Beteiligungsbericht 2020 der Stadt Sprockhövel
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2022/065 dient der Beratung und Verabschiedung des Beteiligungsberichts der Stadt Sprockhövel für das Jahr 2020. Der Bericht wird dem Haupt- und Finanzausschuss zur Beratung sowie dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt.
Die Grundlage für die Erstellung dieses Berichts ist die Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Da die Stadt Sprockhövel für das Jahr 2020 von der Pflicht zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses gemäß § 116a GO NRW Gebrauch gemacht hat, ergibt sich nach § 117 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung die Verpflichtung, einen Beteiligungsbericht zu erstellen. Die inhaltliche Gestaltung des Berichts folgt dabei den Vorgaben der Kommunalhaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen.
Der Bericht umfasst wesentliche Informationen zu allen verselbstständigten Aufgabenbereichen der Stadt, die in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form organisiert sind. Er enthält Angaben zu den Beteiligungsverhältnissen, den Zielen der Beteiligung sowie zur Erfüllung des öffentlichen Zwecks. Zudem werden Informationen zu den Jahresergebnissen, den Verbindlichkeiten, der Entwicklung des Eigenkapitals sowie zu den wesentlichen Finanz- und Leistungsbeziehungen aufgeführt. Mit diesem Dokument legt die Stadt die wirtschaftlichen Betätigungen für das betreffende Geschäftsjahr offen. Ein gesonderter Beschluss durch den Rat in einer öffentlichen Sitzung ist für den Bericht vorgesehen.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 17.03.2022kein Ergebnis hinterlegt
- 10.03.2022kein Ergebnis hinterlegt