Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz
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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- 1Errichtung einer Höchstspannungsverbindung zwischen Hattingen und Linde (Stadt Wuppertal) im Bereich der bestehenden Freileitungen zwischen Hattingen und Schwelm hier: Vorstellung des ProjektesZur Vorlage · 2022/241 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2022/241 dient der Vorstellung des Projekts zur Errichtung einer neuen 380-Kilovolt-Höchstspannungsfreileitung im Bereich der bestehenden Leitungen zwischen Hattingen und Schwelm. Ziel des Vorhabens der Amprion GmbH ist die Verstärkung des Stromnetzes zwischen den Umspannanlagen Hattingen und Linde in Wuppertal, um die Übertragungskapazität zu erhöhen und die regionale Versorgungssicherheit im Rahmen der Netzentwicklungsplanung zu gewährleisten.
Für die Trassenführung ist die Nutzung bestehender 220-Kilovolt-Freileitungen in den Stadtgebieten von Hattingen, Sprockhövel, Schwelm und Wuppertal vorgesehen. Die Planung befindet sich in einem frühen Stadium. Ab Mai 2022 werden Unterlagen für das Genehmigungsverfahren erstellt sowie Untersuchungen zur Tier- und Pflanzenwelt durchgeführt. Die Erstellung und Einreichung der Planfeststellungsunterlagen ist für den Zeitraum 2024/2025 geplant, wobei die Stadt Sprockhövel im weiteren Verlauf des Verfahrens beteiligt wird.
Im Rahmen des Planungsprozesses sind ab Mitte Mai Bürgerinformationsveranstaltungen vor Ort sowie eine Erläuterung des Projekts in der Sitzung vorgesehen. Die Ermittlung der Auswirkungen auf den Klimaschutz erfolgt im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz nimmt das Projekt zur Kenntnis.
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- 09.05.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz
- 2Aufstellung des Regionalplanes Ruhr hier: Zweite Beteiligung nach § 9 Raumordnungsgesetz (ROG) in Verbindung mit § 13 Landesplanungsgesetz (LPlG) NRWZur Vorlage · 2022/193 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der zweiten Beteiligung nach dem Raumordnungsgesetz liegt der Entwurf zur Neuaufstellung des Regionalplans Ruhr zur Prüfung vor. Der Regionalverband Ruhr hat den Planentwurf überarbeitet, um Anregungen aus dem ersten Beteiligungsverfahren zu berücksichtigen. Die Stadtverwaltung hat hierzu eine Stellungnahme vorbereitet, die im Ausschuss für Wirtschaft, Stadtmarketing und Tourismus sowie im Rat zur Kenntnisnahme und Beschlussfassung vorgelegt wurde.
Der Regionalplan legt die raumordnerischen Ziele für die Entwicklung der Region fest, darunter die Steuerung von Siedlungsbereichen, Gewerbeflächen sowie die Sicherung von Grünflächen und Infrastruktur. Für die Stadt Sprockhövel sind insbesondere die Festlegungen zu den allgemeinen Siedlungsbereichen und den Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereichen von Bedeutung.
Der vorliegende Entwurf sieht vor, dass sämtliche Reserveflächen des bisherigen Gebietsentwicklungsplans bei den Siedlungs- und Gewerbeflächen zurückgenommen wurden. Basierend auf dem ermittelten Siedlungsflächenbedarf und einem Planungshorizont bis zum Jahr 2034 können laut Verwaltung keine neuen Flächen im Flächennutzungsplan ausgewiesen werden. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Nachfrage nach Wohnbauland in der Stadt bereits jetzt nicht vollständig gedeckt werden kann. Während die Anregung der Stadt, die Festlegung zur Vermeidung bandartiger Siedlungsentwicklungen zu entfernen, im Entwurf umgesetzt wurde, wurden die Anregungen zu den Bedarfsberechnungen und der Abgrenzung von Flächen nicht berücksichtigt. Der Rat wird angehalten, die Stellungnahme der Verwaltung an den Regionalverband Ruhr abzugeben.
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- 19.05.2022 · Rat
- 09.05.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz
- 27.04.2022 · Ausschuss für Wirtschaft, Stadtmarketing und Tourismus
- 3Stolpersteine in Sprockhövel hier: erster Stolperstein Wilhelm KraftZur Vorlage · 2022/291 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2022/291 befasst sich mit der Verlegung des ersten Stolpersteins in Sprockhövel für Wilhelm Kraft. Der Vorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz sowie der Rat die Verlegung befürworten.
Der Anlass für das Vorhaben war die Anfrage einer Bürgerin im Juli 2021, eine Stolpersteinpatenschaft zu übernehmen. In der Folge prüfte das städtische Archiv die Eignung von Persönlichkeiten für eine solche Verlegung und nahm Kontakt zum Künstler Gunter Demnig auf. Im Rahmen eines Kooperationsprojekts zwischen den Stadtarchiven von Sprockhövel und Hattingen sowie den dortigen Gesamtschulen wurde das Thema weiter vertieft.
Die Verlegung des Steins ist für Dezember 2022 geplant, wobei der genaue Termin nach Absprache mit dem Künstler im Juni bekannt gegeben werden soll. Als Standort für den Stein wurde das Gebäude in der Mittelstraße 67 vorgeschlagen, da sich dort die letzte Arbeitsstätte der betreffenden Person befand und der Ort eine hohe Passantenfrequenz aufweist.
Neben den beteiligten Schulen und Archiven hat auch der Heimat- und Geschichtsverein Interesse an einer Mitwirkung signalisiert. Das Stadtarchiv plant, im Rahmen von Vereinsversammlungen über die Aktion und den historischen Hintergrund zu berichten. Parallel dazu erarbeitet die Verwaltung derzeit ein grundsätzliches Konzept für die künftige Verlegung von Stolpersteinen in der Stadt. Haushaltsmäßige Auswirkungen werden nicht ausgewiesen.
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- 19.05.2022 · Rat
- 09.05.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz
- 12Stolpersteine - Lebendige Kultur des Gedenkens hier: Antrag der SPD-FraktionZur Vorlage · 2022/233 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2022/233 befasst sich mit dem Thema „Stolpersteine - Lebendige Kultur des Gedenkens“. Gegenstand der Vorlage ist ein Antrag der SPD-Fraktion, der im Rahmen der 12. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Denkmalschutz am 9. Mai 2022 zur Beratung angesetzt wurde.
Die Vorlage dient der Vorbereitung einer nichtöffentlichen Sitzung des genannten Ausschusses. Inhaltlich wird auf den beigefügten Antrag der Fraktion verwiesen, wobei die Sitzungsvorlage selbst keine weiteren detaillierten Erläuterungen zum spezifischen Inhalt des Antrags enthält. Bezüglich der haushaltsmäßigen Auswirkungen ist in der Vorlage vermerkt, dass keine unmittelbaren Kosten oder Folgekosten durch die Vorlage entstehen.
Es ist vorgesehen, dass der zuständige Fachbereich dem Ausschuss oder dem Rat nach Abschluss des Auftrages einen Bericht über den Sachstand vorlegt. Eine weitere inhaltliche Ausarbeitung der Forderungen des Antrags geht aus dem vorliegenden Dokument nicht hervor.
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- 09.05.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz
- 416. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Flurstraße Bebauungsplan Nr. 90 "Flurstraße" hier: Antrag zur Errichtung einer Freiflächen-PhotovoltaikanlageZur Vorlage · 2022/240 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat im Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz eine Beschlussvorlage zur Änderung des Flächennutzungsplanes sowie zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 90 „Flurstraße“ vorgelegt. Gegenstand des Antrags ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage in Haßlinghausen.
Das betroffene Areal umfasst etwa drei Hektar in der Gemarkung Haßlinghausen und wird derzeit landwirtschaftlich genutzt. Die Fläche grenzt im Osten an die Bundesautobahn A43 und im Süden an die Mittelstraße (L58). Da das Vorhaben im Außenbereich liegt und nach geltendem Baurecht nicht privilegiert ist, ist die Ausweisung als Sonderbaufläche erforderlich. Die geplante Änderung des Flächennutzungsplanes sieht vor, die bisherige Festsetzung als Landwirtschafts- bzw. Grünfläche durch eine Sonderbaufläche für Freiflächen-Photovoltaikanlagen zu ersetzen.
Die Verwaltung führt an, dass die Nähe zum Umspannwerk Haßlinghausen die Einspeisung der Energie in das Stromnetz ermöglicht. Zudem wird die topographische Lage als vorteilhaft bewertet. Im Rahmen des Bebauungsplans soll zudem eine geplante Radwegeverbindung am westlichen Rand des Gebiets gesichert werden. Der Ausschuss befürwortet die Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung des Bebauungsplanes und beauftragte die Verwaltung, die entsprechenden Bauleitplanverfahren einzuleiten und die landesplanerische Anpassung durchzuführen.
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- 09.05.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz
- 5Bebauungsplan Nr. 14 "Susewind" hier: Neubau eines Lebensmitteldiscounters mit 800 m² Verkaufsfläche sowie eines Cafés/BackshopZur Vorlage · 2022/238 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2022/238 befasst sich mit dem Bauantrag für ein Vorhaben im zukünftigen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 14 „Susewind“. Geplant ist die Errichtung eines Lebensmitteldiscounters mit einer Verkaufsfläche von 786 m² sowie eines Cafés bzw. Backshops mit 87 m². Das eingeschossige Gebäude mit Flachdach soll eine helle Putzfassade und einen verglasten Eingangsbereich aufweisen. Die Parkplatzanlage umfasst 83 Stellplätze und wird barrierefrei gestaltet.
Die Prüfung der Antragsunterlagen ergab, dass das Vorhaben die Festsetzungen des Bebauungsplanes weitgehend einhält, mit Ausnahme einer geringfügigen Überschreitung der Baugrenze im Bereich der Anlieferung. Eine Genehmigung nach § 33 BauGB ist unter Vorbehalt der Zustimmung der Fachbehörden und der gesicherten Erschließung möglich.
Im Rahmen der Erschließungsplanung wurde die Anbindung an die Wittener Straße (L 58) sowie die Förderung des Radverkehrs untersucht. Für die Nordseite der L 58 ist die Einrichtung eines 2,50 m breiten gemeinsamen Geh- und Radwegs vorgesehen. Zur Anbindung an die Glückauf-Trasse wurden zwei Varianten geprüft. Die Verwaltung empfiehlt, die Variante 2 weiterzuverfolgen, welche eine Anbindung über vier Treppenanlagen vorsieht. Diese Treppenanlagen sollen mit Rampen für Fahrräder und Kinderwagen ausgestattet werden. Die verkehrstechnische Erschließung an der L 58 soll über eine vorfahrtsregelnde Einmündung mit einem Linksabbiegestreifen sowie zwei Querungshilfen erfolgen. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz wird angehalten, dem Vorhaben vorbehaltlich der Fachbehördenzustimmung zuzustimmen.
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- 09.05.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz
- 6Bebauungsplan Nr. 16 "Kirchstraße" hier: Errichtung eines Gemeindezentrums mit Verbindungsgang Elberfelder Straße 143Zur Vorlage · 2022/239 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz hat im Rahmen der Vorlage 2022/239 die Empfehlung ausgesprochen, dem Rat die Einleitung eines Verfahrens zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 16 „Kirchstraße“ zu empfehlen. Hintergrund ist eine Bauvoranfrage zur Errichtung eines Gemeindezentrums in der Elberfelder Straße 143. Das geplante eingeschossige Gebäude mit Flachdach soll als Ersatz für ein bisheriges Vereinshaus dienen und Funktionen für die Senioren- und Jugendarbeit sowie kulturelle Veranstaltungen übernehmen. Das Vorhaben sieht zudem einen Verbindungsgang zur evangelischen Kirche Herzkamp sowie einen Platz und Begegnungsraum vor.
Das aktuelle Bebauungsplanverfahren zeigt auf, dass das Bauvorhaben in der Art der Nutzung und im Maß der baulichen Nutzung von den bestehenden Festsetzungen abweicht, da der Plan derzeit eine öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Kindergarten vorsieht. Im Rahmen der Prüfung wurden von beteiligten Parteien Bedenken hinsichtlich möglicher Lärmbelästigungen durch Veranstaltungen, einer Beeinträchtigung des dörflichen Charakters sowie möglicher Wertverluste von Anliegergrundstücken sowie Problemen bei der Regenwasserversickerung geäußert.
Die Verwaltung stellt fest, dass der Bebauungsplan Nr. 16 veraltet ist und die Bebaubarkeit nicht mehr zeitgemäße Vorgaben enthält. Da kein weiteres Planerfordernis für den Erhalt des Bebauungsplanes besteht, empfiehlt die Verwaltung die Aufhebung. Nach der Aufhebung würde die Beurteilung künftiger Vorhaben gemäß § 34 BauGB erfolgen, wobei das geplante Gemeindezentrum den Zielen der Flächennutzungsplanung und der umgebenden Bebauung entspricht.
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- 09.05.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz
- 7Bebauungsplan Nr. 44 "Hombergstraße" hier: Neubau einer Seniorenresidenz und eines Wohngebäudes mit 17 WohneinheitenZur Vorlage · 2022/237 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz berät über einen Bauantrag im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 44 „Hombergstraße“. Das Vorhaben umfasst die Errichtung einer Seniorenresidenz für 80 Bewohner sowie eines Wohngebäudes mit 17 Wohneinheiten auf dem Grundstück Hombergstraße 17. Die Pflegeeinrichtung ist für die dauerstationäre und teilstationäre Pflege konzipiert und bietet barrierefreie Einzelzimmer in sechs Wohngruppen sowie eine Cafeteria im Erdgeschoss an. Ergänzt wird die Anlage durch Außenbereiche wie einen Sinnesgarten, einen Therapiegarten und einen Wandelweg.
Das geplante Wohngebäude umfasst 17 Appartements mit gemeinschaftlichen Außenflächen. Die bauliche Umsetzung sieht eine zweigeschossige Bebauung mit einem zurückliegenden Staffelgeschoss und Flachdach vor. Für die Infrastruktur sind 35 Pkw-Stellplätze und 30 Fahrradabstellplätze vorgesehen.
Die Prüfung der Unterlagen ergab, dass die Festsetzungen des Bebauungsplans hinsichtlich der Grund- und Geschossflächenzahl sowie der Geschossigkeit eingehalten werden. Es sind jedoch Befreiungen von den Baugrenzen für Nebenanlagen sowie Abweichungen von der vorgeschriebenen Dachform erforderlich. Zudem wird ein Teil der für Anpflanzungen vorgesehenen Fläche für einen Fußweg und eine Terrasse beansprucht, wobei die Bepflanzung an anderer Stelle kompensiert werden soll. Der Ausschuss empfiehlt, dem Vorhaben vorbehaltlich der Zustimmung der Fachbehörden zuzustimmen.
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- 09.05.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz
- 81. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63 "Hauptstraße" hier: Ausnahme von der Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 2 BauGB für das Grundstück Hauptstraße 24Zur Vorlage · 2022/206 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz wird über die Ausnahme von einer Veränderungssperre für das Grundstück Hauptstraße 24 im Rahmen der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63 „Hauptstraße“ beraten. Die Verwaltung liegt ein Antrag auf Verlängerung einer Baugenehmigung vor, die den Anbau von zwei Balkonen sowie die Errichtung eines Dachaufbaues vorsieht.
Seit dem 16. März 2021 besteht für den Geltungsbereich der geplanten Bebauungsplanänderung eine Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB. Ziel der planerischen Neugestaltung ist es, die Nutzung der Erdgeschosszonen entlang der Hauptstraße langfristig für den Einzelhandel und Dienstleistungen zu sichern und eine Wohnnutzung in diesen Bereichen auszuschließen.
Das beantragte Bauvorhaben umfasst lediglich bauliche Maßnahmen im Obergeschoss und Dachgeschoss, wobei die Nutzung des Erdgeschosses unberührt bleibt. Da das Vorhaben somit den planerischen Zielen der 1. Änderung des Bebauungsplanes entspricht und keine öffentlichen Belange entgegenstehen, wird die Zustimmung zur Ausnahme von der Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 2 BauGB vorgeschlagen. Eine haushaltsmäßige Auswirkung der Maßnahme wird nicht verzeichnet.
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- 09.05.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz
- 91. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63 "Hauptstraße" hier: Ausnahme von der Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 2 BauGB für das Grundstück Hauptstraße 47Zur Vorlage · 2022/168 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2022/168 befasst sich mit der Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63 „Hauptstraße“. Im Zentrum steht der Antrag auf eine Ausnahme von der bestehenden Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 2 BauGB für das Grundstück Hauptstraße 47.
Der Antrag betrifft die Nutzungsänderung sowie den Umbau einer ehemaligen Drogeriemarkt-Filiale in eine Bäckerei mit Sitzcafé. Das Vorhaben umfasst geringfügige bauliche Veränderungen innerhalb der Erdgeschosszone des bestehenden Gebäudes. Da sich das Grundstück im Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes befindet, unterliegt es seit dem 16. März 2021 einer Veränderungssperre, die grundsätzlich bauliche Veränderungen oder neue Nutzungen einschränkt.
Die Verwaltung führt aus, dass das Ziel der geplanten Bebauungsplanänderung darin besteht, die Nutzung der Erdgeschosszonen entlang der Hauptstraße langfristig für den kleinteiligen Einzelhandel und Dienstleistungen zu sichern und Wohnnutzungen in diesem Bereich auszuschließen. Da das geplante Vorhaben eine gewerbliche Nutzung vorsieht, die den planerischen Zielsetzungen des Bebauungsplanentwurfs entspricht, wird die Erteilung einer Ausnahme befürwortet. Es liegen keine Hinweise darauf vor, dass dem Vorhaben öffentliche Belange entgegenstehen. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz wird daher angehalten, der Ausnahme von der Veränderungssperre zuzustimmen.
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- 09.05.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz
- 101. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63 "Hauptstraße" hier: Ausnahme von der Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 2 BauGB für das Grundstück Hauptstraße 46Zur Vorlage · 2022/232 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2022/232 befasst sich mit der Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63 „Hauptstraße“ und beantragt eine Ausnahme von der bestehenden Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 2 BauGB für das Grundstück Hauptstraße 46. Die Verwaltung legt dar, dass für den Geltungsbereich der geplanten 1. Änderung des Bebauungsplanes seit dem 16. März 2021 eine Veränderungssperre wirksam ist, die bauliche Veränderungen oder den Abriss von Anlagen untersagt.
Der Bauantrag sieht den Abriss des vorhandenen Gebäudes und die Errichtung eines neuen Wohn- und Geschäftshauses vor. Das Vorhaben umfasst im Erdgeschoss eine Großtagespflege für Kinder sowie zwei Wohnungen. Die oberen Geschosse sowie Teile des Erdgeschosses sollen der Wohnnutzung dienen, wobei insgesamt zwölf barrierefreie Wohneinheiten mit Größen zwischen 35 m² und 69 m² geplant sind.
Das Projekt entspricht den Zielen der geplanten Bebauungsplanänderung, die eine Wohnnutzung im Erdgeschoss entlang der Hauptstraße auf eine Tiefe von 10 Metern begrenzt, um die gewerbliche Nutzung im Ortskern von Niedersprockhövel zu sichern. Die geplanten Gebäudetiefen und die Geschossflächenzahl liegen innerhalb der zulässigen Grenzwerte. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz wird angefragt, der Ausnahme von der Veränderungssperre für den Abriss und den Neubau zuzustimmen.
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- 09.05.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz
- 111. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63 "Hauptstraße" hier: Ausnahme von der Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 2 BauGB für das Grundstück Hauptstraße 55Zur Vorlage · 2022/169 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2022/169 befasst sich mit der Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63 „Hauptstraße“. Gegenstand der Vorlage ist die Entscheidung über eine Ausnahme von der bestehenden Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 2 BauGB für das Grundstück Hauptstraße 55.
Die Verwaltung hat einen Antrag auf Anbringung von Werbeanlagen für das Erdgeschoss des Gebäudes Hauptstraße 55 vorgelegt, welches als Blumenfachgeschäft genutzt wird. Das Vorhaben umfasst die Anpassung bereits vorhandener Werbeschilder mit Auskragung an der Hauptstraße sowie an der Von Galen Straße an die aktuelle Nutzung, die Anbringung eines Werbeschildes über der Zugangstür sowie die Gestaltung der Fassade an der Von Galen Straße durch einen aufgemalten Schriftzug.
Da für den Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63 seit dem 16. März 2021 eine Veränderungssperre wirksam ist, sind bauliche Veränderungen grundsätzlich untersagt. Die Verwaltung führt jedoch aus, dass das Vorhaben den planerischen Zielsetzungen der Bebauung entspricht, welche die langfristige Sicherung von kleinteiligem Einzelhandel und Dienstleistungen im Erdgeschoss der Hauptstraße vorsieht. Da keine öffentlichen Belange oder Bedenken hinsichtlich des Klimaschutzes gegen die Ausnahme sprechen, wird der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz angehalten, der Ausnahme von der Veränderungssperre zuzustimmen.
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- 09.05.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz
- 13Grundsteuergesetz gemäß § 25 Abs. 5 GrStG hier: Antrag der SPD-FraktionZur Vorlage · 2022/234 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2022/234 befasst sich mit dem Thema Grundsteuergesetz gemäß § 25 Abs. 5 GrStG. Gegenstand der Vorlage ist ein Antrag der SPD-Fraktion, der im Rahmen der Sitzungsreihe im Mai 2022 zur Beratung an den Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz sowie an den Haupt- und Finanzausschuss und den Rat weitergeleitet wurde.
Die Sitzungstermine für die entsprechenden Gremien waren für den 13. Mai, den 9. Mai sowie den 11. Mai 2022 angesetzt. Ein konkreter Beschlussvorschlag ist in der Vorlage nicht enthalten. Die Verwaltung verweist zur inhaltlichen Erläuterung des Antrags auf die beigefügten Anlagen.
Hinsichtlich der haushaltsmäßigen Auswirkungen der Vorlage wurde angegeben, dass keine unmittelbaren Kosten oder Einnahmen zu erwarten sind. Für die Berichterstattung wurde festgelegt, dass dem Rat oder den Ausschüssen nach Abschluss des Auftrages ein Sachstandsbericht durch den zuständigen Fachbereich vorzulegen ist.
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- 19.05.2022 · Rat
- 12.05.2022 · Haupt- und Finanzausschuss
- 09.05.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz
- 14Bekanntgabe von eingegangenen und beschiedenen Bauanträgen und BauvoranfragenZur Vorlage · 2022/189 · Beschlussvorlage
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Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Denkmalschutz am 9. Mai 2022 wurde die Bekanntgabe von eingegangenen und beschiedenen Bauanträgen sowie Bauvoranfragen behandelt. Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2022/189 dient der Information über den aktuellen Stand der Bauakten seit der letzten Ausschusssitzung.
Die Aufstellung umfasst die Dokumentation neu angelegter Bauakten, erteilter Baugenehmigungen sowie eingegangener und beschiedener Bauvoranfragen. In der detaillierten Auflistung werden gewerbliche Vorhaben durch ein entsprechendes Kennzeichen am Ende der jeweiligen Zeile ausgewiesen. Zudem enthält die Vorlage Informationen zur Klimabilanz der aufgeführten Projekte, wobei die Vorhaben als teilweise klimaneutral oder klimanegetiv eingestuft werden.
Der Ausschuss hat die Informationen zur Kenntnis zu nehmen. Es sind keine haushaltsmäßigen Auswirkungen durch diesen Vorgang zu verzeichnen.
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- 09.05.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz
- 15Mitteilungen der Verwaltungen im öffentlichen TeilZur Vorlage · 2022/226 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2022/226 dient als Tagesordnungspunkt für die 15. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Denkmalschutz, die am 05. Mai 2022 stattfand. Der Text ist unter dem Tagesordnungspunkt Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen Teil eingeordnet.
Die Vorlage wurde von der Bürgermeisterin erstellt und bezieht sich auf das Sachgebiet Planen und Umwelt. Inhaltlich ist für diesen Tagesordnungspunkt kein spezifischer Beschlussvorschlag vorgesehen, da die Vorlage lediglich der Information dient. Es sind keine haushaltsmäßigen Auswirkungen durch diesen Punkt ausgewiesen. Über die weiteren Details zu den Mitteilungen wird auf die entsprechenden Anlagen verwiesen.
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- 09.05.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz
- 16Anfragen im öffentlichen TeilZur Vorlage · 2022/227 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2022/227 dient als Tagesordnungspunkt für die 16. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Denkmalschutz, die am 05. Mai 2022 im nichtöffentlichen Teil stattfand. Der Gegenstand der Vorlage umfasst Anfragen, die im öffentlichen Teil der Sitzung behandelt werden sollen.
Aus dem Dokument geht hervor, dass die Vorlage von der Bürgermeisterin eingebracht wurde und dem Sachgebiet Planen und Umwelt zugeordnet ist. Ein konkreter Beschlussvorschlag ist in der vorliegenden Fassung nicht enthalten. Bezüglich der haushaltsmäßigen Auswirkungen sind keine direkten Kosten oder Einnahmen für Personalsachkosten oder freiwillige Leistungen ausgewiesen. Eine Verpflichtung zur Vorlage eines Sachstandsberichts durch den zuständigen Fachbereich ist für diesen Tagesordnungspunkt nicht festgelegt.
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- 09.05.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz