Sprockhövel Transparent

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Beschlussvorlage

Erlass einer Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Sprockhövel über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen

2022/015 17.03.2022

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadt Sprockhövel plant die Einführung einer neuen ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen. Grundlage hierfür ist die Änderung des Ladenöffnungsgesetzes Nordrhein-Westfalen, die im Rahmen des sogenannten Entfesselungspakets I die rechtlichen Rahmenbedingungen für verkaufsoffene Sonntage neu geregelt hat. Die Neuregelung ermöglicht die Freigabe von bis zu acht nicht unmittelbar aufeinanderfolgenden Sonntagen pro Jahr, sofern ein öffentliches Interesse vorliegt.

Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung empfiehlt dem Rat, den Anregungen des Werberings Haßlinghausen e.V. sowie der Wirtschaftlichen Interessengemeinschaft Sprockhövel e.V. –WIS- stattzugeben. Ziel ist es, die Durchführung von drei verkaufsoffenen Sonntagen als Annex zu bestehenden Veranstaltungen beizubehalten. Konkret betrifft dies den ersten Sonntag nach Pfingsten sowie den ersten Sonntag im September im Zusammenhang mit dem Trödelmarkt in Haßlinghausen sowie den zweiten Sonntag im September für das Stadtfest in Niedersprockhövel.

Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Festsetzung der Termine die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben sowie den Schutz der Arbeitsruhe berücksichtigen muss. Dabei ist zu prüfen, ob die Ladenöffnungen in räumlicher Nähe zu den Veranstaltungen stattfinden und ein öffentliches Interesse an der Belebung der Ortskerne besteht. Vor dem Erlass der Verordnung ist die Anhörung der zuständigen Gewerkschaften, Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände sowie der Kirchen und Kammern vorgesehen.

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