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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- 1Quartalsbericht IV. Quartal 2021Zur Vorlage · 2022/072 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2022/072 dient der Information des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Rates der Stadt Sprockhövel über die finanzielle Lage der Kommune. Gegenstand der Vorlage ist der Quartalsbericht für das vierte Quartal des Jahres 2021.
Mit der Vorlage wird vorgeschlagen, dass der Haupt- und Finanzausschuss sowie der Rat den Bericht über die Finanzsituation des betreffenden Zeitraums zur Kenntnis nehmen. Die zuständige Fachabteilung ist im Rahmen des Berichtswesens dazu angehalten, entsprechende Sachstandsberichte vorzulegen.
Die Vorlage enthält keine Angaben zu haushaltsmäßigen Auswirkungen, wie etwa zu Personalkosten, Sachkosten oder freiwilligen Leistungen. Es sind keine zusätzlichen Kosten oder Einnahmen für den Haushalt aus diesem Vorgang ersichtlich. Die Beratung der Vorlage ist für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 10. März 2022 sowie für die Sitzung des Rates am 17. März 2022 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 17.03.2022 · Rat
- 10.03.2022 · Haupt- und Finanzausschuss
- 2Bericht über die haushaltswirtschaftliche SituationZur Vorlage · 2022/073 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2022/073 dient der Information über die haushaltswirtschaftliche Situation der Stadt Sprockhövel. Der Inhalt der Vorlage sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss sowie der Rat den Bericht über die aktuelle Lage der Haushaltswirtschaft zur Kenntnis nehmen.
Die Vorlage ist für die Beratung in der nichtöffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 10. März 2022 sowie in der Sitzung des Rates am 17. März 2022 vorgesehen. Ein konkreter Sachstandsbericht wird durch den zuständigen Fachbereich aus dem Sachgebiet Kämmerei vorgelegt. Über die reine Kenntnisnahme der Situation hinaus enthält das Dokument keine weiteren inhaltlichen Details zu spezifischen Kosten, Einnahmen oder personellen Auswirkungen. Es handelt sich um ein formales Verfahren zur Berichterstattung über den Stand der städtischen Haushaltswirtschaft.
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Beratungsfolge
- 17.03.2022 · Rat
- 10.03.2022 · Haupt- und Finanzausschuss
- 3Kenntnisnahme von überplanmäßigen/außerplanmäßigen Aufwendungen und AuszahlungenZur Vorlage · 2022/092 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2022/092 befasst sich mit der Kenntnisnahme von überplanmäßigen sowie außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen, die im Haushaltsjahr 2021 angefallen sind. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Sprockhövel, die in der Anlage aufgeführten Mehraufwendungen förmlich zur Kenntnis zu nehmen.
Die Dokumentation führt verschiedene Einzelposten auf, deren Deckung jeweils durch Einsparungen in anderen Planungsstellen oder durch Erträge erfolgt. So wurden im Rahmen der Umstellung der Mittagessituation im Kitabereich Investitionen in Geschirr im Umfang von insgesamt rund 4.435 Euro getätigt. Im Bereich der Musikschule entstanden durch die Honorierung von Kräften zur Krankheitsvertretung und zur Wiederbesetzung von Stellen Mehraufwendungen in Höhe von 15.650 Euro, die durch Einsparungen bei den Dienstbezügen tariflich Beschäftigter kompensiert wurden.
Ein weiterer Posten betrifft den Verbrauch von Streusalz im Januar 2021, wodurch Aufwendungen in Höhe von 12.000 Euro entstanden, die durch Minderaufwendungen bei der Grundstücksunterhaltung und sonstigen Dienstleistungen gedeckt wurden. Zudem wurden nach einem Einbruch beim städtischen Bauhof Arbeitsmaschinen und Geräte im Wert von 15.000 Euro neu beschafft, wobei die Kosten durch eine Versicherungsentschädigung gedeckt werden konnten. Ein weiterer Erwerb von beweglichem Anlagevermögen betrifft die Anschaffung eines Druckers für die Jugendhilfearbeit in Höhe von 955,55 Euro.
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Beratungsfolge
- 17.03.2022 · Rat
- 10.03.2022 · Haupt- und Finanzausschuss
- 4Ermächtigungsübertragungen gemäß § 22 KomHVO NRWZur Vorlage · 2022/154 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2022/154 befasst sich mit der Kenntnisnahme von Ermächtigungsübertragungen gemäß § 22 Abs. 4 der Kommunalwirtschaftsordnung (KomHVO) NRW. Die Regelungen zur Übertragung von Ermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen basieren auf einem Beschluss aus dem Jahr 2013. Dieser legt fest, dass im Rahmen der Haushaltsführung grundsätzlich der Grundsatz der Jährlichkeit gilt, um eine Belastung zukünftiger Haushaltsjahre zu vermeiden. In begründeten Ausnahmefällen können jedoch Mittel bis zum Jahresende beim Kämmerer beantragt werden, wobei die Entscheidung über die Höhe und Bildung der Übertragungen beim Kämmerer oder der Bürgermeisterin liegt.
Die vorliegenden Übertragungen haben Auswirkungen auf den Ergebnis- und Finanzplan des Haushaltsjahres 2022. Durch die Übertragungen aus dem Vorjahr 2021 kommt es zu einer Ergebnisverschlechterung im laufenden Jahr, da der Haushaltsansatz entsprechend erhöht wird. Im Finanzplan ergeben sich Veränderungen bei den Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden sowie für Baumaßnahmen. Konkret erhöht sich der Planwert für Baumaßnahmen von 7.469.000,00 Euro auf 8.205.779,00 Euro. Insgesamt führt die Übertragung investiver Auszahlungen in Höhe von 793.967,02 Euro dazu, dass im Jahr 2022 eine höhere Kreditaufnahme erforderlich wird. Eine im Jahr 2021 nicht genutzte Kreditermächtigung kann gemäß der Gemeindeordnung NRW weiterhin bis zum Ende des Jahres 2022 in Anspruch genommen werden.
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Beratungsfolge
- 17.03.2022 · Rat
- 10.03.2022 · Haupt- und Finanzausschuss
- 5Beteiligungsbericht 2020 der Stadt SprockhövelZur Vorlage · 2022/065 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2022/065 dient der Beratung und Verabschiedung des Beteiligungsberichts der Stadt Sprockhövel für das Jahr 2020. Der Bericht wird dem Haupt- und Finanzausschuss zur Beratung sowie dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt.
Die Grundlage für die Erstellung dieses Berichts ist die Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Da die Stadt Sprockhövel für das Jahr 2020 von der Pflicht zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses gemäß § 116a GO NRW Gebrauch gemacht hat, ergibt sich nach § 117 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung die Verpflichtung, einen Beteiligungsbericht zu erstellen. Die inhaltliche Gestaltung des Berichts folgt dabei den Vorgaben der Kommunalhaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen.
Der Bericht umfasst wesentliche Informationen zu allen verselbstständigten Aufgabenbereichen der Stadt, die in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form organisiert sind. Er enthält Angaben zu den Beteiligungsverhältnissen, den Zielen der Beteiligung sowie zur Erfüllung des öffentlichen Zwecks. Zudem werden Informationen zu den Jahresergebnissen, den Verbindlichkeiten, der Entwicklung des Eigenkapitals sowie zu den wesentlichen Finanz- und Leistungsbeziehungen aufgeführt. Mit diesem Dokument legt die Stadt die wirtschaftlichen Betätigungen für das betreffende Geschäftsjahr offen. Ein gesonderter Beschluss durch den Rat in einer öffentlichen Sitzung ist für den Bericht vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 17.03.2022 · Rat
- 10.03.2022 · Haupt- und Finanzausschuss
- 6Haushaltssanierungscontrolling hier: Abschlussbericht für den Zeitraum 01.01.2021 bis 31.12.2021Zur Vorlage · 2022/089 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2022/089 aus dem Geschäftsbereich I befasst sich mit dem Abschlussbericht des Haushaltssanierungscontrollings für den Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021. Der Bericht wurde dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat zur Kenntnisnahme vorgelegt.
Dem Bericht zufolge wurde die festgelegte Zielvorgabe in Höhe von 6.440.217 Euro erreicht. Die vorliegenden Zahlen weisen einen Überschuss von 294.487 Euro aus. Als wesentliche Faktoren für dieses Ergebnis werden die Entwicklung der Personalaufwendungen bei den Maßnahmen 1 und 2 sowie die anhaltende Niedrigzinsphase im Rahmen der Maßnahme 58 angeführt. Da die betroffenen Maßnahmen bereits in vorangegangenen Quartalsberichten oder in Berichten der Kämmerei zur haushaltswirtschaftlichen Situation thematisiert wurden, sind keine weiteren Erläuterungen im Dokument enthalten.
Mit der Vorlage dieses Abschlussberichts endet die Erstellungspflicht gemäß den Vorgaben des Stärkungspaktgesetzes sowie den Anforderungen der Bezirksregierung.
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Beratungsfolge
- 17.03.2022 · Rat
- 10.03.2022 · Haupt- und Finanzausschuss
- 7Anpassung der Richtlinie zur Förderung und Betreuung von Kindern in Kindertagespflege der Stadt SprockhövelZur Vorlage · 2022/148 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Sprockhövel beabsichtigt, die Richtlinie zur Förderung und Betreuung von Kindern in der Kindertagespflege anzupassen. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, dass die entsprechenden Gremien die Änderungen zur Kenntnis nehmen und deren Umsetzung zustimmen. Die Anpassungen erfolgen im Rahmen eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses der Verwaltung und beinhalten sowohl sprachliche Präzisierungen als auch inhaltliche Neuregelungen.
Ein wesentlicher Punkt betrifft die Regelung der Fehlzeiten pro Kindergartenjahr. Rückwirkend zum 1. August 2021 soll die dreiwöchige Frist für krankheitsbedingte Ausfälle der Kindertagespflegeperson so angepasst werden, dass die Erkrankung eigener Kinder sowie Quarantänezeiten einbezogen werden können. Zudem ist eine Krankmeldung ab dem ersten Tag verpflichtend, um Rückforderungen von Geldleistungen zu vermeiden.
Hinsichtlich der Vertretungsregelung ist vorgesehen, bis zum 31. Juli 2022 zwei Freihalteplätze vorzuhalten und eine Person für eine intern geregelte Vertretung in einer Großtagespflege einzusetzen. Die Stadt übernimmt hierfür auf Antrag die anteiligen Sozialversicherungsabgaben. Zudem wird der Stundensatz ab dem 1. August 2022 aufgrund gesetzlicher Vorgaben um 1,02 % auf 5,61 Euro angehoben.
Weitere Änderungen betreffen die Qualifizierungsanforderungen für die Erteilung einer Pflegeerlaubnis, die nun den Nachweis einer Fortbildung zu spezifischen Dokumentationsverfahren voraussetzt. Zudem wird auf die Möglichkeit hingewiesen, den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz beim Jugendamt einzufordern. Die durch die Stundensatzerhöhung entstehenden Mehraufwendungen werden auf etwa 3.650 Euro geschätzt.
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- 17.03.2022 · Rat
- 10.03.2022 · Haupt- und Finanzausschuss
- 09.03.2022 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule
- 8Skateranlage Haßlinghausen PoststraßeZur Vorlage · 2022/116 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 2022/116 befasst sich mit der geplanten Skateranlage in Haßlinghausen an der Poststraße. Hintergrund der aktuellen Beratung ist eine erhebliche Kostensteigerung im Rahmen des Bauvorhabens. Während die ursprüngliche Kostenschätzung für den Förderantrag bei über 275.000 Euro inklusive Honoraren lag, ergab die Kostenkalkulation nach der Planfeststellung einen Betrag von rund 313.000 Euro brutto. Im Zuge der Submission am 4. Februar 2022, bei der zwei Angebote vorlagen, stiegen die voraussichtlichen Gesamtkosten nun auf etwa 450.000 Euro an.
Als Reaktion auf diese Entwicklung werden verschiedene Optionen aufgeführt: Eine Aufhebung der Ausschreibung wird aufgrund der aktuellen Marktsituation als wenig zielführend bewertet. Alternativ stünden eine Verkleinerung der Planung zur Kostenreduktion, die Beantragung eines Nachtrags zum Förderantrag bei gleichzeitiger Risikoübernahme der Mehrkosten oder eine Verschiebung des Bauvorhabens auf einen späteren Zeitpunkt zur Debatte.
Das Projekt basiert auf einem Beschluss des Ausschusses für Jugendhilfe und Schule aus dem Jahr 2018 zur Schaffung eines Freizeitangebots. Die Finanzierung sollte primär über das Städtebauförderprogramm „Investitionspaket zu Förderung von Sportstätten“ erfolgen, wofür der Rat bereits im September 2020 die Mittel für einen Eigenanteil bereitgestellt hatte. Die Baugenehmigung enthält Auflagen zur Einhaltung von Schallschutzwerten, die eine Nutzung an Werktagen zwischen 8:00 und 20:00 Uhr sowie den Ausschluss von Nutzung an Sonn- und Feiertagen vorsehen. Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit hat beschlossen, das Thema in einer gemeinsamen Sondersitzung mit dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz weiter zu beraten.
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- 17.03.2022 · Rat
- 10.03.2022 · Haupt- und Finanzausschuss
- 03.03.2022 · Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit
- 9Leitlinien der Bürgerbeteiligung in SprockhövelZur Vorlage · 2022/144 · Beschlussvorlage
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Die Stadtverwaltung von Sprockhövel soll mit der Erarbeitung von Leitlinien der Bürgerbeteiligung beauftragt werden. Diese Leitlinien sollen als Grundlage für die zukünftige Durchführung deliberativer Bürgerbeteiligungsverfahren dienen und einen allgemeinen Orientierungsrahmen für die Stadtentwicklung schaffen. Ziel ist es, die Meinungen, Ideen und Anregungen der Bürgerschaft systematisch in die kommunalpolitische Willensbildung einzubeziehen und eine strukturierte, dialogorientierte Beteiligung zu etablieren.
Der Beschluss sieht zudem vor, dass die Verwaltung ein Beteiligungskonzept entwickelt und umsetzt. Dieses Konzept soll dazu dienen, die Rückmeldungen der Bürgerinnen und Bürger zu einem ersten Entwurf der Leitlinien einzuholen und diese Informationen in das finale Werk einzuarbeiten. Durch diesen Prozess soll eine Zusammenarbeit zwischen der Bürgerschaft, der Politik und der Verwaltung gefördert werden.
Der vorliegende Entwurf wurde bereits in der Sitzung der Zukunftskommission am 27. Januar 2022 inhaltlich vorberaten. Die Vorlage liegt dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat der Stadt zur Entscheidung vor. Nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens soll der überarbeitete Leitlinien-Entwurf den politischen Gremien zur endgültigen Beschlussfassung vorgelegt werden.
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- 17.03.2022 · Rat
- 10.03.2022 · Haupt- und Finanzausschuss
- 10Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen TeilZur Vorlage · 2022/129 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2022/129, die dem Sachgebiet Digitalisierung/IT zugeordnet ist, dient der Behandlung von Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen Teil der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses. Die Vorlage wurde von der Bürgermeisterin für die Sitzung am 10. März 2022 erstellt.
Der Inhalt der Vorlage sieht vor, dass die vorgetragenen Mitteilungen zur Kenntnis genommen werden. Als alternative Option ist vorgesehen, dass keine Mitteilungen vorliegen. Aus der Dokumentation geht hervor, dass für diesen Tagesordnungspunkt keine haushaltsmäßigen Auswirkungen in Form von Personalkosten oder Sachkosten ausgewiesen sind. Es sind keine weiteren Details zu den inhaltlichen Mitteilungen in der vorliegenden Sitzungsvorlage enthalten, da auf die entsprechenden Anlagen verwiesen wird.
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Beratungsfolge
- 10.03.2022 · Haupt- und Finanzausschuss
- 11Anfragen im öffentlichen Teil nach § 18 der Geschäftsordnung für den Rat und die AusschüsseZur Vorlage · 2022/130 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2022/130 dient als Grundlage für die Beratung im Haupt- und Finanzausschuss während der nichtöffentlichen Sitzung am 10. März 2022. Gegenstand der Vorlage sind Anfragen im öffentlichen Teil der Sitzung gemäß § 18 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse.
Der vorliegende Text sieht zwei alternative Beschlussvorschläge vor. Im ersten Fall wird festgelegt, dass die Anfragen durch die Verwaltung beantwortet werden. Die alternative Variante sieht vor, dass keine Anfragen vorlagen.
Die Federführung der Vorlage liegt beim Sachgebiet Digitalisierung/IT, während die Erstellung über das Sachgebiet Bürgerschaftsbeteiligung, Ehrenamt und Gremienarbeit erfolgt. Aus der Vorlage gehen keine haushaltsmäßigen Auswirkungen in Form von Personalkosten oder Sachkosten hervor. Über ein Ergebnis der Abstimmung oder die Notwendigkeit eines Sachstandsberichts durch den zuständigen Fachbereich liegen in diesem Dokument keine Angaben vor.
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- 10.03.2022 · Haupt- und Finanzausschuss