilungen oder alternativ die Feststellung, dass keine Mitteilungen vorliegen. Aus der Vorlage geht hervor, dass die Bürgermeisterin die entsprechenden Informationen für die Sitzung vorbereitet hat. Es sind keine haushaltsmäßigen Auswirkungen durch diesen Tagesordnungspunkt ausgewiesen. Über die inhaltliche Ausgestaltung der Mitteilungen oder etwaige weitere Details sind dem Dokument keine Informationen zu entnehmen, da auf die entsprechenden Anlagen verwiesen wird.
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Beratungsfolge
- 17.03.2022 · Rat
- 22Anfragen im öffentlichen Teil nach § 18 der Geschäftsordnung für den Rat und die AusschüsseZur Vorlage · 2022/140 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2022/140 dient als Grundlage für die Behandlung von Anfragen im öffentlichen Teil der 22. Sitzung des Rates, die am 17. März 2022 stattfindet. Die Vorlage ist im Sachgebiet Bürgerschaftsbeteiligung, Ehrenamt und Gremienarbeit angesiedelt und unterliegt der Federführung des Sachgebiets Digitalisierung/IT.
Der Inhalt der Vorlage bezieht sich auf die Beantwortung von Anfragen gemäß § 18 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse. Als Beschlussvorschlag ist vorgesehen, dass die Anfragen durch die Verwaltung beantwortet werden. Alternativ ist als Option vermerkt, dass keine Anfragen vorliegen. Aus der Vorlage gehen keine weiteren Informationen zu spezifischen Fragestellungen oder inhaltlichen Details der Anfragen hervor. Es sind keine haushaltsmäßigen Auswirkungen oder Kosten für die Stadt Sprockhövel im Zusammenhang mit diesem Tagesordnungspunkt ausgewiesen.
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Beratungsfolge
- 17.03.2022 · Rat