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Beschlussvorlage

Anpassung der Richtlinie zur Förderung und Betreuung von Kindern in Kindertagespflege der Stadt Sprockhövel

2022/148 17.03.2022

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadt Sprockhövel beabsichtigt, die Richtlinie zur Förderung und Betreuung von Kindern in der Kindertagespflege anzupassen. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, dass die entsprechenden Gremien die Änderungen zur Kenntnis nehmen und deren Umsetzung zustimmen. Die Anpassungen erfolgen im Rahmen eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses der Verwaltung und beinhalten sowohl sprachliche Präzisierungen als auch inhaltliche Neuregelungen.

Ein wesentlicher Punkt betrifft die Regelung der Fehlzeiten pro Kindergartenjahr. Rückwirkend zum 1. August 2021 soll die dreiwöchige Frist für krankheitsbedingte Ausfälle der Kindertagespflegeperson so angepasst werden, dass die Erkrankung eigener Kinder sowie Quarantänezeiten einbezogen werden können. Zudem ist eine Krankmeldung ab dem ersten Tag verpflichtend, um Rückforderungen von Geldleistungen zu vermeiden.

Hinsichtlich der Vertretungsregelung ist vorgesehen, bis zum 31. Juli 2022 zwei Freihalteplätze vorzuhalten und eine Person für eine intern geregelte Vertretung in einer Großtagespflege einzusetzen. Die Stadt übernimmt hierfür auf Antrag die anteiligen Sozialversicherungsabgaben. Zudem wird der Stundensatz ab dem 1. August 2022 aufgrund gesetzlicher Vorgaben um 1,02 % auf 5,61 Euro angehoben.

Weitere Änderungen betreffen die Qualifizierungsanforderungen für die Erteilung einer Pflegeerlaubnis, die nun den Nachweis einer Fortbildung zu spezifischen Dokumentationsverfahren voraussetzt. Zudem wird auf die Möglichkeit hingewiesen, den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz beim Jugendamt einzufordern. Die durch die Stundensatzerhöhung entstehenden Mehraufwendungen werden auf etwa 3.650 Euro geschätzt.

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