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Beschlussvorlage

Bebauungsplan Nr. 14 "Susewind" hier: Neubau eines Lebensmitteldiscounters mit 800 m² Verkaufsfläche sowie eines Cafés/Backshop

2022/238 09.05.2022

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 2022/238 befasst sich mit dem Bauantrag für ein Vorhaben im zukünftigen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 14 „Susewind“. Geplant ist die Errichtung eines Lebensmitteldiscounters mit einer Verkaufsfläche von 786 m² sowie eines Cafés bzw. Backshops mit 87 m². Das eingeschossige Gebäude mit Flachdach soll eine helle Putzfassade und einen verglasten Eingangsbereich aufweisen. Die Parkplatzanlage umfasst 83 Stellplätze und wird barrierefrei gestaltet.

Die Prüfung der Antragsunterlagen ergab, dass das Vorhaben die Festsetzungen des Bebauungsplanes weitgehend einhält, mit Ausnahme einer geringfügigen Überschreitung der Baugrenze im Bereich der Anlieferung. Eine Genehmigung nach § 33 BauGB ist unter Vorbehalt der Zustimmung der Fachbehörden und der gesicherten Erschließung möglich.

Im Rahmen der Erschließungsplanung wurde die Anbindung an die Wittener Straße (L 58) sowie die Förderung des Radverkehrs untersucht. Für die Nordseite der L 58 ist die Einrichtung eines 2,50 m breiten gemeinsamen Geh- und Radwegs vorgesehen. Zur Anbindung an die Glückauf-Trasse wurden zwei Varianten geprüft. Die Verwaltung empfiehlt, die Variante 2 weiterzuverfolgen, welche eine Anbindung über vier Treppenanlagen vorsieht. Diese Treppenanlagen sollen mit Rampen für Fahrräder und Kinderwagen ausgestattet werden. Die verkehrstechnische Erschließung an der L 58 soll über eine vorfahrtsregelnde Einmündung mit einem Linksabbiegestreifen sowie zwei Querungshilfen erfolgen. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz wird angehalten, dem Vorhaben vorbehaltlich der Fachbehördenzustimmung zuzustimmen.

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Beratungsfolge