1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63 "Hauptstraße" hier: Ausnahme von der Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 2 BauGB für das Grundstück Hauptstraße 24
✦ KI-Zusammenfassung
Im Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz wird über die Ausnahme von einer Veränderungssperre für das Grundstück Hauptstraße 24 im Rahmen der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63 „Hauptstraße“ beraten. Die Verwaltung liegt ein Antrag auf Verlängerung einer Baugenehmigung vor, die den Anbau von zwei Balkonen sowie die Errichtung eines Dachaufbaues vorsieht.
Seit dem 16. März 2021 besteht für den Geltungsbereich der geplanten Bebauungsplanänderung eine Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB. Ziel der planerischen Neugestaltung ist es, die Nutzung der Erdgeschosszonen entlang der Hauptstraße langfristig für den Einzelhandel und Dienstleistungen zu sichern und eine Wohnnutzung in diesen Bereichen auszuschließen.
Das beantragte Bauvorhaben umfasst lediglich bauliche Maßnahmen im Obergeschoss und Dachgeschoss, wobei die Nutzung des Erdgeschosses unberührt bleibt. Da das Vorhaben somit den planerischen Zielen der 1. Änderung des Bebauungsplanes entspricht und keine öffentlichen Belange entgegenstehen, wird die Zustimmung zur Ausnahme von der Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 2 BauGB vorgeschlagen. Eine haushaltsmäßige Auswirkung der Maßnahme wird nicht verzeichnet.
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Beratungsfolge
- 09.05.2022kein Ergebnis hinterlegt