1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63 "Hauptstraße" hier: Ausnahme von der Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 2 BauGB für das Grundstück Hauptstraße 47
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2022/168 befasst sich mit der Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63 „Hauptstraße“. Im Zentrum steht der Antrag auf eine Ausnahme von der bestehenden Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 2 BauGB für das Grundstück Hauptstraße 47.
Der Antrag betrifft die Nutzungsänderung sowie den Umbau einer ehemaligen Drogeriemarkt-Filiale in eine Bäckerei mit Sitzcafé. Das Vorhaben umfasst geringfügige bauliche Veränderungen innerhalb der Erdgeschosszone des bestehenden Gebäudes. Da sich das Grundstück im Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes befindet, unterliegt es seit dem 16. März 2021 einer Veränderungssperre, die grundsätzlich bauliche Veränderungen oder neue Nutzungen einschränkt.
Die Verwaltung führt aus, dass das Ziel der geplanten Bebauungsplanänderung darin besteht, die Nutzung der Erdgeschosszonen entlang der Hauptstraße langfristig für den kleinteiligen Einzelhandel und Dienstleistungen zu sichern und Wohnnutzungen in diesem Bereich auszuschließen. Da das geplante Vorhaben eine gewerbliche Nutzung vorsieht, die den planerischen Zielsetzungen des Bebauungsplanentwurfs entspricht, wird die Erteilung einer Ausnahme befürwortet. Es liegen keine Hinweise darauf vor, dass dem Vorhaben öffentliche Belange entgegenstehen. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz wird daher angehalten, der Ausnahme von der Veränderungssperre zuzustimmen.
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- 09.05.2022kein Ergebnis hinterlegt